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   BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12   

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https://dejure.org/2013,885
BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,885)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,885)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 2392/12 (https://dejure.org/2013,885)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 81g StPO; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    DNA-Analyse (Körperzellen; Entnahme; molekulargenetische Untersuchung; künftige Strafverfahren; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; körperliche Unversehrtheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); einstweilige Anordnung (Folgenabwägung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 81g StPO; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 14 JGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung - irreparable Nachteile infolge Vollziehung der angegriffenen Entscheidungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 14 JGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung - irreparable Nachteile infolge Vollziehung der angegriffenen Entscheidungen

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG zur Verhinderung der Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters nach Verwarnung wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: DNA-Analyse gem § 81g StPO an 14-Jährigem - Fehlende einzelfallbezogene Ausführungen des Fachgerichts im Rahmen der Prognoseentscheidung - irreparable Nachteile infolge Vollziehung der angegriffenen Entscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81g; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG zur Verhinderung der Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters nach Verwarnung wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Anordnung einer DNA-Analyse bei einem 14-jährigen wegen eines Knutschflecks

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Knutschfleck und das BVerfG

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ein Knutschfleck beschäftigt die Verfassungsrichter

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die DNA-Entnahme bei einem Minderjährigen nach "jugendtypischer Tat"

  • taz.de (Pressebericht, 07.02.2013)

    Ein Knutschfleck mit Folgen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 08.02.2013)

    DNA-Probe von Jugendlichem gestoppt: Karlsruhe soll über Knutschfleck entscheiden

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Ein "Knutschfleck" als Straftat

Besprechungen u.ä.

  • strafrecht-bundesweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Verhältnismäßigkeit bei der DNA-Probe bei einem Sexualdelikt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09

    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12
    Der mit einer solchen Vollziehung verbundene Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wiegt bei einem Jugendlichen besonders schwer und kann in der Regel auch durch eine spätere Löschung der erhobenen Daten nicht vollständig rückgängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10).
  • VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11

    Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des

    Denn wenn die richterliche Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 81 g Abs. 3 StPO bei einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen unterbleibt, gibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Speicherungsvoraussetzungen im Rahmen eines Löschungsbegehrens dem Betroffenen die Möglichkeit, noch nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen und den mit der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen verbundenen Eingriff in seine Grundrechte zwar nicht vollends (dazu BVerfG, Beschluss vom 10.3.2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 23.1.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris Rn. 10), aber wenigstens weitestmöglich rückgängig machen zu lassen.
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Entnahme von Körperzellen zur

    Der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kann in der Regel auch durch eine spätere Löschung der erhobenen Daten nicht vollständig rückgängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris, Rn. 9 m.w.N).
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