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   BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21   

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BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21 (https://dejure.org/2021,48347)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.2021 - 102 Sch 142/21 (https://dejure.org/2021,48347)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 2021 - 102 Sch 142/21 (https://dejure.org/2021,48347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 170 Abs. 1 S. 2, § 240 S. 1, § 1061 Abs. 1; InsO § 35, § 38, § 80 Abs. 1
    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren, Insolvenzmasse, Insolvenzschuldner, Zwangsvollstreckung, Verfahren, Anerkennung, Zwangsvollstreckungsverfahren, Vollstreckungsklausel, Vollstreckung, Schiedsvereinbarung, Schiedsspruch, Zeitpunkt, Forderung, berechtigtes Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ist der Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzschuldner erhoben worden und der Schiedsspruch über eine die Insolvenzmasse betreffende Gläubigerforderung ergangen, so hat das Fehlen der ...

  • rechtsportal.de

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs der China International Economic and Trade Arbitration Commission Fehlende Prozessführungsbefugnis auf der Passivseite für einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung Antragstellung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2543
  • DB 2021, 3092
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R

    Vertrags(zahn)arzt - Honoraransprüche gegen die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Neuerwerb des Schuldners aus der Fortführung seiner Tätigkeit nach der Freigabeerklärung fällt damit nicht mehr in die Masse (BGH, Urt. v. 9. Februar 2012, IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322 Rn. 28; BSG, Urt. v. 10. Dezember 2014, B 6 KA 45/13 R, NZI 2015, 620 Rn. 18; Kirchner in BeckOK Insolvenzrecht, InsO § 35 Rn. 68).

    Mit der Freigabeerklärung werden zwar diejenigen Vermögensgegenstände und Rechte, die von der Beschreibung als "selbständige Tätigkeit, derzeit Handel von Ersatzteilen für ..." umfasst werden, aus dem Insolvenzbeschlag herausgelöst (vgl. BSG NZI 2015, 620 Rn. 18), so dass insoweit materiellrechtlich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis sowie verfahrensrechtlich die Prozessführungsbefugnis an den Schuldner zurückfallen (BGH NZI 2013, 641 Rn. 12; Gehrlein NZI 2020, 503 [504]).

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung (vgl. BSG NZI 2015, 620 Rn. 30; Kirchner in BeckOK Insolvenzrecht, InsO § 35 Rn. 68).

  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Denn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis umfasst auch die Prozessführungsbefugnis (vgl. BGH, Urt. v. 18. April 2013, IX ZR 165/12, NZI 2013, 641 Rn. 11; Kroth in Braun, InsO, 8. Aufl. 2020, § 80 Rn. 12; Vuia in Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 80 Rn. 74; auch Althammer in Zöller, ZPO, Vorbemerkungen zu §§ 50 - 58 Rn. 16, 19).

    Vertragliche Ansprüche gegen den Schuldner, die aus der weitergeführten Tätigkeit resultieren, sind als Neuforderungen gegen den Schuldner geltend zu machen (vgl. BGH NZI 2013, 641 Rn. 23; Beschluss vom 9. Juni 2011, IX ZB 175/10, NZI 2011, 633 Rn. 7).

    Mit der Freigabeerklärung werden zwar diejenigen Vermögensgegenstände und Rechte, die von der Beschreibung als "selbständige Tätigkeit, derzeit Handel von Ersatzteilen für ..." umfasst werden, aus dem Insolvenzbeschlag herausgelöst (vgl. BSG NZI 2015, 620 Rn. 18), so dass insoweit materiellrechtlich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis sowie verfahrensrechtlich die Prozessführungsbefugnis an den Schuldner zurückfallen (BGH NZI 2013, 641 Rn. 12; Gehrlein NZI 2020, 503 [504]).

  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 108/06

    Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Im Übrigen macht sie unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2007 zum Az. VII ZB 108/06 geltend, dass die Beantragung einer vollstreckbaren Ausfertigung auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig sei.

    Entgegen der Meinung der Antragstellerin ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2007 (VII ZB 108/06, NJW 2008, 918) nichts anderes.

    An Stelle des Schuldners werde der Insolvenzverwalter Verfahrensbeteiligter kraft Amtes; § 240 ZPO finde jedoch nicht nur bei Verfahren der Zwangsvollstreckung betreffend Pfändungsmaßnahmen, sondern auch auf Verfahren Anwendung, welche die Zwangsvollstreckung erst vorbereiten und ermöglichen (BGH NJW 2008, 918 Rn. 7 f.).

  • BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zahnarztes: Erlöschen eines

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Rückwirkung entfaltet die Freigabe aber nicht, wenn sie - wie vorliegend - nicht ausdrücklich rückwirkend erteilt wird (vgl. BGH, Urt. v. 21. Februar 2019, IX ZR 246/17, NZI 2019, 374 Rn. 23).

    Sie gehören weiter zur Insolvenzmasse und unterliegen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters (BGH NZI 2019, 374 Rn. 27 f.; Gehrlein NZI 2020, 503 [504 f.]).

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Neuerwerb des Schuldners aus der Fortführung seiner Tätigkeit nach der Freigabeerklärung fällt damit nicht mehr in die Masse (BGH, Urt. v. 9. Februar 2012, IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322 Rn. 28; BSG, Urt. v. 10. Dezember 2014, B 6 KA 45/13 R, NZI 2015, 620 Rn. 18; Kirchner in BeckOK Insolvenzrecht, InsO § 35 Rn. 68).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers erstreckt sich diese Wirkung der Freigabe auch auf die Vertragsverhältnisse, die der selbständigen Tätigkeit dienen und zum Zeitpunkt der Freigabe bestehen (BGHZ 192, 322 Rn. 18 f., 25 ff.; Kirchner in BeckOK Insolvenzrecht, InsO § 35 Rn. 67; Wittkowski/Kruth in Nerlich/Römermann, Insolvenzordnung, Werkstand: 43. EL Mai 2021, § 80 Rn. 95a; Gehrlein NZI 2020, 503 [504]; BT-Drs. 16/3227 S. 17).

  • BGH, 26.04.2017 - I ZB 119/15

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Verfahrensunterbrechung durch

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Als solches wird es, wenn es im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits rechtshängig ist und sein Gegenstand die Insolvenzmasse betrifft, gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2017, I ZB 119/15, SchiedsVZ 2017, 266 Rn. 12 m. w. N.).

    Wenngleich der Antragstellerin ein berechtigtes Interesse an einer Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs bereits mit Blick darauf nicht abzusprechen sein dürfte, dass gemäß § 179 Abs. 2 InsO bei Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels die prozessuale Last zur Verfolgung des Widerspruchs bei dem die Forderung Bestreitenden liegt (vgl. BGH SchiedsVZ 2017, 266 Rn. 23), ist der auf Vollstreckbarerklärung gerichtete Antrag aus den dargestellten Gründen während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht gegen den Schuldner, sondern gegen den Insolvenzverwalter zu richten.

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Da dessen Partei- und Prozessfähigkeit, §§ 50, 51 ZPO, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beeinflusst wurden, findet § 170 Abs. 1 Satz 2 ZPO keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008, IX ZB 232/08, NJW-RR 2009, 566 Rn. 7).

    Eine Klage, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzschuldner persönlich erhoben wird und die Insolvenzmasse betrifft, ist hingegen mit Blick darauf, dass dieser Partei während des laufenden Insolvenzverfahrens die passive Prozessführungsbefugnis fehlt, als unzulässig abzuweisen (BGH NJW-RR 2009, 566 Rn. 7; Vuia in Münchener Kommentar zur InsO, § 80 Rn. 77).

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZR 93/09

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Damit soll erreicht werden, dass die Insolvenzgläubiger gleichmäßige Befriedigung erlangen (BGH, Urt. v. 14. Januar 2010, IX ZR 93/09, NZI 2010, 223 Rn. 9).
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 121/11

    Insolvenzrecht: Voraussetzungen einer vor Verfahrenseröffnung begründeten

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Die inmitten stehenden Ansprüche waren zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits i. S. d. § 38 InsO begründet, weil der anspruchsbegründende Tatbestand schon vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen war (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011, IX ZB 121/11, NZI 2011, 953 Rn. 3).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZB 12/17

    Gegenvorstellung bzgl. der Festsetzung des Streitwerts für das

    Auszug aus BayObLG, 18.11.2021 - 102 Sch 142/21
    Der Streitwert wird gemäß § 48 GKG i. V. m. § 3 ZPO mit dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018, I ZB 12/17, juris Rn. 4 a. E.).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

  • BGH, 30.01.2013 - III ZB 40/12

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 68/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Anwendung des

  • BGH, 22.02.2001 - III ZB 71/99

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • BGH, 17.08.2000 - III ZB 43/99

    Authentizität des Schiedsspruchs

  • OLG Köln, 21.03.2014 - 11 U 223/12

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Titelgläubigers

  • OLG Naumburg, 08.06.2010 - 10 Sch 2/10

    Schiedsspruch: Rechtsnatur des Vollstreckbarerklärungsverfahrens; Anwendbarkeit

  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    Der Streitwert für das Verfahren beläuft sich auf die Summe der Einzelstreitwerte (§ 39 Abs. 1 GKG; zweimal 387.000,00 EUR; einmal 369.000,00 EUR; zweimal 500.000,00 EUR) zuzüglich der im Schiedsspruch zu XX2 betragsmäßig ausgewiesenen Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 120.000,00 EUR (BayObLG, Beschluss vom 18. November 2021, 102 Sch 142/21, juris Rn. 30).
  • BayObLG, 20.11.2023 - 102 Sch 173/23

    Anwendung von § 1061 ZPO auf ausländische Schiedssprüche mit vereinbartem

    Indessen begründen diese schon keine Zulässigkeitsvoraussetzungen, sondern stellen nur Beweisbestimmungen dar (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001, III ZB 71/99, NJW 2001, 1730 [juris Rn. 11 ff.]; Beschluss vom 17. August 2000, III ZB 43/99, NJW 2000, 3650 [juris Rn. 8]; BayObLG, Beschluss vom 18. Januar 2022, 101 Sch 60/21, juris Rn. 51; Beschluss vom 18. November 2021, 102 Sch 142/21, ZIP 2021, 2543 [juris Rn. 14] m. w. N.).
  • FG Nürnberg, 17.03.2022 - 4 K 355/21

    Zuordnung des Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos

    Dies ist bereits zivilrechtlich nicht der Fall, wenn sie - wie vorliegend - nicht ausdrücklich rückwirkend erteilt wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.11.2021 102 Sch 142/21, ZIP 2021, 2543).
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