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   EuG, 20.03.2001 - T-59/00   

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https://dejure.org/2001,17727
EuG, 20.03.2001 - T-59/00 (https://dejure.org/2001,17727)
EuG, Entscheidung vom 20.03.2001 - T-59/00 (https://dejure.org/2001,17727)
EuG, Entscheidung vom 20. März 2001 - T-59/00 (https://dejure.org/2001,17727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Compagnia Portuale Pietro Chiesa / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Compagnia Portuale Pietro Chiesa Soc. coop. rl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 EG
    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Verwaltungsverfahren zur Anwendung der Wettbewerbsregeln - Handlung, die eine Zwischenmaßnahme darstellt - Ausschluss

  • EU-Kommission

    Compagnia Portuale Pietro Chiesa Soc. coop. rl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Hafendienste - Artikel 82 EG und 86 EG - Vorbereitende Handlung - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage hinsichtlich der Ablehnung der Feststellung eines Verstoßes gegen die Art. 82 EGV und 86 Abs. 1 EGV; Anforderungen an eine anfechtbare Handlung im Sinne des Art. 230 EGV; Anforderungen an die Geltendmachung eines selbständigen ...

  • Judicialis

    EGV Art. 230; ; EGV Art. 82; ; EGV Art. 86 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1999, mit der dem Rechtsbehelf der Klägerin auf Feststellung eines Verstoßes gegen die Artikel 86 und 82 EG-Vertrag durch die Compagnia Unica Lavoratori Merci Varie (CULMV) in ihrer Stellung als ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-59/00
    Durch ihr tatsächliches Monopol im Hafen von Genua missbrauche die CULMV ihre beherrschende Stellung im Sinne des Artikels 82 EG in der im Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90 (Merci Convenzionali Porto di Genova, Slg. 1991, I-5889) beschriebenen Weise.

    Die Klägerin führt dort nämlich aus, dass die CULMV aufgrund ihres gegenwärtigen Monopols im Sektor der Hafendienste ihre beherrschende Stellung im Sinne des Artikels 82 EG in der im Urteil Merci Convenzionali Porto di Genova beschriebenen Weise missbrauche.

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-59/00
    Sie erzeuge nämlich keine verbindlichen Rechtswirkungen, die Interessen der Klägerinbeeinträchtigten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10).

    Im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens, ergehen, liegt eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahren endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteil IBM/Kommission, Randnrn. 9 und 10, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-359/95

    Kommission / Ladbroke Racing

    Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-59/00
    Diese vorherige Bewertung der Auswirkungen, die die Rechtsvorschriften auf das Verhalten der Unternehmen haben können, betrifft jedoch nur die Frage, ob diese Rechtsvorschriften die Möglichkeiten eines Wettbewerbs bestehen lassen, der durch autonomes Verhalten der Unternehmen verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in den Rechtssachen C-359/95 P und C-379/95 P, Kommission und Frankreich/Ladbroke Racing, Slg. 1997, I-6265, Randnrn.
  • EuGH, 20.02.1997 - C-107/95

    EIN BÜRGER ODER VERBAND KANN DIE KOMMISSION NICHT IM KLAGEWEGE ZWINGEN, GEGEN

    Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-59/00
    Die Klägerin könne nämlich nicht geltend machen, dass sie sich in einer Ausnahmesituation befinde, in der ein Einzelner zur Erhebung einer Klage gegen die Weigerung der Kommission, eine Entscheidung nach Artikel 86 Absätze 1 und 3 EG zu erlassen, befugt sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947).
  • EuGH, 16.06.1994 - C-39/93

    S.F.E.I. u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-59/00
    DieEinstellung des Verfahrens über eine Beschwerde ist daher keine vorbereitende Handlung, da sie das letzte Stadium des Verfahrens darstellt und ihr keine weitere Maßnahme folgt, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein könnte (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-39/93, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-2681, Randnrn.
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 20.03.2001 - T-59/00
    Im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluss eines internen Verfahrens, ergehen, liegt eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluss dieses Verfahren endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (Urteil IBM/Kommission, Randnrn. 9 und 10, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42).
  • EuG, 31.01.2006 - T-48/03

    Schneider Electric / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Wiederaufnahme

    Schreiben über die Einstellung des Verfahrens seien anfechtbar, weil sie den Inhalt und die Wirkungen einer Entscheidung hätten, indem sie der eingeleiteten Untersuchung ein Ende setzten (Beschluss des Gerichts vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-59/00, Compagnia Portuale Pietro Chiesa/Kommission, Slg. 2001, II-1019, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-198/01

    CIF

    20: - Oben zitiert in Fußnote 6.21: - Siehe oben, Nr. 27.22: - Siehe oben, Nr. 48.23: - Urteil vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-513/93 (Consiglio Nazionale degli Spedizionieri Doganali/Kommission, Slg. 2000, II-1807); siehe auch Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-59/00 (Compagnia Portuale Pietro Chiesa/Kommission, Slg. 2001, II-1019).
  • EuG, 17.06.2003 - T-52/00

    Coe Clerici Logistics / Kommission

    Schließlich sei darauf hinzuweisen, dass sich die Klägerin zu Unrecht auf den Beschluss des Gerichts vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-59/00 (Compagnia Portuale Pietro Chiesa/Kommission, Slg. 2001, II-1019) berufe, da es sich in diesem Fall bei der angefochtenen Handlung nur um eine Zwischenmaßnahme gehandelt habe, mit der die Position der Kommission noch nicht endgültig festgelegt worden sei.
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