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   BVerwG, 17.02.2021 - 7 A 2.19   

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https://dejure.org/2021,11646
BVerwG, 17.02.2021 - 7 A 2.19 (https://dejure.org/2021,11646)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2021 - 7 A 2.19 (https://dejure.org/2021,11646)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 7 A 2.19 (https://dejure.org/2021,11646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Nießbrauchsberechtigten eines Einfamilienhausgrundstück zur Vermeidung erhöhter Sturmflutrisiken auf eine Entscheidung über die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwVfG § 75 Abs. 1 S. 2; VwGO § 60
    Antrag eines Nießbrauchsberechtigten eines Einfamilienhausgrundstück zur Vermeidung erhöhter Sturmflutrisiken auf eine Entscheidung über die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2021 - 7 A 2.19
    Soweit der Kläger sich in der mündlichen Verhandlung auf den Mülheim-Kärlich-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts berufen hat (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 ), kann diese Entscheidung seiner Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2021 - 7 A 2.19
    Diese Duldungswirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 15) gilt umfassend.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2021 - 7 A 2.19
    Gegen solche Fristen bestehen aus Gründen der Rechtssicherheit keine verfassungsrechtlich durchgreifenden Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2021 - 7 A 2.19
    Soweit sich der Kläger auf mangelndes Verschulden hinsichtlich der Nichtrechtzeitigkeit seiner Klageerhebung beruft, weil er von der Berücksichtigung seines Anliegens in dem Klageverfahren der Stadt Cuxhaven (u.a.) zum Hochwasserschutz ausgegangen sei, der Senat einen Abwehranspruch der Stadt aber verneint und zur Geltendmachung nur den jeweils zuständigen Deichverband als befugt angesehen habe (BVerwG, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 59 f.), ist ihm bereits deshalb keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO zu gewähren, weil die Klage nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 60 Abs. 3 VwGO, wonach nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist der Wiedereinsetzungsantrag unzulässig ist, erhoben worden ist.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2021 - 7 A 2.19
    Da § 51 VwVfG insgesamt nicht anzuwenden ist, ist auch ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinne ausgeschlossen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 42).
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