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   EuG, 22.11.2018 - T-688/16   

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https://dejure.org/2018,38385
EuG, 22.11.2018 - T-688/16 (https://dejure.org/2018,38385)
EuG, Entscheidung vom 22.11.2018 - T-688/16 (https://dejure.org/2018,38385)
EuG, Entscheidung vom 22. November 2018 - T-688/16 (https://dejure.org/2018,38385)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Janssen-Cases / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Stellenausschreibung - Mediator der Kommission - Zuständige Anstellungsbehörde - Übertragung von Befugnissen - Verfahren - Anhörung der Personalvertretung - Haftung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Janssen-Cases / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Stellenausschreibung - Mediator der Kommission - Zuständige Anstellungsbehörde - Übertragung von Befugnissen - Verfahren - Anhörung der Personalvertretung - Haftung

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 06.03.2001 - T-192/99

    Dunnett u.a. / EIB

    Auszug aus EuG, 22.11.2018 - T-688/16
    Auch wenn diese Rücksprache im Übrigen lediglich in dem Recht besteht, gehört zu werden, ohne dass der Personalvertretung das Recht zur Mitentscheidung mit dem Entscheidungsorgan eingeräumt wird, muss sie so gestaltet sein, dass sie den Inhalt des erlassenen Rechtsakts beeinflussen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2001, Dunnett u. a./EIB, T-192/99, EU:T:2001:72, Rn. 89 und 90), wobei Letzterer mit der Ausübung eines weiten Beurteilungsspielraums verbunden ist (Urteil vom 12. Februar 1987, Bonino/Kommission, 233/85, EU:C:1987:82, Rn. 5).
  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuG, 22.11.2018 - T-688/16
    Ebenso wie eine Befugnisübertragung den Erlass eines ausdrücklichen Rechtsakts erfordert, durch den die fragliche Befugnis übertragen wird (Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde, 9/56, EU:C:1958:7, S. 29 f., 32, 42), verlangt nämlich der Grundsatz der Rechtssicherheit, der dem förmlichen Charakter der Befugnisübertragungen zugrunde liegt, dass diese Übertragung durch Erlass eines ausdrücklichen Rechtsakts zurückgenommen wird.
  • EuGH, 13.06.1958 - 10/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, società in accomandita semplice gegen Hohe

    Auszug aus EuG, 22.11.2018 - T-688/16
    Die Übertragung einer Befugnis stellt nämlich eine Maßnahme dar, die der übertragenden Behörde die der ermächtigten Behörde übertragene Befugnis entzieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde, 10/56, EU:C:1958:8, S. 77 und 78).
  • EuGH, 30.06.1983 - 85/82

    Schloh / Rat

    Auszug aus EuG, 22.11.2018 - T-688/16
    Allerdings ist festzustellen, dass diese Mitteilung zwar als förmliche Ablehnung der fraglichen Bewerbung anzusehen ist, die die Beschwerdefrist im Sinne von Art. 90 des Statuts in Lauf setzt, die Handlung, mit der das Auswahlverfahren durch die Wahl eines Bewerbers abgeschlossen wird und die die einzige in der streitigen Stellenausschreibung vorgesehene Maßnahme ist, jedoch ebenfalls rechtliche Wirkungen entfaltet, deren unvermeidliche Folge die erwähnte förmliche Ablehnung ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 1983, Schloh/Rat, 85/82, EU:C:1983:179, Rn. 40).
  • EuGH, 12.02.1987 - 233/85

    Bonino / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.11.2018 - T-688/16
    Auch wenn diese Rücksprache im Übrigen lediglich in dem Recht besteht, gehört zu werden, ohne dass der Personalvertretung das Recht zur Mitentscheidung mit dem Entscheidungsorgan eingeräumt wird, muss sie so gestaltet sein, dass sie den Inhalt des erlassenen Rechtsakts beeinflussen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2001, Dunnett u. a./EIB, T-192/99, EU:T:2001:72, Rn. 89 und 90), wobei Letzterer mit der Ausübung eines weiten Beurteilungsspielraums verbunden ist (Urteil vom 12. Februar 1987, Bonino/Kommission, 233/85, EU:C:1987:82, Rn. 5).
  • EuG, 12.07.2011 - T-80/09

    Kommission / Q

    Auszug aus EuG, 22.11.2018 - T-688/16
    In Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Beziehungen zwischen den Organen und ihren Beamten ist ein Anspruch auf Schadensersatz anerkannt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen des Schadens sowie das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteil vom 12. Juli 2011, Kommission/Q, T-80/09 P, EU:T:2011:347, Rn. 42).
  • EuG, 15.10.2014 - T-663/13

    Rechnungshof / BF

    Auszug aus EuG, 22.11.2018 - T-688/16
    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass es der Anstellungsbehörde, die endgültig über die Ernennung entscheidet, ermöglicht werden muss, selbst Kenntnis von den Gesichtspunkten zu erlangen und diese zu beurteilen, die in jedem Abschnitt des Auswahlverfahrens auf den verschiedenen konsultierten Verwaltungsebenen - wie dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen - zur Verabschiedung von Stellungnahmen geführt haben, wie sie ihr vorgelegt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2014, Rechnungshof/BF, T-663/13 P, EU:T:2014:883, Rn. 25).
  • EuG, 17.02.2017 - T-688/16

    Janssen-Cases / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.11.2018 - T-688/16
    Mit Beschluss vom 17. Februar 2017, Janssen-Cases/Kommission, (T-688/16 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:107), hat der Präsident des Gerichts den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung, mit der W zum Mediator ernannt wurde, zurückgewiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-513/21

    DI/ EZB - Rechtsmittel - Personal der Europäischen Zentralbank (EZB) -

    6 Die EZB nimmt insoweit auf die Urteile vom 26. Mai 2005 (C-301/02 P, im Folgenden: Urteil Tralli/EZB, EU:C:2005:306, Rn. 60) und vom 22. November 2018, Janssen-Cases/Kommission (T-688/16, EU:T:2018:822, Rn. 31), Bezug.
  • EuG, 11.11.2021 - T-689/19

    ZU/ EAD

    Or, il convient de rappeler que, selon une jurisprudence constante, la délégation de pouvoirs ne se présume pas et que, même habilitée à déléguer ses pouvoirs, l'autorité délégante doit prendre une décision explicite les transférant (arrêt du 13 juin 1958, Meroni/Haute Autorité, 9/56, EU:C:1958:7, p. 42 ; voir également, en ce sens, arrêts du 26 mai 2005, Tralli/BCE, C-301/02 P, EU:C:2005:306, point 43, et du 22 novembre 2018, Janssen-Cases/Commission, T-688/16, EU:T:2018:822, point 31).
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