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   BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95   

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https://dejure.org/1995,4859
BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95 (https://dejure.org/1995,4859)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.1995 - 2Z BR 55/95 (https://dejure.org/1995,4859)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 2Z BR 55/95 (https://dejure.org/1995,4859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Starnberg - UR II 27/93
  • LG München II - 6 T 2556/94
  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95

Papierfundstellen

  • AnwBl 1996, 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.03.1985 - BReg. 2 Z 8/85

    Wohnungseigentümer; Eigentümerbeschluß; Beschluß; Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Der Senat weist aber für das weitere Verfahren darauf hin, daß die zeitliche Beschränkung des Musizierens auf drei Stunden täglich außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten grundsätzlich einen rechtlich vertretbaren Interessenausgleich zwischen den Rechten und Pflichten der Beteiligten, wie sie in den §§ 13 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG geregelt sind, darstellt (vgl. BayObLGZ 1985, 104; OLG HammLGZ 1986, 167; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 61; OLG Zweibrücken WE 1990, 213).

    Ein Musizieren, das außerhalb der Wohnung überhaupt nicht zu hören ist, kann ohnehin nicht untersagt werden (BayObLGZ 1985, 104, 109).

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Eine Entscheidung in der Sache selbst durch den Senat (vgl. BayObLG WuM 1994, 565) kommt vorliegend nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 10.11.1980 - 15 W 122/80

    Sittenwidrigkeit eines Musikausübungsverbots durch einen

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Rechtlichen Bedenken begegnet allerdings das vollständige Verbot des Klavierspiels an Sonn- und Feiertagen (vgl. OLG Hamm NJW 1981, 465 ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.06.1987 - 20 W 23/87

    Abänderung; Beschluß; Veränderung; Tatsächliche Verhältnisse; Schallschutz;

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Der Senat weist aber für das weitere Verfahren darauf hin, daß die zeitliche Beschränkung des Musizierens auf drei Stunden täglich außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten grundsätzlich einen rechtlich vertretbaren Interessenausgleich zwischen den Rechten und Pflichten der Beteiligten, wie sie in den §§ 13 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG geregelt sind, darstellt (vgl. BayObLGZ 1985, 104; OLG HammLGZ 1986, 167; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 61; OLG Zweibrücken WE 1990, 213).
  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 103/87
    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Die sofortige Beschwerde ist zwar nach Ablauf der Zweiwochenfrist (§ 45 Abs. 1 WEG ; § 22 Abs. 1 , § 17 Abs. 1 FGG ; § 187 Abs. 1 , § 188 Abs. 2 BGB ) eingelegt worden; der Eingang der Beschwerdeschrift bei der Allgemeinen Einlaufstelle der Justizbehörden in M. am 19.4.1994 wahrte die Frist nicht, da sie nicht an das zuständige Gericht adressiert war (vgl. BGH VersR 1981, 63; BGH NJW-RR 1993, 254 ; BayObLG NJW 1988, 714).
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZB 31/88

    Einreichung einer korrigierten Berufungsbegründungsschrift ohne Unterschrift des

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Der Verfahrensbevollmächtigte durfte darauf vertrauen, daß seine Angestellte zuverlässig (vgl. dazu BGHR ZPO § 233 "Büropersonal" 2; BGH VersR 1989, 209) und in der Lage war, seine Anweisungen richtig auszuführen.
  • BGH, 04.11.1992 - XII ZB 120/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist durch

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Die sofortige Beschwerde ist zwar nach Ablauf der Zweiwochenfrist (§ 45 Abs. 1 WEG ; § 22 Abs. 1 , § 17 Abs. 1 FGG ; § 187 Abs. 1 , § 188 Abs. 2 BGB ) eingelegt worden; der Eingang der Beschwerdeschrift bei der Allgemeinen Einlaufstelle der Justizbehörden in M. am 19.4.1994 wahrte die Frist nicht, da sie nicht an das zuständige Gericht adressiert war (vgl. BGH VersR 1981, 63; BGH NJW-RR 1993, 254 ; BayObLG NJW 1988, 714).
  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZB 34/91

    Anforderungen an eine wirksame Berufungseinlegung - Falsche Angaben zur Person

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Eine Anweisung, die Beschwerdeschrift nach der Korrektur nochmals zur Kontrolle vorzulegen, war nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1992, 1023; BGH NJW 1982, 2670, 2671; BFH DB 1988, 684, 685; Stein-Jonas/Roth ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 79 "Schriftsatzmängel").
  • BFH, 26.08.1987 - I R 141/86

    1. Zur Zulässigkeit einer Klage gegen den Folgebescheid, wenn sich die

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Eine Anweisung, die Beschwerdeschrift nach der Korrektur nochmals zur Kontrolle vorzulegen, war nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1992, 1023; BGH NJW 1982, 2670, 2671; BFH DB 1988, 684, 685; Stein-Jonas/Roth ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 79 "Schriftsatzmängel").
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 76/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Rechtsmittelschrift - Korrektur - Zuverlässige

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95
    Eine Anweisung, die Beschwerdeschrift nach der Korrektur nochmals zur Kontrolle vorzulegen, war nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1992, 1023; BGH NJW 1982, 2670, 2671; BFH DB 1988, 684, 685; Stein-Jonas/Roth ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 79 "Schriftsatzmängel").
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