Rechtsprechung
EGMR, 30.03.2010 - 32338/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
RITTER-COULAIS v. GERMANY
Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 13 MRK
Violation of Art. 6-1 Violation of Art. 13 (englisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
[ENG]
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …
Auszug aus EGMR, 30.03.2010 - 32338/07
Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass das deutsche Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf vorsieht, der geeignet ist, Abhilfe für die unangemessene Dauer zivilrechtlicher Verfahren zu schaffen (siehe Rechtssachen S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Randnrn. 103-108, EGMR 2006-VII, und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20027/02, Randnrn. 65-66, 11. Januar 2007).Die Beschwerdeführer verlangten jeweils 10.000 Euro für den immateriellen Schaden und nahmen auf den in der Rechtssache S. (siehe S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Randnr. 145, EGMR 2006-...) zugesprochenen Betrag Bezug; sie verzichteten auf Ansprüche hinsichtlich des materiellen Schadens.
- EGMR, 11.01.2007 - 20027/02
Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits
Auszug aus EGMR, 30.03.2010 - 32338/07
Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass das deutsche Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf vorsieht, der geeignet ist, Abhilfe für die unangemessene Dauer zivilrechtlicher Verfahren zu schaffen (siehe Rechtssachen S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Randnrn. 103-108, EGMR 2006-VII, und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20027/02, Randnrn. 65-66, 11. Januar 2007). - EGMR, 27.06.2000 - 30979/96
FRYDLENDER c. FRANCE
Auszug aus EGMR, 30.03.2010 - 32338/07
Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer in Anbetracht der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: der Komplexität des Falls, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u. v a. Rechtssache Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Randnr. 43, EGMR 2000-VII). - EGMR, 16.07.2009 - 1126/05
Rechtssache D.E. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 30.03.2010 - 32338/07
Da der Gerichtshof erkennt, dass in Fällen, welche die Verfahrensdauer betreffen, die über eine "angemessene Frist" hinausgehende langwierige Prüfung einer Rechtssache für die Beschwerdeführer höhere Kosten mit sich bringt (siehe u. a. Rechtssachen S., a. a. O., Randnr. 148, und D.E. ./.Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 1126/05, Randnr. 78, 16. Juli 2009), hält er es darüber hinaus nicht für unangemessen, beiden Beschwerdeführern die unter dieser Rubrik verlangten 250 Euro zuzusprechen.