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   BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15   

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https://dejure.org/2016,24539
BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15 (https://dejure.org/2016,24539)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15 (https://dejure.org/2016,24539)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 (https://dejure.org/2016,24539)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 212 StGB
    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags (Ermittlungsverfahren wegen tödlicher Schüsse eines Polizeibeamten; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Mitteilung des wesentlichen Inhalts der maßgeblichen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens (§ 172 StPO)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 172 Abs 3 S 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Teils wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen überhöhte Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gemäß § 172 StPO

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens; Anforderungen an eine substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teils wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen überhöhte Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens gemäß § 172 StPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens; Anforderungen an eine substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Darlegungsanforderungen im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens; Anforderungen an eine substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Im Klageerzwingungsverfahren nicht mit der Begründung übertreiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren - und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ).

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Eine Obliegenheit des Antragstellers, sich durch Akteneinsicht Kenntnis von der vollständigen Einlassung eines Beschuldigten oder Zeugen zu verschaffen und diese sodann auch vollständig mitzuteilen, besteht grundsätzlich nicht (vgl. BVerfGK 14, 211 ).

    In diesem Fall ist der Antragsteller gehalten, soll die vom Gesetzgeber implizit vorgesehene und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Schlüssigkeitsprüfung allein auf der Grundlage des gestellten Antrags (vgl. BVerfGK 14, 211 ) nicht unterlaufen werden, zumindest den wesentlichen Inhalt der Beweismittel mitzuteilen, aus denen er auszugsweise vorträgt oder gar zitiert.

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    Sie ist nicht hinreichend substantiiert, da aus ihrer Begründung nicht hervorgeht, inwiefern das Oberlandesgericht eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet haben könnte und sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 18, 85 ; 80, 48 ; 87, 273 ; 96, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    Muss nach dem auch vom Oberlandesgericht angelegten einfachgesetzlichen Maßstab die Schlüssigkeitsprüfung allein auf Grundlage der Antragsschrift möglich sein, kann dem Antragsteller nicht entgegengehalten werden, dass sich nach Durchsicht der Ermittlungsakten gezeigt habe, dass die Antragsschrift nicht den wesentlichen Inhalt der Ermittlungsergebnisse wiedergebe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2015 - 2 BvR 912/15 -, juris, Rn. 35).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    Soweit dies den Antragsteller verpflichtet, gegebenenfalls auch Umstände vorzutragen, welche den Beschuldigten entlasten könnten, ist dies hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, juris, Rn. 34).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • EGMR, 16.02.2021 - 4871/16

    Hanan ./. Deutschland - Ermittlungen wegen Kundus-Angriffs auf Zivilisten

    If the petitioner seeks to rely on additional evidence contained in the investigation file, he must provide the essential content of the respective pieces of evidence in his brief, which may require him to elaborate on evidence that may exonerate the suspect (see Federal Constitutional Court, no. 2 BvR 2040/15, order 27 July 2016, at paragraph 15).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 13).

    Soweit dies den Antragsteller verpflichtet, gegebenenfalls auch Umstände vorzutragen, welche den Beschuldigten entlasten könnten, ist dies hinzunehmen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, juris, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 15).

    Für die gerichtliche Kontrolle im Klageerzwingungsverfahren kommt es vielmehr darauf an, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung aus der Sicht des Oberlandesgerichts genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 19).

    Die Zulässigkeit des Antrags gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO erfordert nicht das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 22).

    Bei einer nur selektiven, im Einzelfall vielleicht sogar sinnentstellenden Wiedergabe eines Beweismittels kann ein unzutreffendes Bild vom Ermittlungsergebnis entstehen, das nicht ohne Weiteres wieder berichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, juris, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    Soweit dies den Antragsteller verpflichtet, gegebenenfalls auch Umstände vorzutragen, welche den Beschuldigten entlasten könnten, ist dies hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 336/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an die Darlegungslast bei Behauptung

    Nach der einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382; 2000, 1027; 2004, 1585; Kammerbeschluss vom 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15 [juris]) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfahren hat, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und/oder sonstige - der Antragsschrift als Anlage beigefügte oder in dieser in Bezug genommen - externe Schriftstücke und Unterlagen eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (ständ. Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 3.11.2014 - 2 Ws 376/14 - und vom 21.10.2014 - 2 Ws 367/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 172 Rn. 27a; KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl. 2013, § 172 Rn. 34, 37; jew. mwN).
  • BVerfG, 30.01.2017 - 2 BvR 225/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13); § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO spricht von der Angabe der Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und der diese belegenden Beweismittel.
  • BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13); § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO spricht von der Angabe der Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und der diese belegenden Beweismittel.
  • BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    a) Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13).

    Er darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13).

    Formerfordernisse dürfen nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2016 - 2 BvR 2040/15 -, Rn. 13 und vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 17).

  • BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 3/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    Sie dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 27.7.2016 - 2 BvR 2040/15 - Juris RdNr 13) .
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 4/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    Sie dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 27.7.2016 - 2 BvR 2040/15 - Juris RdNr 13) .
  • BSG, 23.02.2017 - B 5 SF 5/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

  • OLG Celle, 28.12.2018 - 2 Ws 472/18

    Vortrag zur Verletzteneigenschaft als unverzichtbarer Teil des Anspruches auf

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