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   BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73   

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https://dejure.org/1973,2329
BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73 (https://dejure.org/1973,2329)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73 (https://dejure.org/1973,2329)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1973 - BReg. 1 Z 2/73 (https://dejure.org/1973,2329)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 55

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1973, 188
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Die Berechtigung der Pfleglinge zur Einlegung der weiteren Beschwerde (§ 20 FGG) folgt im übrigen aus der Zurückweisung der für sie eingelegten Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189; 1969, 284/287; jeweils mit weit.Nachw.).

    Dieser Beschluß wurde entsprechend der Verfügung des Rechtspflegers vom gleichen Tag, nicht nur dem Ergänzungspfleger, sondern - formalrechtlich entgegen §§ 1915, 1828, 1829 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 54, 71/74; WM 1966, 1248; BayObLGZ 1973, 188/191) - auch dem Vater der Kinder mitgeteilt.

    Teilt der Vormund (Pfleger) die Versagung der Genehmigung dem Vertragspartner mit, hat dies gemäß § 55 Abs. 1, § 62 FGG die Unabänderlichkeit der getroffenen Entscheidung und damit die Unzulässigkeit eines dagegen eingelegten Rechtsmittels (BayObLGZ 1973, 188/193) nur dann nicht zur Folge, wenn lediglich beabsichtigt ist, von der Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts Kenntnis zu geben.

  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten ergibt sich für das Rechtsbeschwerdeverfahren (gemäß § 29 Abs. 4, § 20 FGG) bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerden durch das Landgericht (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1974, 345/346; 1973, 188/189).

    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein anerkannt, daß dem Vertragsgegner - hier also der Beteiligten zu 1) - gegen den die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Vertrags versagenden Beschluß ein Beschwerderecht nach § 20 Abs. 1 FGG nicht zusteht, weil durch diese Entscheidung nicht unmittelbar in seine Rechte eingegriffen wird (BayObLGZ 1973, 188/191 mit weit.Nachw.; ferner Jansen § 20 FGG RdNr. 33 mit weit.Nachw. unter FN. 125).

    Demgemäß liegt es auch in seinem Verantwortungsbereich, ob er die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts durch ihre Mitteilung an den Geschäftsgegner überhaupt wirksam werden lassen will ( § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB ; BGHZ 54, 71/74; BayObLGZ 1973, 188/191).

  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Es ist nicht dargetan und nicht ersichtlich, daß er durch die Bejahung der Genehmigungsbedürftigkeit oder durch die Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG in einem subjektiven Recht beeinträchtigt sein könnte (vgl. BayObLGZ 1973, 188/190 f.).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 52/95

    Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft

    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 3 ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1973, 188/189, ständige Rechtsprechung).

    Einer der Ausnahmefälle, in denen die Rechtsprechung dem Vertragsgegner ein eigenes Beschwerderecht zugebilligt hat (vgl. BayObLG aaO. und BayObLGZ 1973, 188/191) liegt nicht vor.

  • BayObLG, 30.04.1986 - 1 BReg.Z 69/85

    Wirksamkeit eines notariellen Testaments; Befugnis des Rechtspflegers zur

    Die Berechtigung des Amtsgerichts zur weiteren Beschwerde ergibt sich gemäß § 29 Abs. 4 , § 20 Abs. 1 FGG bereits daraus, daß die Erstbeschwerde zurückgewiesen wurde, und zwar ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der ersten Beschwerde (BayObLGZ 1964, 137/139; 1973, 188/189; 1985, 245; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 10, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 8, je zu § 27 FGG).

    Danach ist jeder beschwerdeberechtigt, dessen Recht durch eine gerichtliche Verfügung beeinträchtigt wird, wenn man die Unrichtigkeit der angefochtenen Verfügung in dem behaupteten Sinne unterstellt (BayObLGZ 1973, 188/189; KG OLGZ 1975, 63/66; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 2 Bumiller/Winkler Anm. 2, je zu § 20 FGG ).

  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1 ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG schon aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) gem. § 20 Abs. 1 , § 29 Abs. 4 FGG folgt sowohl aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189) als auch daraus, daß das von ihr in Anspruch genommene Erbrecht durch den angefochtenen Beschluß beeinträchtigt wird (BGHZ FamRZ 1974, 645/646; BayObLG FamRZ 1976, 101/102).
  • BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76

    Aufhebung einer Nachlassverwaltung; Wirksamkeit der Anordnung einer

    Die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Einlegung der weiteren Beschwerde folgt gemäß § 20 FGG schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189 und ständige Rechtsprechung; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 27 RdNr. 10).
  • BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94

    Vererblichkeit des Rechts, einen Antrag auf Annahme eines Kindes zurückzunehmen

    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 2 ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1973, 188/189; 1989, 242/245).
  • BayObLG, 28.02.1997 - 1Z BR 244/96

    Kein Beschwerderecht des nichtehelichen Vaters gegen Amtspflegschaft zur

    §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1973, 188/189; ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81

    Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale

  • BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83

    Verfahren über den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind und

  • BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 27.12.1982 - BReg. 1 Z 112/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82

    Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der

  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76

    Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in

  • BayObLG, 13.05.1976 - BReg. 1 Z 59/76

    Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Maßregelung; Sperre des

  • BayObLG, 03.09.1974 - BReg. 1 Z 2/74

    Antrag auf Entlassung eines Vormunds oder Pflegers für ein minderjähriges Kind;

  • BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81

    Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen

  • BayObLG, 09.07.1975 - BReg. 1 Z 20/75

    Einziehung eines erteilten Erbscheins ; Erbrecht eines Adoptivkindes;

  • BayObLG, 28.11.1974 - BReg. 1 Z 94/73

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

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