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   BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16   

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BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16 (https://dejure.org/2016,10695)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.2016 - 1 BvR 895/16 (https://dejure.org/2016,10695)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 (https://dejure.org/2016,10695)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, Art 7 EURL 40/2014, Art 9 EURL 40/2014
    Ablehnung eines eA-Antrags zur Aussetzung verschiedener Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (juris: TabakerzG) sowie der Tabakerzeugnisverordnung (juris: TabakerzV) - strenger Prüfungsmaßstab im eA-Verfahren bzgl der Aussetzung einer Norm, mit der zwingende Vorgaben ...

  • webshoprecht.de

    Zur Vereinbarkeit der EU-Tabakproduktrichtlinie II (juris: EURL 40/2014) mit unionalem Primärrecht sowie insb zur Verhältnismäßigkeit der Richtlinie

  • Wolters Kluwer

    Primärrechtsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der zwingenden Regelungen der EU-Tabakproduktrichtlinie II (RL 2001/37/EG); Verpflichtende Gestaltung von Verpackungen und Außenverpackungen mit erweiterten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen ("Schockfotos"); Verbot des ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines eA-Antrags zur Aussetzung verschiedener Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (juris: TabakerzG) sowie der Tabakerzeugnisverordnung (juris: TabakerzV) - strenger Prüfungsmaßstab im eA-Verfahren bzgl der Aussetzung einer Norm, mit der zwingende Vorgaben ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Primärrechtsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der zwingenden Regelungen der EU-Tabakproduktrichtlinie II (RL 2001/37/EG); Verpflichtende Gestaltung von Verpackungen und Außenverpackungen mit erweiterten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen ("Schockfotos"); Verbot des ...

  • rechtsportal.de

    Primärrechtsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der zwingenden Regelungen der EU-Tabakproduktrichtlinie II (RL 2001/37/EG); Verpflichtende Gestaltung von Verpackungen und Außenverpackungen mit erweiterten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen ("Schockfotos"); Verbot des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Schockwerbung auf Zigarettenpackungen erlaubt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schockbilder auf Zigarettenpackungen - Keine einstweilige Anordnung gegen neue Regelungen im Tabakerzeugnisgesetz zum 20.05.2016

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zigaretten-Schockbilder - na und?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen neue Tabakgesetze abgelehnt: Schockfotos, Verbote und Warnhinweise dürfen kommen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Aufschub der Schockwerbung bei Tabakerzeugnissen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 23.05.2016)

    Tabakhersteller scheitert mit Eilantrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes erfolglos - Mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelung verbundene Nachteile weisen kein deutlich überwiegendes Gewicht auf

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine einstweilige Anordnung wegen Schockbildern auf Zigarettenschachteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1171
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (57)

  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
    Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellation einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts daher, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; BVerfGK 6, 178 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).

    (3) Der danach anzulegende äußerst strenge Maßstab verlangt darüber hinaus nicht nur eine besondere Schwere der im Fall des Unterbleibens einer einstweiligen Anordnung drohenden Nachteile, sondern stellt schließlich auch sehr hohe Anforderungen an die Darlegung, dass solche Nachteile zu gewärtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -, NVwZ 2003, S. 725 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).

    Die Beschwerdeführerin legt aber nicht dar, dass und gegebenenfalls inwieweit hiermit bereits besonders schwerwiegende, insbesondere an die Schwelle der Existenzbedrohung heranreichende, irreparable und damit eine Aussetzung nach den vorstehenden Maßstäben rechtfertigende Nachteile für die ganze Branche der Tabakhersteller oder zumindest eine erhebliche Anzahl an Unternehmen verbunden wären (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, 1815 ).

    (2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Beschwerdeführerin ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
    Eine Übergangsregelung kann nicht zuletzt in Fällen geboten sein, in denen die Beachtung neuer Berufsausübungsregelungen nicht ohne zeitaufwendige und kapitalintensive Umstellungen des Betriebsablaufs möglich ist und der Grundrechtsträger deshalb seine bislang in erlaubter Weise ausgeübte Berufstätigkeit bei unmittelbarem Inkrafttreten der Neuregelung zeitweise einstellen oder aber nur unter unzumutbaren Bedingungen fortführen müsste (vgl. BVerfGE 75, 246 ; 98, 265 ; 126, 112 ; 131, 47 ).

    Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).

    Etwas anderes kann sich zwar dann ergeben, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771).

    Ist damit bereits festzustellen, dass der Beschwerdeführerin die Darlegung eines die vorübergehende Gesetzessuspendierung rechtfertigenden besonders schwerwiegenden und irreparablen Nachteils nicht gelungen ist, kommt es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, ob sie hier mit Blick auf das frühzeitige Vorliegen zwingender unionsrechtlicher Vorgaben weitere Maßnahmen hätte ergreifen müssen, um sich auf die kommenden Gesetzesänderungen einzustellen (vgl. BVerfGE 131, 47 ).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
    Die Beschwerdeführerin kann sich auf die Grundrechte des Grundgesetzes jedoch insoweit berufen, als der Gesetzgeber bei der Umsetzung von Unionsrecht Gestaltungsspielraum hat, das heißt durch das Unionsrecht nicht determiniert ist (vgl. BVerfGE 121, 1 ).

    In einem solchen Fall ist für die Folgenabwägung weiter von Bedeutung, dass das Bundesverfassungsgericht eine Regelung nicht beanstandet, soweit sie zwingende unionsrechtliche Vorgaben umsetzt (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 121, 1 ).

    Der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung setzt daher zumindest voraus, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht, dessen Gewicht das Risiko hinnehmbar erscheinen lässt, im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Interesse an einem effektiven Vollzug des Unionsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 121, 1 ).

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Hinzu kommt, dass von der Befugnis, den Vollzug einer in Kraft getretenen Norm auszusetzen wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist (vgl. dazu z. B. auch VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 18; BVerfG vom 25.9.2000 NVwZ 2000, 1408/1409; vom 18.5.2016 NVwZ 2016, 1171 Rn. 35).
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Förderung des Gesundheitsschutzes stellt ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang dar (Art. 2 Abs. 2 GG; BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Dabei handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang (BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Die Zeitungszustellung während der Nachtzeit dient für sich genommen auch nicht einem überragend wichtigen Gemeinwohlziel von Verfassungsrang, während das für den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zutrifft (vgl. BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47; 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, 99, BVerfGE 126, 112) .

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Förderung des Gesundheitsschutzes stellt ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang dar (Art. 2 Abs. 2 GG; BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Dabei handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang (BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Die Zeitungszustellung während der Nachtzeit dient für sich genommen auch nicht einem überragend wichtigen Gemeinwohlziel von Verfassungsrang, während das für den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zutrifft (vgl. BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47; 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, 99, BVerfGE 126, 112) .

  • VerfGH Bayern, 24.04.2020 - 29-VII-20

    Allgemeine infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen

    Hinzu kommt, dass von der Befugnis, den Vollzug einer in Kraft getretenen Norm auszusetzen, wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist (vgl. dazu z. B. auch VerfGH NVwZ-RR 2018, 593 Rn. 18; vom 26. März 2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 19; BVerfG vom 25.9.2000 NVwZ 2000, 1408/1409; vom 18.5.2016 NVwZ 2016, 1171 Rn. 35).
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Förderung des Gesundheitsschutzes stellt ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang dar (Art. 2 Abs. 2 GG; BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Dabei handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang (BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Die Zeitungszustellung während der Nachtzeit dient für sich genommen auch nicht einem überragend wichtigen Gemeinwohlziel von Verfassungsrang, während das für den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zutrifft (vgl. BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47; 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, 99, BVerfGE 126, 112) .

  • VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16

    EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht

    Mit Beschluss vom 18. Mai 2016 hat das Bundesverfassungsgericht den dort von der Klägerin in Verbindung mit einer Verfassungsbeschwerde eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Az. 1 BvR 895/16; www.bundesverfassungsgericht.de ).

    Zu dieser Frage hat sich der Gerichtshof bisher nicht geäußert (vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - www.bundesverfassungsgericht.de, Rn. 32).

    Dieser soll sich aber im Wesentlichen darauf beschränken, den Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht so zu wählen, dass Herstellern und Lieferanten ein verfassungsrechtlich zureichender Umstellungszeitraum verbleibt (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 -, www.bundesverfassungsgericht.de, Rn. 32).

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Förderung des Gesundheitsschutzes stellt ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang dar (Art. 2 Abs. 2 GG; BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Dabei handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang (BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Die Zeitungszustellung während der Nachtzeit dient für sich genommen auch nicht einem überragend wichtigen Gemeinwohlziel von Verfassungsrang, während das für den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zutrifft (vgl. BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47; 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, 99, BVerfGE 126, 112) .

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Förderung des Gesundheitsschutzes stellt ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang dar (Art. 2 Abs. 2 GG; BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Dabei handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang (BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Die Zeitungszustellung während der Nachtzeit dient für sich genommen auch nicht einem überragend wichtigen Gemeinwohlziel von Verfassungsrang, während das für den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zutrifft (vgl. BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47; 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, 99, BVerfGE 126, 112) .

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Förderung des Gesundheitsschutzes stellt ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang dar (Art. 2 Abs. 2 GG; BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Dabei handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang (BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Die Zeitungszustellung während der Nachtzeit dient für sich genommen auch nicht einem überragend wichtigen Gemeinwohlziel von Verfassungsrang, während das für den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zutrifft (vgl. BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47; 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, 99, BVerfGE 126, 112) .

  • LG Saarbrücken, 08.07.2020 - 7 HKO 7/20

    1. Die Parteien streiten um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche mit

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen die Umsetzung des europarechtlichen Tabakwerbeverbots konsequent auch abgelehnt (BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 -, juris).
  • BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23

    Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag

  • VG Bayreuth, 03.08.2023 - B 10 E 23.223

    Vereinbarkeit von §§ 10-13 ChemBiozidDV mit Unionsrecht, Vorläufige Feststellung,

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