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   BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05   

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https://dejure.org/2006,23914
BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05 (https://dejure.org/2006,23914)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05 (https://dejure.org/2006,23914)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2006 - 1 BvR 2140/05 (https://dejure.org/2006,23914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Auslegung eines Berufungsantrags im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozess lediglich seinem Wortlaut, nicht auch seinem Sinn entsprechend - Außerachtlassung weiterer ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts; Verfassungsrechtliche Maßgaben für die Auslegung von Anträgen bzw. eines Berufungsantrags durch die Fachgerichte; Anforderungen an das Bestimmtheitserforderniss von Berufungsanträgen an die ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zur Auslegung eines Berufungsantrages

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zur Auslegung eines Berufungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05
    Die Gerichte dürfen verfahrensrechtliche Regelungen nicht so auslegen und anwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]; 88, 118 [125]; BVerfGK 4, 87 [90 f.]).

    bb) Das Landesarbeitsgericht hat bei der gebotenen Auslegung des Berufungsantrags der Beschwerdeführerin deren Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verkannt, indem es Inhalt und Bedeutung dieser Erklärung nur nach ihrem Wortlaut beurteilt und sonstige Umstände, die den Umfang der Anfechtung des arbeitsgerichtlichen Urteils eindeutig erkennen ließen, außer Betracht gelassen hat (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BVerfGE 88, 118 [127]).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05
    a) Durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird der Anspruch des Einzelnen auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gewährleistet (vgl. BVerfGE 93, 99 [107]; 107, 395 [401]).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05
    Erforderlich ist eine Auslegung der Verfassungsbeschwerde, für die auf das gesamte Vorbringen der Beschwerdeführerin zurückzugreifen ist (vgl. BVerfGE 79, 174 [201]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05
    Die Gerichte dürfen verfahrensrechtliche Regelungen nicht so auslegen und anwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]; 88, 118 [125]; BVerfGK 4, 87 [90 f.]).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05
    a) Durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip wird der Anspruch des Einzelnen auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gewährleistet (vgl. BVerfGE 93, 99 [107]; 107, 395 [401]).
  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04

    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05
    Die Gerichte dürfen verfahrensrechtliche Regelungen nicht so auslegen und anwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]; 88, 118 [125]; BVerfGK 4, 87 [90 f.]).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 314/14

    Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser §

    Deshalb ist ein Berufungsantrag nicht nach seinem Wortlaut allein, sondern nach seinem erkennbaren Sinn auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 BvR 2140/05).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Die Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Regelung des § 89 Abs. 2, Abs. 3 ArbGG darf andererseits wegen des durch Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip geschützten Anspruchs auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz nicht dazu führen, dass dem Rechtsuchenden der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. BVerfG 21. April 2006 - 1 BvR 2140/05 - Rn. 17 mwN) .
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der

    Dies dient der Verwirklichung des durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Anspruchs des Einzelnen auf wirkungsvollen Rechtsschutz (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - IX ZR 314/14, BGHZ 210, 321 Rn. 46; BVerfG, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 BvR 2140/05, juris Rn. 17).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20

    Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch der Beklagten auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 BvR 2140/05, juris Rn. 17; NJW 2012, 2869 Rn. 8; NZA 2016, 122 Rn. 10; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1; vom 9. März 2021 - VIII ZB 1/21, juris Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10

    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch

    Die gegenteilige Auslegung widerspricht dem verfassungsrechtlichen Verbot, verfahrensrechtliche Vorschriften so auszulegen und anzuwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2005 - 1 BvR 2140/05, Rn. 17, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2011 - 11 Sa 404/10

    Verhältnis von Probezeitvereinbarung und Befristung des Arbeitsverhältnisses

    Diese für das Gericht wie auch für die Berufungsgegnerin aus den begründenden Ausführungen ersichtlichen Umstände waren bei der Auslegung unter Beachtung des Gebots eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, Artikel 2 Abs. 1 GG, heranzuziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 21.04.2005 - 1 BvR 2140/05 - zitiert nach JURIS).
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