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   EuG, 20.03.2019 - T-760/17   

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https://dejure.org/2019,5886
EuG, 20.03.2019 - T-760/17 (https://dejure.org/2019,5886)
EuG, Entscheidung vom 20.03.2019 - T-760/17 (https://dejure.org/2019,5886)
EuG, Entscheidung vom 20. März 2019 - T-760/17 (https://dejure.org/2019,5886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Meesenburg Großhandel/ EUIPO (Triotherm+)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Triotherm+ - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) - Anspruch auf rechtliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Triotherm+ - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) - Anspruch auf rechtliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Meesenburg Großhandel/ EUIPO (Triotherm+)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Meesenburg Großhandel/ EUIPO (Triotherm+)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Triotherm+ - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) - Anspruch auf rechtliches ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 12.11.2015 - T-253/13

    Orthogen / OHMI - Arthrex (IRAP) - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-760/17
    Vielmehr ist zu ermitteln, ob die angemeldete Marke ein Minimum an Unterscheidungskraft besitzt, das nach ständiger Rechtsprechung genügen würde, um das absolute Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 zu überwinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2015, 0rthogen/HABM - Arthrex [IRAP], T-253/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:843, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar besteht nämlich zwischen dem Anwendungsbereich von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 und dem von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung eine gewisse Überschneidung, da die von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c erfassten beschreibenden Zeichen auch keine Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b haben, doch unterscheidet sich die letztgenannte Bestimmung von der erstgenannten dadurch, dass sie alle Umstände erfasst, unter denen ein Zeichen nicht zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen geeignet ist (vgl. Urteil vom 12. November 2015, IRAP, T-253/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:843, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was die Beurteilung der fehlenden Unterscheidungskraft betrifft, genügt es, dass die maßgeblichen Verkehrskreise einen hinreichend direkten Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Waren und Dienstleistungen herstellen können; mit anderen Worten genügt es, dass sie in dem von der Marke erfassten Bereich dieses Zeichen als Träger von Informationen über die Art der mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und nicht als Hinweis auf ihre Herkunft wahrnehmen, um daraus den Schluss zu ziehen, dass eine Marke nicht die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2015, IRAP, T-253/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:843, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedes Unternehmen muss solche Zeichen frei nutzen können, um ein beliebiges Merkmal seiner Waren oder Dienstleistungen unabhängig von dessen wirtschaftlicher Bedeutung zu beschreiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2015, IRAP, T-253/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:843, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-760/17
    Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware oder die Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Unterscheidungskraft eines Zeichens ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die es angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 03.07.2013 - T-236/12

    Airbus / HABM (NEO) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-760/17
    Nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 ist eine Marke bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ein absolutes Eintragungshindernis in einem Teil der Union besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2013, Airbus/HABM [NEO], T-236/12, EU:T:2013:343, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.06.2016 - T-424/13

    Jinan Meide Casting / Rat

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-760/17
    In jedem Fall verpflichtet die Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör die Beschwerdekammer offenkundig nicht, den Standpunkt der Klägerin zu übernehmen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 30. Juni 2016, Jinan Meide Casting/Rat, T-424/13, EU:T:2016:378, Rn. 126).
  • EuG, 22.09.2017 - T-454/16

    Arrigoni / EUIPO - Arrigoni Battista (Arrigoni Valtaleggio) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-760/17
    Da keine wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände zur Stützung dieses Arguments vorgetragen wurden, erfüllt dieses somit nicht die Anforderungen von Art. 177 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichts und ist als unzulässig zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2017, Arrigoni/EUIPO - Arrigoni Battista [Arrigoni Valtaleggio], T-454/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:646, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.05.2016 - T-590/14

    Zuffa / EUIPO (ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP)

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-760/17
    Zweitens ist zur Frage, ob die angemeldete Marke einen Interpretationsaufwand erfordert oder ob ein Denkprozess ausgelöst wird, festzustellen, dass Fachverkehrskreise Begriffe leicht verstehen, die vom allgemeinen Publikum nicht unbedingt verstanden werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2016, Zuffa/EUIPO [ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP], T-590/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:295, Rn. 56 und 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.09.2016 - T-337/15

    Bach Flower Remedies / EUIPO - Durapharma (RESCUE)

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-760/17
    Zeichen ohne Unterscheidungskraft werden als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil vom 29. September 2016, Bach Flower Remedies/EUIPO - Durapharma [RESCUE], T-337/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:578, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.12.2014 - T-440/13

    '"Millano" Krzysztof Kotas / HABM (Forme d''une boîte de chocolats)'

    Auszug aus EuG, 20.03.2019 - T-760/17
    Unter diesen Umständen ist es auch nicht Sache des Gerichts, über einen Abänderungsantrag zu befinden, mit dem begehrt wird, dass es die Entscheidung einer Beschwerdekammer in diesem Sinne abändert (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2014, "Millano" Krzysztof Kotas/HABM [Form einer Packung Schokolade], T-440/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1063, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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