Rechtsprechung
EGMR, 06.05.2003 - 48898/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PERNA v. ITALY
Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d, Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 43 MRK
No violation of Art. 6-1 and 6-3-d No violation of Art. 10 (englisch) - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PERNA c. ITALIE
Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d, Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 43 MRK
Non-violation des art. 6-1 et 6-3-d Non-violation de l'art. 10 (französisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung der Großen Kammer über die gesamte von der Kammer für zulässig erklärten Beschwerde bei Verweisung der Rechtssache nach Art. 43 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK); Regelung der Zulässigkeit von Beweismitteln in einem Strafverfahren durch staatliches ...
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Perna gegen Italien
Verfahrensgang
- EGMR, 14.12.2000 - 48898/99
- EGMR, 25.07.2001 - 48898/99
- EGMR, 06.05.2003 - 48898/99
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2653
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 24.11.2011 - 2 U 89/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wiedergabe einer Email in …
Der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit ist schließlich der Vorrang einzuräumen, wenn die Presseveröffentlichung ein berechtigtes Ziel verfolgt, das in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist (EGMR NJW 2004, 2653, 2656 Rn. 41), und mit Informationen und Ideen ein Beitrag zu Fragen des öffentlichen Interesses geliefert wird.Der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit ist schließlich der Vorrang einzuräumen, wenn die Presseveröffentlichung ein berechtigtes Ziel verfolgt, das in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist (EGMR NJW 2004, 2653, 2656 Rn. 41), und mit Informationen und Ideen ein Beitrag zu Fragen des öffentlichen Interesses geliefert wird.
- EGMR, 27.01.2011 - 16637/07
Meinungsfreiheit bei der Selbsterklärung für die PKK (Auslegung von …
Die Vertragsstaaten haben einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Frage, ob ein solches Bedürfnis besteht; dieser geht jedoch Hand in Hand mit einer Kontrolle durch den Gerichtshof (siehe u.v.a. Perna ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 48898/99, Rdnr. 39, ECHR 2003-V).