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   BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88   

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https://dejure.org/1988,2762
BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88 (https://dejure.org/1988,2762)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88 (https://dejure.org/1988,2762)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - BReg. 3 Z 54/88 (https://dejure.org/1988,2762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 232, 239; GmbHG §§ 7, 9c
    Registergerichtliche Prüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheitsleistung bei Gründung einer Einmann-GmbH

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH; Anforderungen an die Einzahlung der Stammeinlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 7 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Registergericht; Befugnis; Verlangen; Nachweis; Tauglichkeit; Bürge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 390
  • BB 1988, 1772
  • DB 1988, 1846
  • Rpfleger 1988, 520
  • BayObLGZ 1988, 248
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.02.1988 - BReg. 3 Z 165/87

    Prüfung der Mindesteinzahlung auf das Stammkapital bei der Eintragung einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88
    Wird eine Gesellschaft zur Eintragung angemeldet (§ 7 Abs. 1 GmbHG ), so hat der Registerrichter deren ordnungsgemäße Errichtung und Anmeldung zu prüfen (§ 9 c GmbHG ; vgl. auch BayObLG, DB 1988, 850 [hier vorst. zu b]).
  • OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02

    Beschwerde gegen gerichtliche Abberufung eines Nachtragsliquidators

    Die Bestimmung des § 349 Abs. 1 Nr. 11 ZPO, nach der über den Wert des Streitgegenstandes der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen allein entscheidet, ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (vgl. Senat, Beschluß vom 11. Dezember 2002, 2 Wx 37/02; BayObLGZ 1988, 248 [258 f.]; BayObLG, MDR 1990, 634 f.; BayObLG, JurBüro 1996, 267 f.; Hartmann, Kostengesetze, 31. Auflage 2002, § 31 KostO, Rn 10).
  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

    Die Festsetzung des Landgerichts wird insoweit abgeändert (§ 31 Abs. 1 Satz 2 KostO), das Verschlechterungsverbot gilt für die Festsetzung des Geschäftswerts nicht (BayObLGZ 1988, 248/259).
  • OLG München, 12.01.2017 - 32 U 1437/16

    Anfechtung der Willenserklärung zur Optionsvereinbarung

    Weiter sind in der Rechtsprechung (vgl. BAG NJW 1991, 2726 m.w.N.) auch solche Umstände als Irrtum über wesentliche Eigenschaften einer Person anerkannt, die ihre wirtschaftliche Lage kennzeichnen, wie z. B. ihre derzeitige Vertrauenswürdigkeit, ihre Zahlungsfähigkeit oder ihre Kreditwürdigkeit (vgl. auch BayObLG DB 1988, 1846).
  • BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 111/88

    Rückübertragung von Mitarbeiteraktien; Zwingende Grundsätze des Aktienrechts;

    Die Verfügung des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen vom 16.05.1988 war aufzuheben, weil dieser allein den Geschäftswert nicht festsetzen kann (BayObLGZ 1988, 248; OLG Koblenz WPM 1985, 829).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 331/01

    Geschäftswert aktienrechtlicher Spruchverfahren bei Eingliederung einer

    cc) Der Senat ist an einer Herabsetzung des Geschäftswerts im Beschwerdeverfahren nicht durch das verbot der reformatio in peius gehindert (BayObLGZ 1988, 248/259; BayObLG JurBüro 1992, 340; Rohs/Wedewer KostO § 31 Rn. 29).
  • OLG Schleswig, 18.05.1998 - 2 W 48/98

    Prüfung der Wirksamkeit einer Anmeldung zum Handelsregister von Amts wegen

    Eine nachträgliche Erhöhung ist auch dem Rechtsbeschwerdegericht möglich (BayObLGZ 1988, 248, 259; JB 1996, 267, 268).
  • BayObLG, 26.07.1996 - 1Z BR 33/96

    Gestufte Nacherbfolge

    c) Das Verbot der reformatio in peius steht der Erhöhung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren nicht entgegen (BayObLGZ 1988, 248/259 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.10.1989 - BReg. 3 Z 114/89

    Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung; Zulässigkeit der amtswegigen

    In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Bestellung von Einzelrichtern und eine Entscheidung durch sie unzulässig; die §§ 348 ff. ZPO finden grundsätzlich keine Anwendung (BayObLGZ 1988, 248/258; Senatsbeschluß vom 20.7.1989 - BReg. 3 Z 75/89; Keidel/Kuntze/Winkler § 30 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1988 - 3 Wx 182/88

    Vormerkung für Grunddienstbarkeit auch zugunsten bestimmter Personen

    5. Gesellschaftsrecht/GmbH-Recht - Registergerichtliche Prüfung der Wertheftigkeit einer Sicherheitsleistung bei Gründung einer Einmann-GmbH (BayObLG, Beschluß vom 21.7.1988 - BReg. 3 Z 54/88 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) BGB §§ 232; 239 GmbHG §§ 7 ; 9 c Das Registergericht kann bei der Einmanngründung einer GmbH einen Bonitätsnachweis verlangen, wenn sich für die restliche, nicht eingezahlte Stammeinlage die 100 %ige Tochtergesellschaft der Gründungsgesellschaft verbürgt.
  • BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89

    Anspruch auf Vorlage der Bilanz einer Gesellschaft; Anspruch auf Gewährung der

    Da aber die Bestimmung des § 349 Abs. 1 Satz 2 ZPO - ebenso wie die Vorschrift über den Einzelrichter - im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht anwendbar ist (BayObLGZ 1988, 248/258 m.w.Nachw.), liegt ein Verstoß gegen § 15 FGG, § 355 Abs. 1 ZPO vor.
  • BayObLG, 18.04.1995 - 3Z BR 73/95
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