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   EGMR, 07.10.2014 - 15069/08   

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https://dejure.org/2014,32051
EGMR, 07.10.2014 - 15069/08 (https://dejure.org/2014,32051)
EGMR, Entscheidung vom 07.10.2014 - 15069/08 (https://dejure.org/2014,32051)
EGMR, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 15069/08 (https://dejure.org/2014,32051)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 07.10.2014 - 15069/08
    Der Gerichtshof hat häufig festgestellt, dass die Staaten berechtigte Gründe haben, die Verbreitung von Drogen entschieden zu bekämpfen (A.W. Khan./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 47486/06, Rdnrn. 40, 41, 12. Januar 2010; Dalia./. Frankreich, 19. Februar 1998, Rdnr. 54, Reports of Judgments and Decisions 1998-I; Baghli./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 34374/97, Rdnr. 48, ECHR 1999-VIII).

    Unter diesen Umständen kann der familiären Beziehung zu seiner Ehefrau kein entscheidendes Gewicht beigemessen werden (siehe A.W. Khan./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 47486/06, Rdnrn. 46, 47, 12. Januar 2010).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 07.10.2014 - 15069/08
    Unabhängig davon, ob ein "Familienleben" besteht, stellt die Ausweisung eines niedergelassenen Zuwanderers daher einen Eingriff in dessen Recht auf Achtung seines Privatlebens dar (siehe Üner, a. a. O., Rdnr. 59; Maslov./. Österreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 1638/03, Rdnr. 63, ECHR 2008).
  • EGMR, 20.09.2011 - 25021/08

    LUKIC c. ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 07.10.2014 - 15069/08
    Der Gerichtshof prüft auch, ob bedeutsame Beziehungen innerhalb der Gesellschaft des Aufenthaltslandes bestehen (siehe T., a. a. O., Rdnr. 62; M., a. a. O., Rdnr. 58; L../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 25021/08, 20. September 2011) und stellt fest, dass der Beschwerdeführer - abgesehen von der Erwähnung, dass er in Deutschland zur Schule gegangen sei und dort seine Ausbildung abgeschlossen habe - neben dem Nachweis der Dauer seines Aufenthalts keine Nachweise über eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vorgebracht hat.
  • VG München, 27.03.2018 - M 4 K 17.4200

    Ausweisung wegen Straften gegen die körperliche Unversehrtheit

    Andererseits folgt weder aus Art. 6 GG noch aus Art. 8 EMRK ein absolutes Ausweisungsverbot, wenn der Ausgewiesene ein deutsches Kind hat (vgl. BVerwG, B.v. 7.12.2011 - 1 B 6.11; EGMR v. 14.3.2015 - 37074/13; EGMR v. 7.10.2014 - 15069/08; EGMR v. 19.3.2013 - 45971/08 - jeweils juris).
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