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   BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80   

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BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80 (https://dejure.org/1980,2838)
BayObLG, Entscheidung vom 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80 (https://dejure.org/1980,2838)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - BReg. 2 Z 28/80 (https://dejure.org/1980,2838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1093
    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Geltungsbereich einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Bestimmung des Umfangs der Ausübung eines vereinbarten Wohnungsrechts; Inhalt einer Dienstbarkeit; Notwendigkeit einer zusätzlichen Bestellung einer Reallast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 935
  • DNotZ 1981, 124 (Ls.)
  • BayObLGZ 1980, 176
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66

    Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    2. Ob und inwieweit - trotz grundsätzlicher Unentgeltlichkeit des dinglichen Wohnungsrechts - ohne besondere Regelung die anfallenden Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausversicherung und öffentliche Abgaben den Berechtigten oder den Eigentümer (ganz oder anteilig) treffen, ist teilweise in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. hierzu die Nachweise bei Haegele RdNr. 555; Palandt BGB 39. Aufl. § 1093 Anm. 3 a und 4; vgl. auch BGHZ 52, 234 /237).

    Dasselbe gilt für die Abgrenzung zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Instandhaltungskosten und die Pflicht, diese zu tragen (vgl. BGHZ 52, 234/238 f.; BaurJZ 1970, 72; Soergel BGB 11. Aufl. RdNr. 11, Erman BGB 6. Aufl. Rdnr. 5, je zu § 1093).

  • BGH, 23.05.1980 - V ZR 129/76

    Zur Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    BGH, Urteil vom 23.5.1980 - V ZR 129/76 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH Aus dem Tatbestand: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in U. Durch notariellen Vertrag vom 11. Juni 1959 bestellte sie Herrn S. ein Erbbaurecht an diesem MittBayNot 1980 Heft 5.
  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 237/77

    Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn des § 9a Abs. 1

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    7. ErbbauVO § 9 a Abs. 1 (Zur Erhöhung des Erbbauzinses) Zur Frage, nach welchen Maßstäben sich bei der Neufestsetzung eines Erbbauzinses die Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse Im Sinn des § 9 a Abs. 1 Satz 2 ErbbauVO richtet (Ergänzung zu BGHZ 75, 279 ).
  • BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79

    Zur Gestaltung eines entgeltlichen Nießbrauches

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    c) So ist z. B. anerkannt, daß das zwischen dem Nießbraucher und dem (jeweiligen) Grundstückseigentümer bestehende gesetzliche Schuldverhältnis in dem obengenannten Rahmen der Abänderung mit dinglicher Wirkung zugänglich ist (vgl. hierzu i. e. BayObLGZ 1979, 273 /276; 1977, 81/84; 1972, 364/366 f. m. Nachw.).
  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    c) So ist z. B. anerkannt, daß das zwischen dem Nießbraucher und dem (jeweiligen) Grundstückseigentümer bestehende gesetzliche Schuldverhältnis in dem obengenannten Rahmen der Abänderung mit dinglicher Wirkung zugänglich ist (vgl. hierzu i. e. BayObLGZ 1979, 273 /276; 1977, 81/84; 1972, 364/366 f. m. Nachw.).
  • BayObLG, 29.11.1972 - BReg. 2 Z 61/72
    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    c) So ist z. B. anerkannt, daß das zwischen dem Nießbraucher und dem (jeweiligen) Grundstückseigentümer bestehende gesetzliche Schuldverhältnis in dem obengenannten Rahmen der Abänderung mit dinglicher Wirkung zugänglich ist (vgl. hierzu i. e. BayObLGZ 1979, 273 /276; 1977, 81/84; 1972, 364/366 f. m. Nachw.).
  • RG, 30.03.1915 - III 509/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    Für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB ist eine Kenntnis vom Buchstand ebensowenig erforderlich wie ein Vertrauen auf den Buchstand oder eine Kausalität zwischen Buchstand und Erwerb (vgl. RGZ 86, 353, 356; BGB-RGRK aaO Rdnr. 96; Erman/Westermann aaO Rdnr. 3; Staudinger/Seufert aaO Rdnr. 63).
  • BGH, 09.05.1980 - V ZR 89/79

    Zu den Auswirkungen einer Zahlung auf die dingliche Schuld

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    BGH, Urteil vom 9.5.1980 - V ZR 89/79 Aus dem Tatbestand: Durch notariellen Kaufvertrag vom 22. Juli 1966 hat der Beklagte dem Kläger mehrere Grundstücke verkauft.
  • BayObLG, 31.10.1979 - BReg. 2 Z 68/78

    Zur Eintragungsfähigkeit einer Löschungsklausel bei einem Wohnungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    (vgl. hierzu allgemein BayObLG MittBayNot 1979, 231 ).
  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 8/75
    Auszug aus BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
    Hierunter wäre eine Zusammenfassung von Rechten verschiedener Art (beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Reallast, Nießbrauch) zu einem einheitlichen Vertrag mit Versorgungscharakter (Wohnung, Verköstigung, Pflege, Bekleidung, Reinigung usw.) zu verstehen (näher BayObLGZ 1972, 232 /235 f.; 1975, 132/134 ff. m. Nachw.; nur hierfür würde § 49 GBO gelten).
  • RG, 09.07.1927 - V 97/27

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

  • RG, 01.06.1912 - V 57/12

    Grundgerechtigkeit

  • BayObLG, 13.07.1972 - BReg. 1 Z 94/71
  • RG, 26.04.1930 - V 402/29

    Kann sich der Ersterwerber einer Darlehenshypothek, für die bei ihrer Eintragung

  • RG, 18.02.1933 - V 174/32

    1. Kann sich der Erwerber einer Briefgrundschuld auf den öffentlichen Glauben des

  • RG, 08.12.1928 - V 672/27

    Zur Auslegung des § 892 BGB. in Fällen, in denen gleichzeitig mit einem

  • OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/19

    Vertragliche Vereinbarung über die Auferlegung von Kosten als dinglicher Inhalt

    Soweit entweder das Gesetz selbst die Abänderbarkeit vorsieht oder zulässt oder bei einer Abänderung des Inhalts eines im Gesetz vorgesehenen Rechts nicht gegen tragende und damit zwingende Grundprinzipien (insbesondere hinsichtlich der Wesensmerkmale der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, der grundsätzlichen Nichtübertragbarkeit des Wohnungsrechts sowie des Ausschlusses des Eigentümers) verstoßen wird, sind abweichende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über den Inhalt eines zu bestellenden dinglichen Rechts nicht nur mit schuldrechtlicher, sondern - bei Eintragung in das Grundbuch bzw. zulässiger Bezugnahme auf die entsprechende Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB) - auch mit dinglicher Wirkung möglich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg 2 Z 28/80; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11. Oktober 1990 - BReg 2 Z 114/90).

    Wegen des abschließenden Katalogs des möglichen Inhalts einer Dienstbarkeit in § 1018 BGB kann aber die Verpflichtung des Eigentümers zu einem positiven Tun nicht Hauptinhalt einer solchen Dienstbarkeit sein (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg 2 Z 28/80).

  • LG Saarbrücken, 15.09.2003 - 5 T 408/03

    Kostentragungspflicht als dinglicher Inhalt eines Wohnungsrechts

    Obwohl auf dem Gebiet des Sachenrechts die Gestaltungsfreiheit weitgehend eingeschränkt ist, kann der Inhalt eines Wohnungsrechts im Einzelnen durch Vereinbarung der Parteien auch mit dinglicher Wirkung - und damit im Grundbuch eintragungsfähig - insoweit geregelt werden, als das Wesen dieser dinglichen Belastung nicht geändert und nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird (vgl. BayObLG DNotZ 1981, 124, 126; Staudinger/Mayer, 2002, § 1093 BGB Rn. 44).

    Da einerseits die Vereinbarung die Rechtssicherheit fördert und andererseits eine Überfrachtung des Inhalts des Grundbuchs nicht zu befürchten ist, da gemäß § 874 BGB zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die EinRechtsprechung tragungsbewilligung Bezug genommen werden kann, kann es angesichts der besseren Verständlichkeit der Gesamtregelung hingenommen werden, eine Vereinbarung im Grundbuch zu verlautbaren, die zu einem Teil nicht über die gesetzliche Regelung hinausgeht (vgl. dazu auch BayObLG DNotZ 1981, 124, 128).

    bei der Bestellung des dinglichen Wohnungsrechts zu regeln (BayObLG DNotZ 1981, 124, 127).

  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15

    Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

    Diese Vorschrift ist zwingendes Recht (vgl. BayObLGZ 1980, 176 Rn. 17 nach juris).
  • OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20

    Vereinbarung einer Kostentragung des Eigentümers als dinglicher Inhalt des

    Soweit entweder das Gesetz selbst die Abänderbarkeit vorsieht oder zulässt oder bei einer Abänderung des Inhalts eines im Gesetz vorgesehenen Rechts nicht gegen tragende und damit zwingende Grundprinzipien (insbesondere hinsichtlich der Wesensmerkmale der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, der grundsätzlichen Nichtübertragbarkeit des Wohnungsrechts sowie des Ausschlusses des Eigentümers) verstoßen wird, sind abweichende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über den Inhalt eines zu bestellenden dinglichen Rechts nicht nur mit schuldrechtlicher, sondern - bei Eintragung in das Grundbuch bzw. zulässiger Bezugnahme auf die entsprechende Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB ) - auch mit dinglicher Wirkung möglich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg 2 Z 28/80; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11. Oktober 1990 - BReg 2 Z 114/90).

    Wegen des abschließenden Katalogs des möglichen Inhalts einer Dienstbarkeit in § 1018 BGB kann aber die Verpflichtung des Eigentümers zu einem positiven Tun nicht Hauptinhalt einer solchen Dienstbarkeit sein (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg 2 Z 28/80).

  • OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12

    Grundbuchsache: Unzulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Erforderlichkeit der

    Dass es sich um unterschiedliche Ansprüche handelt, macht auch die Überlegung deutlich, dass derjenige auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für eine bestimmte Person - anders als der Anspruch des Versprechensempfängers gemäß a) - nach der zwingenden (vgl. BayObLGZ 1980, 176/178) Regelung in § 1092 Abs. 1 BGB nicht übertragbar ist.
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2023 - 5 W 12/23

    Grundbuchsache: Eintragung eines mit der Übernahme der Kosten für Grundsteuer und

    Das Gesetz bestimmt nicht nur die Zahl der dinglichen Rechte abschließend, sondern schreibt auch ihren Inhalt zwingend vor (BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 1988 - BReg. 2 Z 76/88, NJW-RR 1989, 14; BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg. 2 Z 28/80, MDR 1980, 385).

    Dies bedeutet, dass der Inhalt des Wohnungsrechts im Einzelnen durch Vereinbarung der Parteien auch mit dinglicher Wirkung (und damit im Grundbuch eintragungsfähig) insoweit geregelt werden kann, als das Wesen dieser dinglichen Belastung nicht geändert und nicht gegen als zwingend anzusehende gesetzliche Vorschriften (insbesondere hinsichtlich der Wesensmerkmale der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, der grundsätzlichen Nichtübertragbarkeit des Wohnungsrechts sowie des Ausschlusses des Eigentümers) verstoßen wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Juni 1980 a.a.O.).

  • BayObLG, 29.07.1988 - BReg. 2 Z 76/88

    Zum dinglichen Inhalt eines Wohnungsrechts

    Diese Nutzung ist grundsätzlich unentgeltlich (BayObLGZ 1980, 176 [hier: I (154) 135 b]).

    Entscheidung des Senats (BayObLGZ 1980, 176 [hier: I (154) 135 b]) .

    In dem [oben genannten] Beschluß des Senats (BayObLGZ 1980, 176/179 [hier: I (154) 135 b]) sind allerdings bei der Aufzählung der Kosten, über die eine dingliche Vereinbarung möglich ist, auch die Kosten für Abwasser, Müllabfuhr und Hausversicherung genannt, außerdem öffentliche Abgaben.

  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 122/89

    Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht durch den Berechtigten als zulässiger

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  • OLG Köln, 15.10.1986 - 2 Wx 45/86

    Zur Auslegung des Begriffes "Anlage" in §§ 1093, 1021 BGB

    Nebenpflichten, die der notwendigen Ausgestaltung der im Voç"°ergrund stehenden Duldungspflicht des EigentUmers dienen, k6nnen als Inhalt der Dienstbarkeit veéš inbart werden ( BayObLGZ 1980, 176 ff = DNotZ 1981, 124 ).
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der auf einem Wohnungsrecht beruhenden Nutzung kann nicht zum Inhalt des Rechts gemacht und nicht in das Grundbuch eingetragen werden (BGH BB 1968, 767; BayObLGZ 1980, 176/179; 1988, 268/271; OLG Köln Mitt-RhNotK 1974, 408/409; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9.Aufl. Rn. 1259).
  • OLG Köln, 18.05.1990 - 2 Wx 21/90

    Verkehrssicherungspflicht als Inhalt einer beschränkten persönlichen

  • LG Koblenz, 23.01.2003 - 2 T 58/03

    Umfang einer Finanzierungsvollmacht

  • LG Köln, 10.03.1987 - 11 T 40/87

    Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

  • OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94

    Eintragungsfähigkeit von bloßen Nebenleistungen zu einem dinglichen Wohnrecht

  • BayObLG, 08.02.1990 - BReg. 2 Z 139/89

    Nachweis des außergrundbuchlichen Eigentumswechsels bei Übertragung von

  • BayObLG, 27.10.1982 - BReg. 2 Z 84/82

    Auslegung eines Wohnungsrechts in Übergabevertrag

  • OLG Köln, 17.01.1991 - 2 Wx 51/91

    Verdinglichung des Begleitschuldverhältnisses zu einem Wohnungsrecht durch

  • LG Köln, 20.02.1987 - 11 T 24/87

    Dinglicher Inhalt eines Wohnungsrechts

  • OLG Köln, 17.01.1992 - 2 Wx 51/92

    Verdinglichung des Begleitschuldverhältnisses zu einem Wohnungsrecht durch

  • BayObLG, 27.10.1982 - 2 BReg. Z 84/82

    Löschung eines eingetragenen Wohnungsrechts wegen Standesveränderung der

  • LG Wuppertal, 26.05.1993 - 6 T 209/93

    Geschäftswert einer Registervollmacht

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