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   BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98   

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BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98 (https://dejure.org/1999,602)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 7 C 32.98 (https://dejure.org/1999,602)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 7 C 32.98 (https://dejure.org/1999,602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abwassereinleitungen - Freier Zugang zu Umweltinformationen - Umweltbehörde - Strafrechtliches Ermittlungsverfahren - Schutz der Rechtspflege - Informationsausschluß

  • Judicialis

    UIG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; UIG § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; UIG § 4 Abs. 1; ; UIG § 7 Abs. 1 Nr. 2

  • lda.brandenburg.de PDF

    Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung

  • fragdenstaat.de

    Schutz besonderer Verfahren - Strafverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltrecht - Abwassereinleitungen; freier Zugang zu Umweltinformationen; Umweltbehörde; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; Schutz der Rechtspflege; Informationsausschluß.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3 Abs. 1 Satz 1 u. 2 Nr. 3, 4 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG
    Umweltinformationen/freier Zugang/strafrechtliches Ermittlungsverfahren

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 2 UIR (EWG); § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG
    Ausschluss des Informationsanspruchs durch verwaltungsbehördliches (Vor-) Verfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 17
  • NJW 2000, 1737 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1321
  • NVwZ 2000, 436
  • NJ 2000, 328
  • DVBl 2000, 198
  • DÖV 2000, 247
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Das reicht indes für ihre Rechtsmittelbefugnis nicht aus; vielmehr setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt (vgl. BVerwGE 69, 256 ; 87, 332 ), die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen des weiteren voraus, daß er durch die angefochtene Entscheidung beschwert wird.

    Die Beschwer und damit die Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen ist immer dann gegeben, wenn er durch die Entscheidung der Vorinstanz in seinen rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt ist oder - anders ausgedrückt - wenn die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechte besteht (vgl. BVerwGE 69, 256 ; BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 39.86 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 96 und Beschluß vom 18. Mai 1992 - BVerwG 4 B 98.92 - Buchholz 406.11 § 23 BBauG/ BauGB Nr. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97

    Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt: Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    BVerwG 7 C 32.98 VGH 10 S 58/97.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat auf die Berufungen beider Parteien und der Beigeladenen mit Urteil vom 10. Juni 1998 (NVwZ 1998, 987) das Urteil des Verwaltungsgerichts teilweise geändert und den Beklagten hinsichtlich der von der Klägerin begehrten Informationen über erteilte Erlaubnisse, Überschreitungen der zugelassenen Schadstoffmengen und Verwaltungszwangsmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht zur Neubescheidung verpflichtet.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Das schließt indes den gleichzeitigen Schutz von privaten Interessen nicht aus (vgl. BVerwGE 52, 122 ).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Da der Streitstoff im wesentlichen derselbe bleibt, handelt es sich bei der Umstellung des Klageantrags nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nicht etwa um eine im Revisionsverfahren verbotene (§ 142 Abs. 1 VwGO) Klageänderung (§ 173 VwGO i.V.m. § 264 ZPO); vielmehr ist die Anpassung des Antrags an die geänderten Verhältnisse auch vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich und zur Vermeidung einer sonst drohenden Abweisung der Klage geboten (vgl. BVerwGE 100, 83 ).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Das reicht indes für ihre Rechtsmittelbefugnis nicht aus; vielmehr setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung annimmt (vgl. BVerwGE 69, 256 ; 87, 332 ), die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen des weiteren voraus, daß er durch die angefochtene Entscheidung beschwert wird.
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Diese Regelung ist im Fall der Erledigung eines Verpflichtungsantrags entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwGE 51, 264 ; 106, 295 ).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Das gilt auch in Anbetracht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der jüngst die Umsetzung des in der Richtlinie 90/313 EWG des Rates vom 7. Juli 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Informationsrichtlinie - UIR) verwendeten Begriffs des "Vorverfahrens" in den Begriff des "verwaltungsbehördlichen Verfahrens" in § 7 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. UIG als zu weitgehend beanstandet hat (Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Nach der ständigen, auf das Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung und eine entsprechende Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO gestützten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 64, 67 ; 77, 102 ) hat das Rechtsmittel des Beigeladenen nur dann in der Sache Erfolg, wenn die angegriffene Entscheidung über ihre objektive Rechtswidrigkeit hinaus zugleich auch die subjektiven Rechte des Rechtsmittelführers verletzt.
  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Diese Entscheidung hindert nicht, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren als Grund für die Verweigerung des freien Informationszugangs anzusehen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-321/96 - Mecklenburg Slg. 1998, I - 3809 ).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86

    Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
    Die Beschwer und damit die Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen ist immer dann gegeben, wenn er durch die Entscheidung der Vorinstanz in seinen rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt ist oder - anders ausgedrückt - wenn die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechte besteht (vgl. BVerwGE 69, 256 ; BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 39.86 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 96 und Beschluß vom 18. Mai 1992 - BVerwG 4 B 98.92 - Buchholz 406.11 § 23 BBauG/ BauGB Nr. 14).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 18.05.1992 - 4 B 98.92

    Verwaltungsprozessrecht: Rechtsmittelbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde bei

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

    Da der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt, handelt es sich hierbei nicht um eine im Revisionsverfahren unzulässige (§ 142 Abs. 1 VwGO) Klageänderung (§ 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO; vgl. etwa Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 32.98 - BVerwGE 110, 17 = Buchholz 406.252 § 7 UIG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 09.11.2010 - 7 B 43.10

    Informationszugangsrecht; Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch

    Denn sie dient dem Schutz der Rechtspflege gegen Beeinträchtigungen durch das Bekanntwerden verfahrensrelevanter Informationen (vgl. auch, Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 32.98 - BVerwGE 110, 17 = Buchholz 406.252 § 7 UIG Nr. 1 zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG a.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2002 - 21 B 589/02

    Zum Auskunftsanspruch nach dem IFG

    Im Gegensatz zum Umweltinformationsgesetz, das den in § 4 Abs. 1 UIG gewährten Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt "während der Dauer eines Gerichtsverfahrens ...hinsichtlich derjenigen Daten, die Gegenstand des jeweiligen Verfahrens sind", ohne weiteres ausschließt (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG), vgl. zu dieser Regelung BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 7 C 32.98 -, BVerwGE 110, 17 = NVwZ 2000, 436, bedarf es für § 6 Satz 1 Buchst. b) IFG NRW der konkreten Feststellung im Einzelfall, dass durch die Freigabe der Informationen der Schutz des Ablaufs des jeweiligen Verfahrens tatsächlich erheblich beeinträchtigt würde.
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