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   BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18   

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BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18 (https://dejure.org/2019,39125)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 (https://dejure.org/2019,39125)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 1 C 22.18 (https://dejure.org/2019,39125)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) Art. 2 Nr. 3, Art. 24, 33 Abs. 1 bis 4, Art. 34; Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) Art. 19, 21; Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EG-... VisaVO) Anhang I; AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 81 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 5; AufenthV § 39 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2
    (einheitliches) Schengen-Visum; Antrag; Aufenthaltstitel; Ausschlusswirkung; Erlaubnisfiktion; Fiktionsbescheinigung; Fortgeltungsfiktion; Schengen-Staat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 4 AufenthG, § 81 Abs 3 AufenthG, Art 2 EGV 810/2009, Art 2 Nr 3 EGV 810/2009, Art 24 EGV 810/2009

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung; Alternativverhältnis zwischen den Regelungen zur Fiktionswirkung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG; Ausschluss der Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 ...

  • rewis.io

    Ausschluss der Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG für Schengen-Visa

  • doev.de PDF

    Ausschluss der Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG für Schengen-Visa

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (einheitliches) Schengen-Visum; Erlaubnisfiktion; Schengen-Staat; Fortgeltungsfiktion; Fiktionsbescheinigung; Aufenthaltstitel; Antrag; Ausschlusswirkung

  • rechtsportal.de

    Streit um die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung; Alternativverhältnis zwischen den Regelungen zur Fiktionswirkung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG ; Ausschluss der Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 ...

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss der Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG für Schengen-Visa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem Schengen-Visum eines anderen Mitgliedstaates

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem Schengen-Visum eines anderen Mitgliedstaates

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einreise mit dem Schengen-Visum eines anderen EU-Staates - und die Fiktionswirkung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss der Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem Schengen-Visum eines anderen Mitgliedstaates

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 167, 90
  • NVwZ-RR 2020, 414
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    § 81 Abs. 4 AufenthG entfaltet mithin nicht nur verfahrensrechtliche Wirkungen, ohne allein deswegen konstitutiv einen auch materiell rechtmäßigen Aufenthalt zu bewirken oder zu einem "Besitz" eines Aufenthaltstitels zu führen (BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 6.09 - BVerwGE 136, 211 ).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    Bei dem Kläger scheidet dies schon deswegen aus, weil die Voraussetzungen für den geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor dem insoweit maßgeblichen (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 23.09 - BVerwGE 138, 353 Rn. 24 ff.) Zeitpunkt der Einreise entstanden waren; bereits dem Grunde nach besteht hier mithin schon kein Wertungswiderspruch des § 39 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 AufenthV zu den Regelungen des § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind allerdings zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 - BVerwGE 151, 228 Rn. 23).
  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    Umgekehrt unterstreicht die Regelung des Art. 34 Visakodex zur Annullierung und Aufhebung eines Schengen-Visums, dass das durch ein nicht annulliertes oder aufgehobenes Schengen-Visum unionsrechtlich vermittelte Einreise- und Aufenthaltsrecht nicht - wie bei der durch Art. 21 SDÜ bei einem durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen vermittelten Bewegungsfreiheit - die (fortdauernde) materielle Rechtmäßigkeit voraussetzt (zur materiellen Rechtmäßigkeit von Einreise und Aufenthalt auf der Grundlage des Art. 21 SDÜ als Voraussetzungen der Anwendung des § 81 Abs. 3 AufenthG s. OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 - InfAuslR 2018, 400; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 - juris; s.a. VGH Kassel, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 B 785/14 - InfAuslR 2014, 435).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    Bei der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG handelt es sich nicht um einen feststellenden oder rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Bescheinigung, die nicht hindert, auf die wahre, durch das Gesetz bestimmte Rechtslage zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1 S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - 1 B 17.09 - Buchholz 402.242 § 84 AufenthG Nr. 1 Rn. 7; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG 20. Aufl. 2019, § 35 Rn. 92b).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 11 S 21.18

    Ausländerrecht: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    Umgekehrt unterstreicht die Regelung des Art. 34 Visakodex zur Annullierung und Aufhebung eines Schengen-Visums, dass das durch ein nicht annulliertes oder aufgehobenes Schengen-Visum unionsrechtlich vermittelte Einreise- und Aufenthaltsrecht nicht - wie bei der durch Art. 21 SDÜ bei einem durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen vermittelten Bewegungsfreiheit - die (fortdauernde) materielle Rechtmäßigkeit voraussetzt (zur materiellen Rechtmäßigkeit von Einreise und Aufenthalt auf der Grundlage des Art. 21 SDÜ als Voraussetzungen der Anwendung des § 81 Abs. 3 AufenthG s. OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 - InfAuslR 2018, 400; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 - juris; s.a. VGH Kassel, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 B 785/14 - InfAuslR 2014, 435).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    Bei der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG handelt es sich nicht um einen feststellenden oder rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Bescheinigung, die nicht hindert, auf die wahre, durch das Gesetz bestimmte Rechtslage zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1 S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - 1 B 17.09 - Buchholz 402.242 § 84 AufenthG Nr. 1 Rn. 7; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG 20. Aufl. 2019, § 35 Rn. 92b).
  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 3 B 785/14

    Fiktionswirkung eines von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    Umgekehrt unterstreicht die Regelung des Art. 34 Visakodex zur Annullierung und Aufhebung eines Schengen-Visums, dass das durch ein nicht annulliertes oder aufgehobenes Schengen-Visum unionsrechtlich vermittelte Einreise- und Aufenthaltsrecht nicht - wie bei der durch Art. 21 SDÜ bei einem durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen vermittelten Bewegungsfreiheit - die (fortdauernde) materielle Rechtmäßigkeit voraussetzt (zur materiellen Rechtmäßigkeit von Einreise und Aufenthalt auf der Grundlage des Art. 21 SDÜ als Voraussetzungen der Anwendung des § 81 Abs. 3 AufenthG s. OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 Bs 126/17 - InfAuslR 2018, 400; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - OVG 11 S 21.18 - juris; s.a. VGH Kassel, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 3 B 785/14 - InfAuslR 2014, 435).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2011 - 11 ME 315/11

    Auslösen der Fortbestandsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG durch ein

    Auszug aus BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
    Mit der Einfügung des Satzes 2 in § 81 Abs. 4 AufenthG durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484) wollte der Gesetzgeber klarstellen, dass - entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die ein durch schwedische Behörden ausgestelltes Schengen-Visum betrag (OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Oktober 2011 - 11 ME 315/11 - InfAuslR 2012, 70) - ein Schengen-Visum die Fortgeltungsfiktion nicht auszulösen vermag.
  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Absicht Daueraufenthalt; Drittausländer; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte

    Der Verweis des Art. 21 Abs. 1 SDÜ auf (jetzt) Art. 6 Abs. 1 Buchst. c Schengener-Grenzkodex, wonach "Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts" zu belegen sind, und die nicht abschließende Auflistung der gem. (jetzt) Art. 6 Abs. 3 Schengener Grenzkodex zur Prüfung dieser Einreisevoraussetzung vorzulegenden, in der Anlage I aufgeführten Belege (bei privaten oder touristischen Reisen z.B. Einladungen, Buchungsbestätigungen, Rückreisetickets, aber auch sonstige geeignete Unterlagen, aus denen Grund und Dauer des Aufenthalts hervorgehen), lassen keinen Zweifel an der Intention des Normgebers, die Absicht einer auf höchstens 90 Tagen begrenzten Dauer des Aufenthalts als echte, bereits bei der Einreise durch den Grenzschutzbeamten zu überprüfende Rechtmäßigkeitsvoraussetzung auszugestalten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2019 - OVG 11 S 21.18 -, Rn. 11, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, Rn. 18, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, Rn. 18, juris).

    Diese Regelung unterstreicht, dass das durch ein nicht annulliertes oder aufgehobenes Schengen-Visum unionsrechtlich vermittelte Einreise- und Aufenthaltsrecht gerade nicht die (fortdauernde) materielle Rechtmäßigkeit voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, Rn. 18, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2018 - 1 Bs 126/17 -, Rn. 27, juris).

    Hinzu kommt, dass es sich bei der griechischen Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers - anders als bei einem (auch) von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Schengen-Visum - gerade nicht um einen Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 AufenthG handelt, der den Aufenthalt im Bundesgebiet formal legalisiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, Rn.16 ff., juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Hinweis der Vorinstanz auf die legalisierende Wirkung der Einreise mit einem Aufenthaltstitel eines Mitgliedsstaates lediglich "im Ansatz" bestätigt (BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, Rn. 25, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20

    Wirkung der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung; Ausweisungsinteresse bei

    Allein die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG entbindet im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Versagung eines Aufenthaltstitels nicht von der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG oder eine Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG tatsächlich vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 12).

    Sie hat deklaratorische Wirkung und vermag nicht konstitutiv einen bestimmten Rechtsstatus zu begründen (BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 12; Fricke, jurisPR-BVerwG 5/2020 Anm. 2; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 81 Rn. 172 ).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 15) ist für die Anwendung der Absätze 3 und 4 des § 81 AufenthG entscheidend, ob die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durch den Besitz eines Aufenthaltstitels oder durch einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet ohne Aufenthaltstitel vermittelt wird.

    Es ist weder vorgetragen noch anhand der Ausländerakten ersichtlich, dass aufgrund individueller Umstände in der Person des Antragstellers nach dem objektiven Empfängerhorizont eine bewusste Entscheidung seitens der Behörde getroffen worden wäre, ihm die Vorteile der Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 15) zukommen zu lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 12 S 389/21

    Aufenthaltstitel; Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D);

    Bei diesem Visum handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel im Sinne des § 81 Abs. 4 AufenthG (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.07.2014 - 2 M 23/14 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 25).

    Soweit die Beschwerde pauschal geltend macht, diese Auffassung sei gemessen an den zu beachtenden europäischen Regelungen, gemessen am deutschen Grundgesetz und den Wertentscheidungen der Verfassung nicht haltbar und die Rechtsfrage mangels höchstrichterlicher und unionsrechtlicher Klärung als offen anzusehen, genügt ihr Vorbringen insbesondere mit Blick auf die Bestätigung der einhelligen obergerichtlichen Auffassung durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.11.2019 (Az.: 1 C 22/18, juris Rn. 18), auf die bereits das Verwaltungsgericht verwiesen hat, nicht dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO.

  • VG Karlsruhe, 01.02.2021 - 2 K 7474/19

    Freizügigkeitsrecht für drittstaatsangehörigen Anverwandten eines Unionsbürgers;

    Denn die bloße Fiktion eines Aufenthaltsrechts steht einem Aufenthaltstitel nicht gleich (Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG, § 81 Rn. 39; vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, BVerwGE 167, 90 = juris Rn. 15; vgl. zu § 81 Abs. 4 AufenthG VG Ansbach, Urt. v. 31.01.2008 - AN 5. K 07.02292 -, juris Rn. 19), sodass eine Verlängerung insofern nicht in Betracht kommt.

    Aufgrund des gegenseitigen Ausschlusses der Fiktionen nach § 81 Abs. 3 Satz 1 und 4 Satz 1 AufenthG wird ein Ausländer durch die Fiktion des Absatzes 3 Satz 1 insbesondere nicht so gestellt, als hätte er bereits einen Aufenthaltstitel besessen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, BVerwGE 167, 90 = juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2020 - 11 S 2/20 -, VBlBW 2020, 418 = juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 - 11 S 2/20

    Sicherung der ausländerrechtlichen Fortgeltungsfiktion durch Erlass einer

    Für die Anwendung dieser Bestimmungen ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durch den Besitz eines Aufenthaltstitels oder durch einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet ohne Aufenthaltstitel vermittelt wird (BVerwG, Urteil vom 19.11.2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2023 - 13 ME 170/23

    Aufenthaltsdauer; Fortgeltungsfiktion; Gültigkeitsdauer; Höhere Gewalt;

    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob das dem Antragsteller erteilte Schengen-Visum im Hinblick auf den beim Antragsgegner mit Schreiben vom 7. Mai 2023 allein gestellten Antrag auf Verlängerung - nicht von der darin vorgesehenen Aufenthaltsdauer, sondern nur - von dessen Gültigkeitsdauer (Blatt 7 der Gerichtsakte) überhaupt noch hinsichtlich der Gültigkeitsdauer verlängert werden kann bzw. ob hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, obwohl der Antragsteller zum einen die vorgesehene Aufenthaltsdauer von 90 Tagen inzwischen und möglicherweise auch schon im Zeitpunkt der Antragstellung überschritten haben dürfte und das Schengen-Visum zum anderen infolge des Ablaufs seiner Gültigkeitsdauer am 20. Juli 2023 (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) sowie mangels Eingreifens der - besitzstandswahrenden Wirkung der - Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (vgl. § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; BVerwG, Urt. v. 19.11.2019 - BVerwG 1 C 22.18 -, juris Rn. 17; Urt. v. 22.6.2011 - BVerwG 1 C 5.10 -, juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 18.11.2021 - 13 ME 426/21 -, juris Rn. 12) bereits erloschen ist.

    des Beschlusses bereits ausgeführt, bei dem hier in Rede stehenden Schengen-Visum Typ C im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG aufgrund der seit dem 6. September 2013 geltenden Sonderregelung in § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2019 - BVerwG 1 C 22.18 -, BVerwGE 167, 90, juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 12.11.2013 - 13 ME 190/13 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).

    Dieser Zustand fand jedoch seine Grundlage gerade in dem von der Deutschen Botschaft Ankara erteilten Schengen-Visum und damit in einem Aufenthaltstitel im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG, wodurch der Rückgriff auf § 81 Abs. 3 AufenthG von vornherein gesperrt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2019 - BVerwG 1 C 22.18 -, BVerwGE 167, 90, juris Rn. 24 f.).

  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer

    Unabhängig von der aufenthaltsrechtlichen Einstufung eines Schengen-Visums als Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 AufenthG (hierzu BVerwG, Urteil vom 19. November 2019 - 1 C 22.18 -, juris Rdnr. 17), regelt Art. 19 SDÜ den rechtmäßigen Aufenthalt im Einklang mit den Tatbestandsvoraussetzungen des Aufenthaltsrechts nach Art. 21 SDÜ.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2021 - 13 ME 426/21

    Auslösung einer Fortbestandsfiktion bei den Schengen-Visa i.R.d. Antrags eines

    Denn bezüglich beider Antragsteller ist die Auslösung einer Fortbestandsfiktion bei den hier in Rede stehenden Schengen-Visa (Typ C Mult. für kurzfristige Besuchsaufenthalte, auch unter mehrfacher Einreise, vgl. Winkelmann/Kolber, in: Bergmann/Dienelt (Hrsg.), Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 6 Rn. 30, 42) im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG aufgrund der seit dem 6. September 2013 geltenden Sonderregelung in § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2019 - BVerwG 1 C 22.18 -, BVerwGE 167, 90, juris Rn. 17; vgl. zum Ganzen bereits Senatsbeschl. v. 12.11.2013 - 13 ME 190/13 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).

    Dieser Zustand fand jedoch seine Grundlage jeweils gerade in den von der Deutschen Botschaft Kiew erteilten Schengen-Visa vom 11. März 2014 und damit in (sogar deutschen) Aufenthaltstiteln im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG, wodurch der Rückgriff auf § 81 Abs. 3 AufenthG von vornherein gesperrt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.2019, a.a.O., Rn. 24 f.; a.A. jedenfalls für von anderen Mitgliedstaaten erteilte Schengen-Visa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6. April 2018 - 11 S 2583/17 -, InfAuslR 2018, 278, juris Rn. 23 ff.; offenbar generell a.A. Winkelmann/Kolber, a.a.O., Rn. 49).

  • VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Fortführung einer ehelichen

    Denn die Antragstellerin ist mit einem Schengen-Visum und damit mit einem Aufenthaltstitel im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG eingereist, wodurch der Rückgriff auf § 81 Abs. 3 AufenthG, unabhängig davon, ob bereits bei der Ausstellung des Schengen-Visums und seiner Nutzung ein Daueraufenthalt beabsichtigt war, von vornherein gesperrt ist (BVerwG, Urteil vom 19. November 2019 - 1 C 22.18 -, juris Rdnr. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. November 2021 - 13 ME 426/21 -, juris Rdnr. 20).
  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 80/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

    Eine Fiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG kommt ebenso nicht in Betracht, da die Antragstellerin sich mit einem Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthG in Deutschland aufhielt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. November 2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 17).

    Vielmehr wollte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/13536, S. 15) eine Fiktionswirkung für Einreisende mit einem Schengen-Visum nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG gerade verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. November 2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 15, nachdem die Absätze 3 und 4 gerade in einem sich ausschließenden Verhältnis zueinanderstehen).

  • VG Köln, 03.05.2022 - 12 L 400/22
  • VG Neustadt, 26.11.2019 - 2 L 1064/19

    Sinn und Zweck des AufenthG 2004 § 36a Abs 2 S 1 Nr 2; Anwendung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - 18 B 1254/21

    Deklaratorische Wirkung einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 5 AufenthG;

  • VG München, 18.01.2022 - M 10 S 21.6366

    Erfolgloser Antrag eines iranischen Staatsangehörigen auf einstweiligen

  • VG Bremen, 26.10.2022 - 2 V 1274/22

    Auswirkungen der Geltendmachung von asylrelevanter Verfolgung im Heimatland im

  • VG Hamburg, 20.04.2022 - 1 AE 1589/22

    Zur Annahme einer Verletzung von Mitwirkungspflichten im Asylverfahren

  • VG Karlsruhe, 28.06.2021 - 4 K 4905/20

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund abgelaufener, nach

  • VG Bayreuth, 10.11.2021 - B 7 K 20.30677

    Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz - maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • VG Hannover, 27.01.2022 - 5 B 5976/21

    Aufenthaltserlaubnis; Beteiligungserfordernis; Syrien; Zielstaatsbestimmung

  • VG Aachen, 02.04.2020 - 4 L 177/20

    Schengenvisum; Verlängerung; Abschiebung

  • VG Potsdam, 25.01.2022 - 3 L 477/21
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