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   BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83   

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https://dejure.org/1983,2213
BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83 (https://dejure.org/1983,2213)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1983 - 1 B 18.83 (https://dejure.org/1983,2213)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1983 - 1 B 18.83 (https://dejure.org/1983,2213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bemessung der Ausreisefrist - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.01.1983 - 1 B 3.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83
    Für den hier maßgebend gewesenen § 5 des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1437), das durch das Asylverfahrensgesetz vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946) aufgehoben worden ist, galt nichts anderes (Beschluß vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 -).
  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 117.83

    Bemessung der Ausreisefrist - Begründung der Entscheidung der Ausländerbehörde -

    Die Behörde kann die wesentlichen Gesichtspunkte, von denen sie sich bei der Ausübung ihres Ermessens hat leiten lassen, auch konkludent kenntlich machen (Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 1; vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 6; vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

    Ist danach auch für den Betroffenen erkennbar, daß und aus welchen Erwägungen die Behörde das Ermessen ausgeübt hat, ist die Begründungspflicht erfüllt (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - a.a.O.; vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - a.a.O.; vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 108.83

    Begründung der Festsetzung der Ausreisefrist im Rahmen der ausländerbehördlichen

    Darauf hat der beschließende Senat für Fälle des § 5 2. AsylBeschlG wiederholt hingewiesen (Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 1; vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 6; vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

    Hat die Behörde mit ihrer Entscheidung dies konkludent zum Ausdruck gebracht, so hat sie das Begründungserfordernis bezüglich der Fristbemessung erfüllt (Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - a.a.O.; Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 -).

  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 104.83

    Ausübung des behördlichen Ermessens bei der Festlegung der Ausreisefrist -

    Die Behörde kann die wesentlichen Gesichtspunkte, von denen sie sich bei der Ausübung ihres Ermessens hat leiten lassen, auch konkludent kenntlich machen (Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 1; vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 6; vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

    Darin liegt eingeschlossen, daß die Behörde Gründe, die eine längere Frist erforderlich machen könnten, nicht für gegeben erachtet Ist danach auch für den Betroffenen erkennbar, daß und aus welchen Erwägungen die Behörde das Ermessen ausgeübt hat, ist die Begründungspflicht erfüllt (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - a.a.O.; vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - a.a.O.; vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

  • BVerwG, 22.12.1983 - 1 B 145.83

    Ausreiseaufforderung als Verwaltungsakt - Ausreisefrist als zu begründende

    Die Behörde kann die wesentlichen Gesichtspunkte, von denen sie sich bei der Ausübung ihres Ermessens hat leiten lassen, auch konkludent kenntlich machen (Beschlüsse vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 1; vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 6; vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 131.83 -).

    Ist danach auch für den Betroffenen erkennbar, daß und aus welchen Erwägungen die Behörde das Ermessen ausgeübt hat, ist die Begründungspflicht erfüllt (Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 - a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2017 - 4 MB 13/17

    Bestimmung der Ausreisefrist durch datumsmäßige Fixierung; Anforderungen an die

    Ebenso wenig ergibt sich eine ausreichende Begründung konkludent aus den sonstigen Ausführungen des Bescheides (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.03.1983 - 1 B 18/83 - in Juris).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82

    Festsetzung der Ausreisefrist - Begründung der FestsetzungVersagung rechtlichen

    Dies kann allerdings auch konkludent geschehen (Urteil vom 29. April 1983 a.a.O.; Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 -), z.B. durch Hinweis auf die Rechtsgrundlage für die getroffene Anordnung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 1 A 89/92

    Asylbewerber; Ausreise; Politische Verfolgung; Rechtmäßigkeit einer

    vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 4. März 1983 - 1 B 18.83 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 6.
  • BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 41.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Im Regelfall ist übrigens erfolglos gebliebenen Asylbewerbern die Ausreise innerhalb eines Monats nach Beendigung des Asylverfahrens auch zumutbar (Beschluß vom 4. März 1983 - BVerwG 1 B 18.83 -).
  • VGH Hessen, 28.11.1989 - 12 TH 2263/89

    Aufenthaltserlaubnis nach Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe;

    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 27. September 1988, mit dem der Antragstellerin Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis gegeben wurde, einen Hinweis auf den Erlaß einer Abschiebungsandrohung und die Länge der Ausreisefrist enthält (vgl. zu derartigen Fällen Hess. VGH, 26.07.1989 -- 12 TH 1755/89 -- u. 06.11.1989 -- 12 TH 1641/89 --), noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung -- anders als bei Abschiebungsandrohungen nach §§ 10 oder 28 AsylVfG (vgl. BVerwG, 04.03.1983 -- 1 B 18.83 --, Buchholz 402.24, Nr. 6 zu § 13 AuslG) oder bei solchen gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -- dem Gesetz Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist in einem Fall ohne Besonderheiten als ausreichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, die sich die Behörde zumindest konkludent hätte zu eigen machen können, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung ohne weiteres erkennbar i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 HVwVfG wäre (Hess. VGH, 20.06.1989 -- 12 TH 1447/89 -- u. 17.08.1989 -- 12 TH 2791/88 --, InfAuslR 1989, 299; noch offengelassen: Hess. VGH, 17.05.1989 -- 12 TH 805/89 --; anderer Ansicht VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 -- 1 S 2501/86 --, EZAR 131 Nr. 2 = DVBl. 1987, 55).
  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

    Da zudem weder das Anhörungsschreiben vom 16. August 1988, mit dem der Antragsteller gemäß § 28 HVwVfG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Behördenentscheidungen gegeben wurde, einen Hinweis auf die beabsichtigte Länge der Ausreisefrist noch im Falle einer auf § 13 Abs. 2 AuslG gestützten Abschiebungsandrohung dem Gesetz irgendwelche Anhaltspunkte dafür, welche Ausreisefrist  jedenfalls in einem Fall ohne Besonderheiten als aus reichend angesehen werden kann, zu entnehmen sind, auf die die Behörde zumindest konkludent hätte zugreifen können - anders als im Rahmen einer auf die §§ 10 i.V.m. 11 oder 14 AsylVfG bzw. auf § 28 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, 04.03.1983 - 1 B 18.83 -, Buchholz 402.24, § 13 AuslG Nr. 6) oder bei der Abschiebungsandrohung gegenüber einem EG-Ausländer (vgl. § 12 Abs. 7 AufenthG/EWG) -, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, daß die Angemessenheit der Frist dem Betroffenen auch ohne ausdrückliche schriftliche Begründung ohne weiteres erkennbar wäre (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 HVwVfG; a.A. VGH Baden-Württemberg, 20.10.1986 - 1 S 2501/86 -, EZAR 131 Nr. 2 DVBl. 1987, 55).
  • BVerwG, 04.10.1983 - 1 B 131.83

    Erfordernis einer Anhörung eines Asylbewerbers vor Erlass einer

  • VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88

    Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der

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