Rechtsprechung
EuGH, 06.09.2022 - C-95/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Delgaz Grid
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Art. 82 AEUV - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf - Richtlinie 2012/13/EU - Art. 6 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Art. 47 der Charta ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Art. 82 AEUV; Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf; Richtlinie 2012/13/EU; Art. 6 Abs. 1; Anwendungsbereich; Art. 47 der Charta der ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Art. 82 AEUV - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf - Richtlinie 2012/13/EU - Art. 6 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Art. 47 der Charta ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
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- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 16.12.2021 - C-203/20
Der Grundsatz ne bis in idem steht der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls …
Auszug aus EuGH, 06.09.2022 - C-95/22
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Anwendungsbereich der Charta hinsichtlich des Handelns der Mitgliedstaaten in ihrem Art. 51 Abs. 1 bestimmt ist, wonach die Charta für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union gilt (Urteil vom 16. Dezember 2021, AB u. a. [Rücknahme einer Amnestie], C-203/20, EU:C:2021:1016, Rn. 37).51 Abs. 1 der Charta bestätigt im Übrigen die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (Urteil vom 16. Dezember 2021, AB u. a. [Rücknahme einer Amnestie], C-203/20, EU:C:2021:1016, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wird eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof daher nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine entsprechende Zuständigkeit begründen (Urteil vom 16. Dezember 2021, AB u. a. [Rücknahme einer Amnestie], C-203/20, EU:C:2021:1016, Rn. 39).
- EuGH, 07.06.2012 - C-27/11
Vinkov - Vorabentscheidungsersuchen - Im nationalen Recht fehlende Anerkennung …
Auszug aus EuGH, 06.09.2022 - C-95/22
Dieser Artikel richtet sich allein an die Unionsorgane, so dass er im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2012, Vinkov, C-27/11, EU:C:2012:326, Rn. 41 und 42). - EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Auszug aus EuGH, 06.09.2022 - C-95/22
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV das Unionsrecht nur in den Grenzen der ihm übertragenen Zuständigkeiten prüfen (Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 07.09.2023 - C-209/22
Rayonna prokuratura Lovech, TO Lukovit (Fouille corporelle)
Zum Anwendungsbereich der Richtlinie 2012/13 hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich diese Richtlinie nach ihrem Art. 1 und ihrem Art. 2 Abs. 1 darauf beschränkt, Bestimmungen über das Recht von Verdächtigen oder von beschuldigten Personen auf Belehrung über Rechte in Strafverfahren und auf Unterrichtung über den gegen sie erhobenen Tatvorwurf ab dem Zeitpunkt festzulegen, zu dem eine Person von den zuständigen Behörden davon in Kenntnis gesetzt wird, dass sie der Begehung einer Straftat verdächtig oder beschuldigt ist (Beschluss vom 6. September 2022, Delgaz Grid, C-95/22, EU:C:2022:697, Rn. 25).