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   EGMR, 20.09.2011 - 25021/08   

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https://dejure.org/2011,30886
EGMR, 20.09.2011 - 25021/08 (https://dejure.org/2011,30886)
EGMR, Entscheidung vom 20.09.2011 - 25021/08 (https://dejure.org/2011,30886)
EGMR, Entscheidung vom 20. September 2011 - 25021/08 (https://dejure.org/2011,30886)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus EGMR, 20.09.2011 - 25021/08
    Das Gericht erinnerte daran, dass selbst wenn ein ausländischer Staatsangehöriger einen unbefristeten Aufenthaltsstatus genieße und eine hohes Maß an Integration aufweise, seine Situation nicht mit derjenigen eines Staatsbürgers des Gastlandes verglichen werden könne, wenn es sich um die Befugnis der Vertragsstaaten im Hinblick auf die Ausweisung von Ausländern handele (Verweis auf die Rechtssache Üner ./. Niederlande [GK], Nr. 46410/99, Rdnr. 56, CEDH 2006-XII).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus EGMR, 20.09.2011 - 25021/08
    Er legte insbesondere dar, dass angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 2007 (2 BvR 304/07 - siehe M. ./. Deutschland, Nr. 40601/05, Rdnr. 36, 25. März 2010) der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache offen sei.
  • EGMR, 23.04.2015 - 38030/12

    KHAN v. GERMANY

    Mit Ausnahme der Erwähnung ihres langen Aufenthalts in Deutschland und ihrer Beschäftigung legt sie jedoch keine anderen Beweise für eine darüber hinaus gehende Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vor (siehe T../. Deutschland, Nr. 41548/06, Rdnr. 62, 13. Oktober 2011, Rdnr. 58; L../. Deutschland (Feststellungsurteil), Individualbeschwerde Nr. 25021/08, 20. September 2011; M../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 40601/05, Rdnr. 58, 25.
  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der

    Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. bspw. U.v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - juris Rn. 57 ff.; U.v. 24.11.2009 - Nr. 182/08 - juris; U.v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - juris Rn. 54 ff.; U.v. 20.9.2011 - Nr. 25021/08 - juris Rn. 57 ff.) kommt eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet.
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. bspw. U.v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - juris Rn. 57 ff.; U.v. 24.11.2009 - Nr. 182/08 - juris; U.v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - juris Rn. 54 ff.; U.v. 20.9.2011 - Nr. 25021/08 - juris Rn. 57 ff.) kommt eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat danach für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet.
  • OVG Sachsen, 17.06.2013 - 3 B 316/12

    Familiäre Lebensgemeinschaft mit erwachsenem Kind, Schutz des Privatlebens gemäß

    Hierzu ist auf möglicherweise begangene Straftaten, die Dauer des Aufenthalts, die Familiensituation des Ausländers sowie die Erheblichkeit der Schwierigkeiten abzustellen, mit denen er und sein Ehepartner voraussichtlich im Herkunftsland konfrontiert würden (zusammenfassend EGMR, Urt. v. 20. September 2011 - 25021/08 - , juris Rn. 57 ff. in Bezug auf junge Erwachsene).
  • EGMR, 24.03.2015 - 37074/13

    KERKEZ v. GERMANY

    Es ist festzuhalten, dass er lediglich auf seinen langen Aufenthalt in Deutschland und Kontakte zu seiner Mutter und seiner Schwester konkret verwiesen hat (siehe T../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 41548/06, Rdnr. 62, 13. Oktober 2011, Rdnr. 58; L../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 25021/08, 20. September 2011; M../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 40601/05, Rdnr. 58, 25.
  • VGH Bayern, 01.03.2023 - 10 ZB 23.132

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach zuvor durch Täuschung

    Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. bspw. U.v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - juris Rn. 57 ff.; U.v. 24.11.2009 - Nr. 182/08 - juris; U.v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - juris Rn. 54 ff.; U.v. 20.9.2011 - Nr. 25021/08 - juris Rn. 57 ff.) kommt eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat danach für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet.
  • OVG Sachsen, 16.09.2013 - 3 B 389/13

    Faktischer Inländer, Schutz des Privatlebens

    Hierzu ist auf möglicherweise begangene Straftaten, die Dauer des Aufenthalts, die Familiensituation des Ausländers sowie die Erheblichkeit der Schwierigkeiten abzustellen, mit denen er und ggf. sein Ehepartner voraussichtlich im Herkunftsland konfrontiert würden (zusammenfassend EGMR, Urt. v. 20. September 2011 - 25021/08 -, juris Rn. 57 ff. in Bezug auf junge Erwachsene).
  • OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 B 74/16

    Anspruch auf Wiedereinreise; Missachtung; Duldungsanspruch; faktischer Inländer;

    Zu betrachten sind etwaig begangene Straftaten, die Dauer des Aufenthalts, die Familiensituation des Ausländers sowie die Erheblichkeit von Schwierigkeiten, mit denen er im Fall der Rückkehr in sein Heimatland konfrontiert werden würde (zusammenfassend EGMR, Urt. v. 20. September 2011 - 25021/08 -, juris Rn. 57 ff.).
  • EGMR, 27.09.2022 - 18339/19

    OTITE v. THE UNITED KINGDOM

    While it has consistently treated crimes of violence and drug-related offences as being at the most serious end of the criminal spectrum (see, for example, Maslov, cited above, § 85; A.W. Khan v. the United Kingdom, no. 47486/06, § 40, 12 January 2010; Dalia v. France, 19 February 1998, § 54, Reports of Judgments and Decisions 1998 I; and Baghli v. France, no. 34374/97, § 48, ECHR 1999 VIII), in Lukic v Germany, no, 25021/08, 20 September 2011 it accepted that multiple convictions for fraud were sufficient to outweigh the interests of a long-term resident alien who had been born in Germany and had spent his childhood and his youth there.
  • EGMR, 07.10.2014 - 15069/08

    LOY v. GERMANY

    Der Gerichtshof prüft auch, ob bedeutsame Beziehungen innerhalb der Gesellschaft des Aufenthaltslandes bestehen (siehe T., a. a. O., Rdnr. 62; M., a. a. O., Rdnr. 58; L../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 25021/08, 20. September 2011) und stellt fest, dass der Beschwerdeführer - abgesehen von der Erwähnung, dass er in Deutschland zur Schule gegangen sei und dort seine Ausbildung abgeschlossen habe - neben dem Nachweis der Dauer seines Aufenthalts keine Nachweise über eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vorgebracht hat.
  • EGMR, 24.11.2020 - 80343/17

    UNUANE v. THE UNITED KINGDOM

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