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   BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09   

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https://dejure.org/2010,3238
BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09 (https://dejure.org/2010,3238)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2010 - 2 BvR 906/09 (https://dejure.org/2010,3238)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 2 BvR 906/09 (https://dejure.org/2010,3238)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen durch eine fehlerhafte Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem Verkehrsunfall und dem Verdienstausfall des Unfallopfers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen durch eine fehlerhafte Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem Verkehrsunfall und dem Verdienstausfall des ...

  • verkehrslexikon.de

    Berücksichtigung einer Eigenkündigung beim Verdienstausfalls des Geschädigten

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem Verkehrsunfall und dem Verdienstausfall des Unfallopfers; Wegfall oder Minderung der Arbeitsleistung als schadensersatzrechtlich relevanter Schaden; Eintrittspflicht des Unfallschädigers bei einer ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen durch eine fehlerhafte Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem Verkehrsunfall und dem Verdienstausfall des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen durch eine fehlerhafte Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem Verkehrsunfall und dem Verdienstausfall des ...

  • captain-huk.de

    Zur Verfassungsbeschwerde aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem Verkehrsunfall und dem Verdienstausfall des Unfallopfers; Wegfall oder Minderung der Arbeitsleistung als schadensersatzrechtlich relevanter Schaden; Eintrittspflicht des Unfallschädigers bei einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.09.1991 - VI ZR 2/91

    Haftungsrechtlicher Zusammenhang eines erneuten Berufswechsels

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    Besteht bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung zwischen der Verletzungshandlung und der geltend gemachten Schadensfolge nicht mehr als ein rein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang, dann fehlt es an der sachlichen Berechtigung, dem Schädiger auch diese Schadensfolge zuzurechnen (vgl. BGHZ 25, 86 ; 70, 374 ; 74, 221 ; s. auch BGH, Urteil vom 17. September 1991 - VI ZR 2/91 -, NJW 1991, S. 3275 ).

    Entsprechendes kann gelten, wenn der den Schaden herbeiführende Willensentschluss des Geschädigten der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage so weit entrückt und so tief in den Bereich des eigenen Lebensrisikos des Geschädigten hinein verlagert ist, dass der Schädiger für diese Folge gerechterweise nicht mehr haftbar gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. September 1991 - VI ZR 2/91 -, NJW 1991, S. 3275 ).

    Der Bundesgerichtshof betont allerdings ausdrücklich, dass an die Annahme eines solchen Ausnahmefalles strenge Anforderungen zu stellen sind und es der im Schadensrecht geltende Grundsatz der Totalrestitution gebiete, eine dahingehende Bewertung nur in außergewöhnlich gelagerten Fällen vorzunehmen (BGH, Urteil vom 17. September 1991 - VI ZR 2/91 -, NJW 1991, S. 3275 ).

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    (1) Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass es sich bei dem geltend gemachten Schaden um eine adäquat-kausale Unfallfolge handelt (unstr.; vgl. etwa BGHZ 74, 221 ).

    Besteht bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung zwischen der Verletzungshandlung und der geltend gemachten Schadensfolge nicht mehr als ein rein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang, dann fehlt es an der sachlichen Berechtigung, dem Schädiger auch diese Schadensfolge zuzurechnen (vgl. BGHZ 25, 86 ; 70, 374 ; 74, 221 ; s. auch BGH, Urteil vom 17. September 1991 - VI ZR 2/91 -, NJW 1991, S. 3275 ).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 98, 365 ; stRspr).
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    aa) Soweit das Oberlandesgericht davon ausgeht, dass der Wegfall oder die Minderung der Arbeitsleistung als solche keinen schadensersatzrechtlich relevanten Schaden darstellt, maßgebend vielmehr der konkrete Verdienstausfall der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Unfallverletzungen ist, stimmt dies mit der in Rechtsprechung und Literatur allgemein vertretenen Ansicht überein (vgl. BGHZ 38, 55 ; 54, 45 ; 90, 334 ; BGH, Urteil vom 8. November 2001 - IX ZR 64/01 -, NJW 2002, S. 292 ; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl. 2010 Rn. 40; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Aufl. 1997, § 11 StVG Rn. 64).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 98, 365 ; stRspr).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    aa) Soweit das Oberlandesgericht davon ausgeht, dass der Wegfall oder die Minderung der Arbeitsleistung als solche keinen schadensersatzrechtlich relevanten Schaden darstellt, maßgebend vielmehr der konkrete Verdienstausfall der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Unfallverletzungen ist, stimmt dies mit der in Rechtsprechung und Literatur allgemein vertretenen Ansicht überein (vgl. BGHZ 38, 55 ; 54, 45 ; 90, 334 ; BGH, Urteil vom 8. November 2001 - IX ZR 64/01 -, NJW 2002, S. 292 ; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl. 2010 Rn. 40; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Aufl. 1997, § 11 StVG Rn. 64).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    Allerdings zieht Art. 3 Abs. 1 GG der Rechtsprechung bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts - im Sinne eines Willkürverbots - nur gewisse äußerste Grenzen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 62, 189 ).
  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89

    Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    So ist anerkannt, dass der haftungsrechtliche Zusammenhang zur Schutzgutverletzung unterbrochen ist, wenn das den Schaden auslösende Verhalten des Geschädigten völlig ungewöhnlich oder unsachgemäß ist (BGHZ 103, 113 ; BGH, Urteil vom 16. Januar 1990 - VI ZR 170/89 -, NJW 1990, S. 1360 f.>; BGH, Urteil vom 14. März 1985 - IX ZR 26/84 -, NJW 1986, S. 1329 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    Ein Richterspruch ist nur dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist (stRspr; vgl. BVerfGK 11, 390 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
    Allerdings zieht Art. 3 Abs. 1 GG der Rechtsprechung bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts - im Sinne eines Willkürverbots - nur gewisse äußerste Grenzen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 62, 189 ).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

  • BGH, 02.07.1957 - VI ZR 205/56

    Meckelsches Divertikel - § 823 BGB, Folgeschaden, Zurechnung, Adäquanz

  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 142/77

    Höhe des Ersatzes für einen Verdienstausfall

  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77

    Schadenszurechnung bei Notarhaftung

  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 122/67

    Pflicht des Geschädigten zur nutzbringenden Verwertung der verbliebenen

  • EGMR, 30.03.2010 - 54188/07

    Rechtssache V. gegen DEUTSCHLAND

    Am 21. April 2009 legte die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde ein (Az. Nr.:2 BvR 906/09).
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