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   BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23 , 203 StObWs 516/23 , 203 StObWs 538/23   

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https://dejure.org/2023,44949
BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23 , 203 StObWs 516/23 , 203 StObWs 538/23 (https://dejure.org/2023,44949)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23 , 203 StObWs 516/23 , 203 StObWs 538/23 (https://dejure.org/2023,44949)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 203 StObWs 514/23 , 203 StObWs 516/23 , 203 StObWs 538/23 (https://dejure.org/2023,44949)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 4 Abs. 1; StVollzG § 109 Abs. 3; BaySvVollzG Art. 54 Abs. 3
    Beiordnung, Sicherungsverwahrung, Beschwerde, Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerde, Bescheid, Verfahren, Wiedereinsetzung, Ablehnung, Zulassungsgrund, Verletzung, Freiheitsstrafe, Justizvollzugsanstalt, Frist, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ...

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  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr;

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23
    Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen dem Zweck, den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot entgegenzuwirken (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11-, juris).
  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20

    Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23
    Beantragt ein Sicherungsverwahrter eine gerichtliche Entscheidung bezüglich einer Lockerung, hat das Gericht den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Beschluss festzustellen, ob die Vollzugsbehörde den zugrunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt und eine hinreichende tatsächliche Grundlage für ihre Entscheidung bezogen auf die vom Beschwerdeführer konkret beantragten Lockerungsmaßnahme geschaffen hat (BVerfG, Urteil vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 -, juris Rn. 27 zu Lockerungen im Strafvollzug; zu Art. 54 BaySvVollzG und den Begründungsanforderungen vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. August 2015 - 1 Ws 224/15 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 11.08.2015 - 1 Ws 224/15

    Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23
    Beantragt ein Sicherungsverwahrter eine gerichtliche Entscheidung bezüglich einer Lockerung, hat das Gericht den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Beschluss festzustellen, ob die Vollzugsbehörde den zugrunde gelegten Sachverhalt insgesamt vollständig ermittelt und eine hinreichende tatsächliche Grundlage für ihre Entscheidung bezogen auf die vom Beschwerdeführer konkret beantragten Lockerungsmaßnahme geschaffen hat (BVerfG, Urteil vom 3. März 2021 - 2 BvR 866/20 -, juris Rn. 27 zu Lockerungen im Strafvollzug; zu Art. 54 BaySvVollzG und den Begründungsanforderungen vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. August 2015 - 1 Ws 224/15 -, juris).
  • KG, 30.09.2014 - 2 Ws 342/14

    Pflichtverteidigerbestellung für Sicherungsverwahrten in Vollzugssachen

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23
    Derartige Ausführungen stellen, da sie die Gefährlichkeit des Untergebrachten reduzieren können, eine Maßnahme zur Umsetzung des § 66c Abs. 1 StGB dar, so dass grundsätzlich die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich ist (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 204 StObWs 15/22 -, juris zu einem Antrag auf Besuch; KG, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 2 Ws 73/21, juris Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 Vollz -, juris; Laubenthal a.a.O. Rn. 35; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 109 Rn. 14).
  • OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14

    Förderung der Therapiebereitschaft bei drohender Sicherungsverwahrung durch

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23
    Ein Verstoß gegen § 109 Abs. 3 StVollzG kann in der Rechtsbeschwerde mit der Verfahrensrüge nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 338 Nr. 5 StPO gerügt werden, ohne dass es einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung bedürfte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 204 StObWs 15/22 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 14. September 2020 - 2 Ws 119/20 Vollz -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 (StrVollz-) -, juris; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.
  • KG, 21.07.2021 - 2 Ws 73/21

    Vorzeitige Fortschreibung des Vollzugsplans

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23
    Derartige Ausführungen stellen, da sie die Gefährlichkeit des Untergebrachten reduzieren können, eine Maßnahme zur Umsetzung des § 66c Abs. 1 StGB dar, so dass grundsätzlich die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich ist (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 27; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 204 StObWs 15/22 -, juris zu einem Antrag auf Besuch; KG, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 2 Ws 73/21, juris Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 Vollz -, juris; Laubenthal a.a.O. Rn. 35; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 109 Rn. 14).
  • KG, 14.09.2020 - 2 Ws 119/20

    Beiordnung eines Verteidigers bei (vornotierter) Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23
    Ein Verstoß gegen § 109 Abs. 3 StVollzG kann in der Rechtsbeschwerde mit der Verfahrensrüge nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 338 Nr. 5 StPO gerügt werden, ohne dass es einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung bedürfte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 204 StObWs 15/22 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 14. September 2020 - 2 Ws 119/20 Vollz -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 28. August 2014 - 1 Ws 355/14 (StrVollz-) -, juris; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.
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