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   BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22, 1 BvR 19/22   

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https://dejure.org/2022,36193
BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22, 1 BvR 19/22 (https://dejure.org/2022,36193)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2022 - 1 BvR 110/22, 1 BvR 19/22 (https://dejure.org/2022,36193)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2022 - 1 BvR 110/22, 1 BvR 19/22 (https://dejure.org/2022,36193)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch fachgerichtliche Verneinung der Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle"

  • Wolters Kluwer

    Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle"; Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsrechts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch fachgerichtliche Verneinung der Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle"

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 253, 823; GG Art. 1, Art. 2
    Persönlichkeitsrecht; Reichweite und Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts; fachgerichtliche Verneinung der Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der sogenannten »Kohl-Protokolle«.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch fachgerichtliche Verneinung der Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle"

  • rechtsportal.de

    Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle"; Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsrechts

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch fachgerichtliche Verneinung der Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle"

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Kohl-Protokolle«

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geldentschädigung nicht vererblich

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Witwe von Kohl scheitert

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 757
  • K&R 2023, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06

    Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des postmortalen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Demgegenüber wird ein Verstorbener nicht durch das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützt, weil Träger dieses Grundrechts nur lebende Personen sind (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 146, 1 ; BVerfGK 9, 325 ).

    Insbesondere gibt es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz des Inhalts, dass eine Verletzung der Menschenwürde stets einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, Rn. 17; BVerfGK 9, 325 ).

    Jedoch müssen die Gerichte bei der Konkretisierung der Tatbestandsmerkmale von Normen, die die Persönlichkeit postmortal schützen, die Fundierung dieses Schutzes in Art. 1 Abs. 1 GG beachten (vgl. BVerfGK 3, 49 ; 9, 325 ).

    Aus der Garantie der Menschenwürde folgt keine Pflicht der Zivilgerichte, die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen des persönlichkeitsrechtlichen Sanktionensystems auszuweiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, Rn. 17; BVerfGK 9, 325 ).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Diese Verpflichtung trifft nicht nur den Gesetzgeber, sondern, soweit er keine Entscheidung getroffen hat, auch die Gerichte (vgl. BVerfGE 96, 56 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -).

    Nur ausnahmsweise lassen sich aus den Grundrechten konkrete Regelungspflichten ableiten (vgl. BVerfGE 96, 56 ).

  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Insbesondere gibt es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz des Inhalts, dass eine Verletzung der Menschenwürde stets einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, Rn. 17; BVerfGK 9, 325 ).

    Aus der Garantie der Menschenwürde folgt keine Pflicht der Zivilgerichte, die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen des persönlichkeitsrechtlichen Sanktionensystems auszuweiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, Rn. 17; BVerfGK 9, 325 ).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Demgegenüber wird ein Verstorbener nicht durch das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützt, weil Träger dieses Grundrechts nur lebende Personen sind (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 146, 1 ; BVerfGK 9, 325 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag ist jedoch bei der Ausformung des einfachen Rechts Rechnung zu tragen, durch die er konkretisiert wird (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 99, 185 ; 101, 361 ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Diese Verpflichtung trifft nicht nur den Gesetzgeber, sondern, soweit er keine Entscheidung getroffen hat, auch die Gerichte (vgl. BVerfGE 96, 56 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -).
  • BGH, 29.11.2021 - VI ZR 248/18

    "Kohl-Protokolle": Helmut Kohl zu früh gestorben - Witwe bekommt

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Dem Erblasser standen zu Lebzeiten und stehen nach Versterben Unterlassungsansprüche gegen die Beklagten zu (vgl. BGH, Teil-Urteil vom 29. November 2021 - VI ZR 248/18 -, juris und BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2022 - 1 BvR 19/22 -).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag ist jedoch bei der Ausformung des einfachen Rechts Rechnung zu tragen, durch die er konkretisiert wird (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 99, 185 ; 101, 361 ).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag ist jedoch bei der Ausformung des einfachen Rechts Rechnung zu tragen, durch die er konkretisiert wird (vgl. BVerfGE 63, 131 ; 73, 118 ; 99, 185 ; 101, 361 ).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
    Demgegenüber wird ein Verstorbener nicht durch das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützt, weil Träger dieses Grundrechts nur lebende Personen sind (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 146, 1 ; BVerfGK 9, 325 ).
  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 19/22

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Die von der Klägerin dagegen eingelegte Revision blieb ebenso ohne Erfolg wie eine von ihr eingelegte Individualverfassungsbeschwerde (BGH v. 29.11.2021 - VI ZR 258/18, GRUR-RS 2021, 39314; BVerfG v. 24.10.2022 - 1 BvR 110/22, juris; Senat v. 29.05.2018 - 15 U 64/17, BeckRS 2018, 17910).

    An der Wahrnehmungsbefugnis der Klägerin zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verletzung des postmortalen Geltungsanspruchs des Erblassers bestehen auch ohne Abstimmung mit den Söhnen des Erblassers keine Bedenken (siehe zu einem isolierten Vorgehen der Klägerin in den Vorverfahren bereits BVerfG v. 24.10.2022 - 1 BvR 19/22, juris Rn. 23 und implizit auch BVerfG v. 24.10.2022 - 1 BvR 110/22, juris Rn. 25).

    Es rechtfertigt aber - ähnlich wie bei der vergleichbaren Frage der fehlenden Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs (BGH v. 29.11.2021 - VI ZR 258/18, NJW 2022, 868 m. Anm. Gsell; BVerfG v. 24.10.2022 - 1 BvR 110/22, juris) - für sich genommen keine Abweichung von den dogmatischen Grundlagen des postmortalen Geltungsanspruchs, ohne dass deren oft streitige Einzelheiten (dazu etwa Senat v. 29.05.2018 - 15 U 64/17, BeckRS 2018, 17910 Rn. 441 m.w.N.) hier weiter zu vertiefen wären.

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