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   EuG, 20.09.2019 - T-674/17   

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EuG, 20.09.2019 - T-674/17 (https://dejure.org/2019,30930)
EuG, Entscheidung vom 20.09.2019 - T-674/17 (https://dejure.org/2019,30930)
EuG, Entscheidung vom 20. September 2019 - T-674/17 (https://dejure.org/2019,30930)
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 12.05.2021 - T-816/17

    Kein selektiver Vorteil einer luxemburgischen Tochtergesellschaft des

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 40 Abs. 3 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 142 Abs. 3 und Art. 145 Abs. 2 Buchst. b der Verfahrensordnung des Gerichts zwar den Streithelfer nicht daran hindern, neue und andere Argumente als die von ihm unterstützte Partei vorzubringen, da sein Vorbringen andernfalls auf eine Wiederholung der Argumente der Klageschrift beschränkt wäre; sie erlauben es ihm jedoch nicht, den in der Klageschrift definierten Rahmen des Rechtsstreits zu ändern oder umzubilden, indem neue Rügen vorgetragen werden (vgl. Urteil vom 20. September 2019, Le Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale/Kommission, T-674/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:651, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Bestimmungen verleihen dem Streithelfer mit anderen Worten das Recht, nicht nur Argumente, sondern auch Angriffs- und Verteidigungsmittel selbständig vorzubringen, soweit sie die Anträge einer der Parteien unterstützen und nicht völlig anderer Natur sind als die Erwägungen, die dem Rechtsstreit, wie er zwischen dem Kläger und dem Beklagten begründet worden ist, zugrunde liegen, was den Gegenstand des Rechtsstreits verändern würde (vgl. Urteil vom 20. September 2019, Le Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale/Kommission, T-674/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:651, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 28.02.2024 - T-364/20

    Dänemark / Kommission

    Daraus folgt, dass es keine Schwelle gibt, unterhalb deren, selbst für den Fall relativer Geringfügigkeit der Wirtschaftstätigkeit, sämtliche Tätigkeiten einer Einheit als solche nicht wirtschaftlicher Art anzusehen wären (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 2019, UPF/Kommission, T-747/17, EU:T:2019:271, Rn. 83, und vom 20. September 2019, Le Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale/Kommission, T-674/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:651, Rn. 104).
  • EuG, 20.12.2023 - T-166/21

    Autorità di sistema portuale del Mar Ligure occidentale u.a./ Kommission

    Cette conclusion a, à plusieurs reprises, été confirmée par le Tribunal (voir, en ce sens, arrêts du 20 septembre 2019, Port autonome du Centre et de l'Ouest e.a./Commission, T-673/17, non publié, EU:T:2019:643, points 63 à 65 ; du 20 septembre 2019, Le Port de Bruxelles et Région de Bruxelles-Capitale/Commission, T-674/17, non publié, EU:T:2019:651, points 63 à 65, et du 20 septembre 2019, Havenbedrijf Antwerpen et Maatschappij van de Brugse Zeehaven/Commission, T-696/17, EU:T:2019:652, points 49 et 50).
  • EuG, 06.10.2021 - T-167/19

    Tempus Energy Germany und T Energy Sweden/ Kommission

    Da T Energy Sweden, mit der sie die vorliegende Klage gemeinsam erhoben hat, die Stellung eines Beteiligten hat und klagebefugt im Sinne der oben in Rn. 39 genannten Rechtsprechung ist, braucht die Stellung von Tempus Energy Germany nicht gesondert geprüft zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2016, Magic Mountain Kletterhallen u. a./Kommission, T-162/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:341, Rn. 40 und 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. September 2019, Le Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale/Kommission, T-674/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:651, Rn. 36).
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