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   BVerfG, 19.07.1999 - 1 BvR 875/99   

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https://dejure.org/1999,7689
BVerfG, 19.07.1999 - 1 BvR 875/99 (https://dejure.org/1999,7689)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1999 - 1 BvR 875/99 (https://dejure.org/1999,7689)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - 1 BvR 875/99 (https://dejure.org/1999,7689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Kupierverbot"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Kupierverbot"

  • archive.org (Kurzinformation)

    Das Grundrecht eines Hundezüchters auf freie Ausübung seines Berufs wird durch die Vorschrift des Tierschutzgesetzes nicht verletzt

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Hunde

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3702
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1999 - 1 BvR 875/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie keine Erfolgsaussichten hat (BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • VG Schleswig, 29.08.2012 - 1 A 31/12

    Verwaltungsgericht Schleswig weist Klage gegen Schließung einer Nerztierfarm ab

    Zu beachten ist dabei, dass die Verfassung dem Gesetzgeber sowohl bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele als auch bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit der von ihm für die Durchsetzung der gesetzgeberischen Reglungsziele gewählten Mittel einen Einschätzungsspielraum zubilligt (sog. Einschätzungsprärogative, vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 22. April 2009 - 1 BvR 121/08 - Rn 41, zitiert nach juris; BVerfG, Urt. v. 13. März 2004, 1 BvR 1778/01 - Rn 66, zitiert nach juris; BVerfG, Urt. v. 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99, GewArch 2002, 286, 288; BVerfG, Beschl. v. 19. Juli 1999 - 1 BvR 875/99 - Rn 2, zitiert nach juris; Beschl. v. 16. Januar 1980 - 1 BvR 249/79 - Rn 47, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Gebiet des Tierschutzes überschreitet der Gesetzgeber seine Einschätzungsprärogative auch dann nicht, wenn er trotz unterschiedlicher wissenschaftlicher bzw. sachverständiger Beurteilungen einer Sachfrage grundsätzlich davon ausgeht, dass eine bestimmte Regelung zur Erreichung der Ziele des § 1 TierSchG geeignet und mangels einer gleich wirksamen Alternative erforderlich ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99, GewArch 2002, 286, 288 zum Schutz der Tiere vor Schmerzen und Leiden beim Schlachten ohne Betäubung; BVerfG, Beschl. v. 19. Juli 1999 - 1 BvR 875/99 - Rn 2, zitiert nach juris zum Verbot des Kupierens von Schwanz und Ohren gem. §§ 6, 12 TierSchG i.d.F. vom 25. Mai 1998 [BGBl. I S. 1105]).

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