Rechtsprechung
BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 728/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; Art. 5 EMRK; § 67d Abs. 2 StGB; § 463 Abs. 4 StPO
Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung (Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung; Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens bei alleinigem Vorliegen eines acht Jahre alten Gutachtens; Gefahr repetitiver Routinebegutachtungen) - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des § 463 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO - Anforderungen an die Prüfung der Reife zur Aussetzung der Sicherungsverwahrung - Erfordernis der Einholung eines Gutachtens von einem anstaltsfremden Sachverständigen bei der ...
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßige Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung einer Sicherungsverwahrung zur Bewährung
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei der Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 06.12.2007 - 33 StVK 693/07
- OLG Köln, 06.03.2008 - 2 Ws 96/08
- OLG Köln, 14.03.2008 - 2 Ws 96/08
- BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 728/08
Papierfundstellen
- StV 2009, 37
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 728/08
Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 ).Soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften bestehen, hängt es von dem sich nach den Umständen des einzelnen Falles bestimmenden pflichtgemäßen Ermessen des Richters ab, in welcher Weise er die Aussetzungsreife prüft (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
In der Regel besteht jedoch die Pflicht, einen erfahrenen Sachverständigen zuzuziehen, wenn es um eine Prognoseentscheidung geht, bei der geistige und seelische Anomalien in Frage stehen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
So wird es von Zeit zu Zeit geraten sein, einen anstaltsfremden Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, um auszuschließen, dass anstaltsinterne Belange oder die Beziehung zwischen Therapeuten und Untergebrachtem das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 728/08
Dabei ist das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen nicht nur materiell, sondern auch auf der Ebene des Verfahrensrechts abzusichern (vgl. BVerfGE 109, 133 ).So wird es von Zeit zu Zeit geraten sein, einen anstaltsfremden Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, um auszuschließen, dass anstaltsinterne Belange oder die Beziehung zwischen Therapeuten und Untergebrachtem das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ).
- BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht; …
In der Regel besteht jedoch die Pflicht, einen erfahrenen Sachverständigen zuzuziehen, wenn es um eine Prognoseentscheidung geht, bei der geistige und seelische Anomalien in Frage stehen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 728/08 -, juris, Rn. 12).So wird es von Zeit zu Zeit geraten sein, einen anstaltsfremden Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, um auszuschließen, dass anstaltsinterne Belange oder die Beziehung zwischen Therapeut und Untergebrachtem das Gutachten beeinflussen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 728/08 -, juris, Rn. 12).
- OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 1 Ws 46/22
Übermaßverbot des § 67d Abs. 2 S. 1 StGB ; Gerichtliche Pflicht zur Prüfung der …
Hierzu bedarf es zwingend der Einholung eines (externen) Gutachtens (BVerfG NStZ-RR 2014, 222 ; StV 2009, 37 ).