Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.2008 - C-389/05   

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https://dejure.org/2008,9167
EuGH, 17.07.2008 - C-389/05 (https://dejure.org/2008,9167)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - C-389/05 (https://dejure.org/2008,9167)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - C-389/05 (https://dejure.org/2008,9167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Station zur künstlichen Besamung von Rindern - Tierseuchenrecht - Nationale Regelung, die zugelassenen Stationen das ausschließliche Recht verleiht, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Station zur künstlichen Besamung von Rindern - Tierseuchenrecht - Nationale Regelung, die zugelassenen Stationen das ausschließliche Recht verleiht, ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Station zur künstlichen Besamung von Rindern - Tierseuchenrecht - Nationale Regelung, die zugelassenen Stationen das ausschließliche Recht verleiht, ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Station zur künstlichen Besamung von Rindern - Tierseuchenrecht - Nationale Regelung, die zugelassenen Stationen das ausschließliche Recht verleiht, ...

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Tierseuchenrecht - Station zur künstlichen Besamung von Rindern - Nationale Regelung, die zugelassenen Stationen das ausschließliche Recht verleiht, ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorbehalt der Ausübung der mit der künstlichen Besamung von Rindern verbundenen Tätigkeiten den in Frankreich für die Besamung von Rindern zugelassenen Stationen; Abhängigkeit der Erteilung einer Lizenz als Besamungstechniker vom Abschluss eines Vertrags mit einer der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 27. Oktober 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 43 EG und 49 EG -Ausübung von mit der künstlichen Befruchtung von Rindern zusammenhängenden Tätigkeiten ausschließlich durch in Frankreich zugelassene "centres de mise en place" (Inseminationszentren)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Der Mitgliedstaat müsse die Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigen, die der Betroffene bereits in einem anderen Mitgliedstaat erlangt habe (Urteil vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 15), und die Pflicht der freien Tierärzte, zum Erhalt einer Lizenz als Besamungstechniker einen Vertrag mit einer Besamungsstation zu schließen, erfülle nicht die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für die Berechtigung eines Systems vorheriger behördlicher Genehmigungen (Urteil vom 20. Februar 2001, Analir u. a., C-205/99, Slg. 2001, I-1271, Randnrn.

    Da es sich um ein Verfahren zur Genehmigung der Ausübung einer Tätigkeit handelt, ist, darin der Kommission folgend, darauf hinzuweisen, dass der betroffene Mitgliedstaat bei der Anwendung der nationalen Bestimmungen die Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigen muss, die der Betroffene bereits in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Vlassopoulou, Randnr. 15).

    Demzufolge muss die Entscheidung am Ende dieser Überprüfung mit Gründen versehen sein und gerichtlich angefochten werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 17, und Vlassopoulou, Randnr. 22).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-257/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Außerdem können diese einschränkenden Maßnahmen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann durch derartige Gründe gerechtfertigt sein, wenn sie zum Schutz der Belange, die sie gewährleisten sollen, erforderlich sind, und soweit diese Ziele nicht mit weniger einschränkenden Maßnahmen erreicht werden können (Urteil vom 14. Dezember 2006, Kommission/Österreich, C-257/05, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein zwingender Grund des Allgemeininteresses kann, wie in Randnr. 67 des vorliegenden Urteils festgestellt wurde, nicht geltend gemacht werden, wenn eine gemeinschaftliche Harmonisierung besteht, die die zur Gewährleistung des Schutzes dieses Interesses erforderlichen Maßnahmen vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 23).

  • EuGH, 20.02.2001 - C-205/99

    Analir u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Der Mitgliedstaat müsse die Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigen, die der Betroffene bereits in einem anderen Mitgliedstaat erlangt habe (Urteil vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 15), und die Pflicht der freien Tierärzte, zum Erhalt einer Lizenz als Besamungstechniker einen Vertrag mit einer Besamungsstation zu schließen, erfülle nicht die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für die Berechtigung eines Systems vorheriger behördlicher Genehmigungen (Urteil vom 20. Februar 2001, Analir u. a., C-205/99, Slg. 2001, I-1271, Randnrn.

    Außerdem muss ein System der vorherigen Genehmigung durch die Verwaltung insbesondere auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit dem Ermessen der Behörden Grenzen gesetzt werden, die seine missbräuchliche Ausübung verhindern (vgl. Urteil Analir u. a., Randnr. 38).

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Die französische Regelung stelle zwar keine ausdrückliche Diskriminierung dar, sei aber in Anbetracht des Urteils vom 31. März 1993, Kraus (C-19/92, Slg. 1993, I-1663), gleichwohl eine Behinderung der Niederlassungsfreiheit.

    Die Tatsache, dass diese Maßnahmen unterschiedslos für nationale Wirtschaftsteilnehmer und solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten, steht dieser Feststellung nicht entgegen, denn derartige nationale Maßnahmen sind, auch wenn sie hinsichtlich der Staatsangehörigkeit unterschiedslos angewandt werden, geeignet, die Ausübung der durch den EG-Vertrag garantierten grundlegenden Freiheit durch die Gemeinschaftsangehörigen einschließlich der Staatsangehörigen des Mitgliedstaats, der die Regelung erlassen hat, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kraus, Randnr. 32).

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Demzufolge ist festzustellen, dass die streitige Regelung selbst dann, wenn sie geeignet wäre, die Gesundheit der Tiere und die der Besamungstechniker zu schützen, über das Maß dessen hinausgeht, was erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Randnr. 37, und vom 25. Oktober 2007, Geurts und Vogten, C-464/05, Slg. 2007, I-9325, Randnr. 24).
  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Demzufolge muss die Entscheidung am Ende dieser Überprüfung mit Gründen versehen sein und gerichtlich angefochten werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 17, und Vlassopoulou, Randnr. 22).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Art. 43 EG und 56 EG - Nationale Steuerregelung -

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Demzufolge ist festzustellen, dass die streitige Regelung selbst dann, wenn sie geeignet wäre, die Gesundheit der Tiere und die der Besamungstechniker zu schützen, über das Maß dessen hinausgeht, was erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Randnr. 37, und vom 25. Oktober 2007, Geurts und Vogten, C-464/05, Slg. 2007, I-9325, Randnr. 24).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-162/97

    Nilsson u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Die französische Regierung macht geltend, dass die fragliche Regelung der Aufwertung der genetischen Eigenschaften der Rinder diene, die der Gerichtshof bereits im Urteil vom 19. November 1998, Nilsson u. a. (C-162/97, Slg. 1998, I-7477), als einen zwingenden Grund des öffentlichen Interesses anerkannt habe.
  • EuGH, 09.03.2000 - C-355/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Der Umstand, dass diese Lizenz vorgeschrieben ist, stellt unabhängig von den Voraussetzungen für ihre Erteilung eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, da er geeignet ist, die Erbringung der Dienstleistung der Besamung in Frankreich durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene und dort bereits rechtmäßig tätige Wirtschaftsteilnehmer zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 2000, Kommission/Belgien, C-355/98, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 35, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-134/05, Slg. 2007, I-6251, Randnr. 23).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-389/05
    Die Französische Republik macht geltend, dass die fragliche Regelung ein Ziel der Raumordnung verfolge und dass der Gerichtshof bereits anerkannt habe, dass ein solches Ziel einen zwingenden Grund des öffentlichen Interesses darstelle (Urteil vom 13. Januar 2000, TK-Heimdienst, C-254/98, Slg. 2000, I-151, Randnr. 34).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 05.10.1994 - C-323/93

    Centre d'insémination de la Crespelle / Coopérative de la Mayenne

  • EuGH, 14.09.2004 - C-168/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON

  • EuGH, 09.11.2006 - C-433/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG

  • EuGH, 28.06.1983 - 271/81

    Amélioration de l'élevage / Mialocq

  • EuGH, 27.10.2005 - C-23/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 07.12.1995 - C-17/94

    Strafverfahren gegen Gervais u.a.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Koenig ZfWG 2009, 229; Urteil vom 11.03.2004 - C-9/02 -, DVBl. 2004, = NJW 2004, 2439, 551, Urteil vom 17.07.2008 - C-389/05 -, ABl.

    Koenig ZfWG 2009, 229; Urteil vom 17.07.2008 - C-389/05 -, ABl.

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Nach ständiger Rechtsprechung muss ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung nämlich, damit es trotz des Eingriffs in eine solche Grundfreiheit gerechtfertigt ist, auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden (Urteile vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-5397, Randnr. 94, und vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Koenig ZfWG 2009, 229; Urteil vom 17.07.2008 - C-389/05 -, ABl.
  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV -

    Es ist richtig, dass die Vorschriften des AEU-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr keine Anwendung auf einen Sachverhalt finden, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, EU:C:2008:411, Rn. 49).
  • EuGH, 28.04.2009 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Nach ständiger Rechtsprechung betrifft der Begriff "Beschränkung" im Sinne von Art. 43 EG und 49 EG die Maßnahmen, die die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil CaixaBank France, Randnr. 11, sowie Urteile vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-465/05, Slg. 2007, I-11091, Randnr. 17, und vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 11.02.2021 - C-407/19

    Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem

    Eine nationale Regelung, nach der Unternehmen, die Hafendienstleistungen erbringen wollen, verpflichtet sind, anerkannte Hafenarbeiter einzusetzen, kann nur dann als in Bezug auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig angesehen werden, wenn die Anerkennung der Hafenarbeiter auf objektiven, diskriminierungsfreien und im Voraus bekannten Kriterien beruht, damit dem Ermessen der für ihre Anerkennung zuständigen Behörde Grenzen gesetzt werden und seine missbräuchliche Ausübung verhindert wird (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, EU:C:2008:411, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09

    Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine

    51 - Vgl. u. a. Urteile vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37), vom 9. September 2003, Burbaud (C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 95), vom 14. Oktober 2004, Kommission/Niederlande (C-299/02, Slg. 2004, I-9761, Randnr. 15), vom 26. Mai 2005, Allard (C-249/04, Slg. 2005, I-4535, Randnr. 32), und vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich (C-389/05, Slg. 2008, I-5337, Randnr. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche Aufträge -

    Vgl. z. B. Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich (C-389/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 57).

    36 - Vgl. Urteil Kommission/Frankreich (C-16/98, in Fn. 35 angeführt, Randnr. 111).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-84/11

    Susisalo u.a. - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Öffentliche Gesundheit -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit nicht auf einen Sachverhalt anwendbar, der sich in jeder Hinsicht in einem einzigen Mitgliedstaat abspielt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 1990, Nino u. a., C-54/88, C-91/88 und C-14/89, Slg. 1990, I-3537, Randnr. 11, vom 30. November 1995, Esso Española, C-134/94, Slg. 1995, I-4223, Randnr. 17, sowie vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-5397, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht,

    28 - Vgl. u. a. Urteile CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Kommission/Frankreich (C-389/05, EU:C:2008:411, Rn. 55 und 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-16/18

    Dobersberger - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erbringung von Catering-Services

  • EuGH, 20.06.2013 - C-186/12

    Impacto Azul - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen - Gesamtschuldnerische

  • EuGH, 20.03.2014 - C-139/12

    'Caixa d''Estalvis i Pensions de Barcelona' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-72/10

    Costa - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Annahme von

  • EuGH, 03.07.2014 - C-92/14

    Tudoran u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2013 - C-539/11

    Ottica New Line di Accardi Vincenzo - Optikertätigkeit - Niederlassungsfreiheit -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05   

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https://dejure.org/2008,19679
Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05 (https://dejure.org/2008,19679)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.04.2008 - C-389/05 (https://dejure.org/2008,19679)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. April 2008 - C-389/05 (https://dejure.org/2008,19679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die zugelassenen Stationen das ausschließliche Recht verleiht, die Dienstleistung der künstlichen Besamung von Rindern in einem ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die zugelassenen Stationen das ausschließliche Recht verleiht, die Dienstleistung der künstlichen Besamung von Rindern in einem ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die zugelassenen Stationen das ausschließliche Recht verleiht, die Dienstleistung der künstlichen Besamung von Rindern in einem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-323/93

    Centre d'insémination de la Crespelle / Coopérative de la Mayenne

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05
    Wie der Gerichtshof im Urteil Centre d'insémination de la Crespelle(30) ausgeführt hat, "sind den [BS] durch die nationalen Rechtsvorschriften, wonach ihr Betrieb genehmigungspflichtig ist und jede Station ein bestimmtes Gebiet ausschließlich versorgt, ausschließliche Rechte eingeräumt worden".

    Der Gerichtshof hat im Urteil Centre d'insémination de la Crespelle daran erinnert, dass die Schaffung einer beherrschenden Stellung durch die Gewährung eines ausschließlichen Rechts im Sinne von Art. 90 Abs. 1 EG-Vertrag als solche noch nicht mit Art. 86 EG-Vertrag unvereinbar ist und dass ein Mitgliedstaat nur dann gegen die Verbote dieser beiden Bestimmungen verstößt, wenn das betreffende Unternehmen durch die bloße Ausübung des ihm übertragenen ausschließlichen Rechts seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt.

    Die Kommission erwidert, dass das Ziel des Schutzes der genetischen Eigenschaften der Rinder in einen Rahmen wie denjenigen der züchterischen und genealogischen Voraussetzungen gehöre, der, wie der Gerichtshof im Urteil Centre d'insémination de la Crespelle(50) ausgeführt habe, auf Gemeinschaftsebene völlig harmonisiert worden sei.

    4 - Urteil vom 5. Oktober 1994, Centre d'insémination de la Crespelle (C-323/93, Slg. 1994, I-5077).

    29 - Nebenbei sei bemerkt, dass der Gerichtshof im Urteil Centre d'insémination de la Crespelle (Randnrn. 28 bis 40) die Verpflichtung für die Wirtschaftsteilnehmer, die Samen aus anderen Mitgliedstaaten einführen, aus der französischen Regelung, den Samen bei einer zugelassenen Besamungs- oder Erzeugungsstation zu lagern, im Licht der Art. 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 28 EG und 30 EG) zu untersuchen hatte.

    36 - Urteil Centre d'insémination de la Crespelle (Randnrn. 13, 18 und 21).

  • EuGH, 07.12.1995 - C-17/94

    Strafverfahren gegen Gervais u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05
    3 - Urteile vom 28. Juni 1983, Société coopérative d'amélioration de l'élevage et d'insémination artificielle du Béarn (271/81, Slg. 1983, 2057), und vom 7. Dezember 1995, Gervais u. a. (C-17/94, Slg. 1995, I-4353).

    8 - Auch in dem mit dem Urteil Gervais u. a. abgeschlossenen Vorabentscheidungsverfahren ist dem Gerichtshof die Frage nach der Vereinbarkeit der erwähnten Regelung mit den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 52 und 59 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Art. 43 EG und 49 EG) vorgelegt worden.

    11 und 12, auf die auch im Urteil Gervais u. a., Randnr. 37, Bezug genommen worden ist, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Frage, ob der Betrieb der zugelassenen Stationen in der Praxis auf eine Diskriminierung zum Nachteil der eingeführten Erzeugnisse hinausläuft, im Licht von Art. 30 EG-Vertrag zu beurteilen ist und eine Beurteilung des Sachverhalts voraussetzt, die Sache des vorlegenden Gerichts ist (es handelte sich nämlich wie in der Rechtssache Société coopérative d'amélioration de l'élevage et d'insémination artificielle du Béarn um ein Vorabentscheidungsverfahren und nicht, wie in der vorliegenden Rechtssache, um ein Vertragsverletzungsverfahren).

    56 - Urteil Gervais u. a. Randnr. 32.

  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05
    41 - Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank (C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    47 - Vgl. Urteile vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37), vom 4. Juli 2000, Haim (C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57), Analir u. a., Randnr. 25, vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien (C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 23), und CaixaBank, Randnr. 17.

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