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   EuGH, 03.10.1990 - 54/88, C-91/88, C-14/89, C-54/88   

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https://dejure.org/1990,2169
EuGH, 03.10.1990 - 54/88, C-91/88, C-14/89, C-54/88 (https://dejure.org/1990,2169)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.1990 - 54/88, C-91/88, C-14/89, C-54/88 (https://dejure.org/1990,2169)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1990 - 54/88, C-91/88, C-14/89, C-54/88 (https://dejure.org/1990,2169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Nino, Prandini u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Unanwendbarkeit auf Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Nino, Prandini u.a.

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Vorabentscheidung der Vereinbarkeit eines italienischen Gesetzes, das die unbefugte Ausübung des Arztberufs verbietet, mit dem Gemeinschaftsrecht; Vornahme von biotherapeutischen und pranotherapeutischen Behandlungen ohne Zulassung zum Arztberuf in Italien; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Unanwendbarkeit auf Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen

  • rechtsportal.de

    Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Unanwendbarkeit auf Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.1990 - C-14/89
    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - 54/88
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 54/88, 91/88 UND C-14/89.

    1 Die Pretura Conegliano, die Pretura Prato und die Pretura Pisa haben mit Beschlüssen vom 8. Februar 1988 ( Rechtssache C-54/88, Nino ), vom 9. März 1988 ( Rechtssache C-91/88, Prandini und Goti ) und vom 6. Dezember 1988 ( Rechtssache C-14/89, Pierini ), die bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 19. Februar 1988, am 16. März 1988 und am 19. Januar 1989 eingegangen sind, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag jeweils drei Fragen nach der Auslegung der Artikel 5, 52 und 57 EWG-Vertrag sowie des Allgemeinen Programms zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit vom 18. Dezember 1961 ( ABl. 1962, S. 36 ) zur Vorabentscheidung vorgelegt, um beurteilen zu können, ob ein italienisches Gesetz, das die unbefugte Ausübung des Arztberufs verbietet, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

  • EuGH, 03.10.1990 - 91/88
    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - 54/88
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 54/88, 91/88 UND C-14/89.

    1 Die Pretura Conegliano, die Pretura Prato und die Pretura Pisa haben mit Beschlüssen vom 8. Februar 1988 ( Rechtssache C-54/88, Nino ), vom 9. März 1988 ( Rechtssache C-91/88, Prandini und Goti ) und vom 6. Dezember 1988 ( Rechtssache C-14/89, Pierini ), die bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 19. Februar 1988, am 16. März 1988 und am 19. Januar 1989 eingegangen sind, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag jeweils drei Fragen nach der Auslegung der Artikel 5, 52 und 57 EWG-Vertrag sowie des Allgemeinen Programms zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit vom 18. Dezember 1961 ( ABl. 1962, S. 36 ) zur Vorabentscheidung vorgelegt, um beurteilen zu können, ob ein italienisches Gesetz, das die unbefugte Ausübung des Arztberufs verbietet, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

  • EuGH, 20.04.1988 - 204/87

    Strafverfahren gegen Bekaert

    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - 54/88
    11 Liegen aber, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. April 1988 in der Rechtssache 204/87 ( Bekärt, Slg. 1988, 2029 ) entschieden hat, in einem bestimmten Fall keinerlei über den rein innerstaatlichen Rahmen hinausweisende Gesichtspunkte vor, so führt dies im Bereich der Niederlassungsfreiheit zur Unanwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf den betreffenden Fall.
  • EuGH, 21.06.2012 - C-84/11

    Susisalo u.a. - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Öffentliche Gesundheit -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit nicht auf einen Sachverhalt anwendbar, der sich in jeder Hinsicht in einem einzigen Mitgliedstaat abspielt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 1990, Nino u. a., C-54/88, C-91/88 und C-14/89, Slg. 1990, I-3537, Randnr. 11, vom 30. November 1995, Esso Española, C-134/94, Slg. 1995, I-4223, Randnr. 17, sowie vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-5397, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

    218: - Vgl. zu Artikel 59 EG-Vertrag insbesondere Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve u. a., Slg. 1980, 833, Randnr. 9), Höfner und Elser, Randnr. 37, Reisebüro Broede, Randnr. 14, und Deliège, Randnr. 58; zu Artikel 52 EG-Vertrag insbesondere Urteile vom 20. April 1988 in der Rechtssache 204/87 (Bekaert, Slg. 1988, 2029, Randnr. 12) und vom 3. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-54/88, C-91/88 und C-14/89 (Nino u. a., Slg. 1990, I-3537, Randnr. 11).
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

    11 Erstens ist darauf hinzuweisen, daß - anders als in der den Strafverfahren gegen Eleonora Nino u. a. zugrundeliegenden Fallgestaltung ( Urteil vom selben Tage in den verbundenen Rechtssachen C-54/88, C-91/88 und C-14/89 ) - Herr Bouchoucha, ein in Frankreich berufstätiger französischer Staatsangehöriger, ein in einem anderen Mitgliedstaat erlangtes Berufsdiplom besitzt.
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