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   EuGH, 07.04.1992 - C-61/90   

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https://dejure.org/1992,3430
EuGH, 07.04.1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,3430)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,3430)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,3430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Preisbildung - Nationale Maßnahmen - Unvereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Regelung

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Ausfuhr von Getreide und Getreideverarbeitungserzeugnissen über die Zentralstelle für die Verwaltung inländischer Erzeugnisse

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 5; ; EWGV Art 93; ; VO Nr. 2727/75/EWG Art 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Preisbildung - Nationale Maßnahmen - Unvereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Getreidemarkt - Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 - Artikel 93 Absatz 3 und Artikel 5 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.07.1990 - 35/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 07.04.1992 - C-61/90
    In den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation, wie im vorliegenden Fall, auf einem gemeinsamen Preissystem fusst -, sind die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen (Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-3125, Randnr. 29).

    25 Die Kommission kann auf das Verfahren des Artikels 169 EWG-Vertrag zurückgreifen, wenn sie durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag feststellen lassen will, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen im Sinne von Artikel 92 EWG-Vertrag zu unterrichten (Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88, Kommission/Griechenland, Randnr. 34).

    29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag nur auf Gründe und Angriffsmittel gestützt werden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme bereits aufgeführt worden sind (Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 16).

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 07.04.1992 - C-61/90
    29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag nur auf Gründe und Angriffsmittel gestützt werden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme bereits aufgeführt worden sind (Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 16).
  • EuGH, 19.03.1991 - C-32/89

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.04.1992 - C-61/90
    17 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-32/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1991, I-1321, Randnrn.
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