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   BVerwG, 16.11.2017 - 2 C 11.17   

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https://dejure.org/2017,51261
BVerwG, 16.11.2017 - 2 C 11.17 (https://dejure.org/2017,51261)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2017 - 2 C 11.17 (https://dejure.org/2017,51261)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2017 - 2 C 11.17 (https://dejure.org/2017,51261)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG a.F. §§ 27, 28; AGG §§ 15, 24; RL 2000/78/EG
    Altersdiskriminierende Besoldung; Beamter; Geltendmachung; keine Rückwirkung für das Kalenderjahr der Geltendmachung; unionsrechtlicher Haftungsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 AGG, § 24 AGG, § 27 BBesG vom 06.08.2002, § 28 BBesG vom 06.08.2002
    Finanzieller Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • Wolters Kluwer

    Finanzieller Ausgleich eines Beamten wegen altersdiskriminierender Besoldung; Begründung des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs des Beamten gegen den zur Besoldungsgesetzgebung zuständigen Dienstherrn

  • doev.de PDF

    Finanzieller Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • rewis.io

    Finanzieller Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierende Besoldung; Beamter; unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Geltendmachung; keine Rückwirkung für das Kalenderjahr der Geltendmachung

  • rechtsportal.de

    Finanzieller Ausgleich eines Beamten wegen altersdiskriminierender Besoldung; Begründung des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs des Beamten gegen den zur Besoldungsgesetzgebung zuständigen Dienstherrn

  • datenbank.nwb.de

    Finanzieller Ausgleich wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 589
  • DÖV 2018, 248
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2017 - 2 C 11.17
    Die altersdiskriminierende Besoldung von Beamten nach §§ 27 und 28 BBesG a.F. begründet den unionsrechtlichen Haftungsanspruch des Beamten gegen den zur Besoldungsgesetzgebung zuständigen Dienstherrn nicht für das gesamte Kalenderjahr des Widerspruchs des Beamten, sondern erst ab dem auf die Geltendmachung folgenden Monat (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - NVwZ 2017, 1627).

    Nach erneuter Überprüfung hält der Senat auch im Hinblick auf das Vorbringen der Beteiligten im Revisionsverfahren an den Grundsätzen der Urteile des Senats vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - (BVerwGE 150, 234) und vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - (NVwZ 2017, 1627) zu den Rechtsfolgen der altersdiskriminierenden Besoldung von Beamten fest.

    Macht ein betroffener Beamter die altersdiskriminierende Wirkung der besoldungsrechtlichen Bestimmungen gegenüber seinem zur Besoldungsgesetzgebung zuständigen Dienstherrn geltend, so begründet dies den unionsrechtlichen Haftungsanspruch erst für den auf die Geltendmachung folgenden Monat (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - NVwZ 2017, 1627 Rn. 55).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2017 - 2 C 11.17
    Nach erneuter Überprüfung hält der Senat auch im Hinblick auf das Vorbringen der Beteiligten im Revisionsverfahren an den Grundsätzen der Urteile des Senats vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - (BVerwGE 150, 234) und vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 - (NVwZ 2017, 1627) zu den Rechtsfolgen der altersdiskriminierenden Besoldung von Beamten fest.
  • VG Freiburg, 10.11.2020 - 3 K 599/19

    Zur Abgeltung von Rufbereitschaftszeiten eines als Kriminaltechniker eingesetzten

    Ein Anspruch kommt, soweit nicht eine neu erlassene Rechtsgrundlage dies vorsieht oder sich die Verpflichtung zur rückwirkenden Leistungsgewährung aus verfassungsrechtlichen Gründen ergibt, nur für Dienstzeiten in Betracht, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat - hier also ab Dezember 2013 - geleistet wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 26.14 -, ZBR 2016, 199; zum Erfordernis der vorherigen Geltendmachung eines Auslandszuschlags BVerwG, Urteil vom 04.05.2017 - 2 C 60.16 -, ZBR 2018, 202; zur Geltendmachung altersdiskriminierender Besoldung nur für die Zukunft BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - 2 C 11.17 -, juris m.w.N.; vgl. im Zusammenhang mit der finanziellen Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten BVerwG, Urteil vom 20.07.2017 - 2 C 31.16 -, juris m.w.N.; zu unionsrechtliche Haftungsansprüchen und Ansprüchen analog § 242 BGB im Zusammenhang mit einer unionsrechtswidrigen Zuvielarbeit eines Kriminaltechnikers VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 S 2771/18 -, EAS 9; zum unionsrechtlichen Haftungsanspruch und zum Ausgleichsanspruch eines im Rahmen des Nato-Gipfels eingesetzten Polizeibeamten VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 4 S 1000/18 -, juris Rn. 27).

    Auszugleichen ist die rechtswidrige Zuvielarbeit, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat - hier also Dezember 2013 - geleistet worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.09.2015 - 2 C 26.14 -, ZBR 2016, 199, vom 20.07.2017 - 2 C 31.16 -, juris m.w.N. und vom 16.11.2017 - 2 C 11.17 -, juris m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 S 2771/18 -, EAS 9; Urteil vom 20.11.2018 - 4 S 1000/18 -, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - 6 A 2082/15

    Zahlung des finanziellen Ausgleichs für Zuvielarbeit durch Feuerwehrbeamte bei

    vgl. für den unionsrechtlichen Haftungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 -, NWVBl. 2018, 146 = juris, Rn. 14, und vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 -, BVerwGE 158, 344 = juris, Rn. 49 ff.
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