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   EuGH, 03.10.1978 - 27/78   

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https://dejure.org/1978,822
EuGH, 03.10.1978 - 27/78 (https://dejure.org/1978,822)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.1978 - 27/78 (https://dejure.org/1978,822)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1978 - 27/78 (https://dejure.org/1978,822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rasham

    1 . ZOLLUNION - BESEITIGUNG DER MENGENMÄSSIGEN BESCHRÄNKUNGEN - ' ' BESCHLEUNIGUNGSENTSCHEIDUNG ' ' - AUSWIRKUNG AUF DIE DAUER DER ÜBERGANGSZEIT - FEHLEN EINER SOLCHEN AUSWIRKUNG

  • EU-Kommission

    Rasham

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Entscheidung Nr. 66/532 des Rates über die Abschaffung der Zölle und das Verbot der mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie über die Anwendung der Zollsätze des gemeinsamen Zolltarifs für die in Anhang II des Vertrages nicht ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 115 Abs. 2; ; EWGV Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 115 Abs. 2; EWGV Art. 8
    1. ZOLLUNION - BESEITIGUNG DER MENGENMÄSSIGEN BESCHRÄNKUNGEN - ' ' BESCHLEUNIGUNGSENTSCHEIDUNG ' ' - AUSWIRKUNG AUF DIE DAUER DER ÜBERGANGSZEIT - FEHLEN EINER SOLCHEN AUSWIRKUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 481
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.02.1970 - 38/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.10.1978 - 27/78
    Die Richtigkeit dieser Lösung werde im übrigen durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt, aus der sich als allgemein anerkannt und unstreitig ergebe, daß die Übergangszeit am 31. Dezember 1969 und nicht am 30. Juni 1968 abgelaufen sei (EuGH 18. Februar 1970 - Kommission/Italienische Republik, 38/69 - Slg. 1970, 47; EuGH 11. Februar 1971 - REWE/Hauptzollamt Emmerich, 37/70 - Slg. 1971, 23; EuGH 15. Dezember 1976 - Donckerwolcke, 41/76,- Slg. 1976, 1921).
  • EuGH, 11.02.1971 - 37/70

    Rewe / Hauptzollamt Emmerich

    Auszug aus EuGH, 03.10.1978 - 27/78
    Die Richtigkeit dieser Lösung werde im übrigen durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt, aus der sich als allgemein anerkannt und unstreitig ergebe, daß die Übergangszeit am 31. Dezember 1969 und nicht am 30. Juni 1968 abgelaufen sei (EuGH 18. Februar 1970 - Kommission/Italienische Republik, 38/69 - Slg. 1970, 47; EuGH 11. Februar 1971 - REWE/Hauptzollamt Emmerich, 37/70 - Slg. 1971, 23; EuGH 15. Dezember 1976 - Donckerwolcke, 41/76,- Slg. 1976, 1921).
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.10.1978 - 27/78
    Die Richtigkeit dieser Lösung werde im übrigen durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt, aus der sich als allgemein anerkannt und unstreitig ergebe, daß die Übergangszeit am 31. Dezember 1969 und nicht am 30. Juni 1968 abgelaufen sei (EuGH 18. Februar 1970 - Kommission/Italienische Republik, 38/69 - Slg. 1970, 47; EuGH 11. Februar 1971 - REWE/Hauptzollamt Emmerich, 37/70 - Slg. 1971, 23; EuGH 15. Dezember 1976 - Donckerwolcke, 41/76,- Slg. 1976, 1921).
  • EuGH, 13.02.1985 - 5/84

    Direct Cosmetics / Kommissioners of Customs und Excise

    Das Vereinigte Königreich beruft sich hierbei auf das Urteil vom 3. Oktober 1978 in der Rechtssache 27/78 (Rasham, Slg. 1978, 1761), in dem der Gerichtshof entschieden.
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