Tierschutzgesetz
Achter Abschnitt - Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot (§ 12) |
(1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.
(2) 1Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist,
1. | das Verbringen von Tieren oder Erzeugnissen tierischer Herkunft aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union angehört, in das Inland (Einfuhr) von der Einhaltung von Mindestanforderungen hinsichtlich der Tierhaltung oder des Tötens von Tieren und von einer entsprechenden Bescheinigung abhängig zu machen sowie deren Inhalt, Form, Ausstellung und Aufbewahrung zu regeln, | |
2. | die Einfuhr bestimmter Tiere von einer Genehmigung abhängig zu machen, | |
3. | das Verbringen bestimmter Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten, | |
4. | das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist, | |
5. | das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, daß sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist, | |
6. | vorzuschreiben, daß Tiere oder Erzeugnisse tierischer Herkunft nur über bestimmte Zollstellen mit zugeordneten Überwachungsstellen eingeführt oder ausgeführt werden dürfen, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat; das Bundesministerium der Finanzen kann die Erteilung des Einvernehmens auf die Generalzolldirektion übertragen. |
2Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 kann nicht erlassen werden, soweit Unionsrecht oder völkerrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 03.12.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2016 | Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung | 03.12.2015 | |
13.07.2013 | Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes | 04.07.2013 | |
15.12.2010 | Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon | 09.12.2010 |
Rechtsprechung zu § 12 TierSchG
20 Entscheidungen zu § 12 TierSchG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
- OVG Niedersachsen, 15.12.2023 - 11 ME 506/23
Rindertransport; Schächtung; Tierschutzwidrige Schlachtung; Verhalten; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Osnabrück, 08.12.2023 - 2 B 38/23
Abstrakte Gefahr; Erlass; konkrete Gefahr; Marokko; Rindertransport; Schächtung; ...
- VG Osnabrück, 08.12.2023 - 2 B 38/23
- OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21
Abstrakte Gefahr; Anhörung; Darlegungs- und Beweislast; Fahrtenbuch; konkrete ...
- VG Köln, 10.12.2020 - 21 L 2339/20
Weiterer Transport von trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 20 B 1958/20
Rinder dürfen nach Marokko transportiert werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 20 B 1958/20
- VG Berlin, 15.02.2017 - 24 K 188.14
Tierschutzrechtliche Anordnung hinsichtlich der Hälterung von lebenden Hummern
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 5 B 2.17
Anforderungen an die Haltung von Hunden als Wachhunde in einem Gewerbebetrieb, ...
- VG Schleswig, 29.08.2012 - 1 A 31/12
Verwaltungsgericht Schleswig weist Klage gegen Schließung einer Nerztierfarm ab
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 A 1403/10
Anforderungen an die Untersagung des Ausstellens von an Rute und/oder Ohren ...