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   EuGH, 13.03.1992 - C-43/90   

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https://dejure.org/1992,3309
EuGH, 13.03.1992 - C-43/90 (https://dejure.org/1992,3309)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.1992 - C-43/90 (https://dejure.org/1992,3309)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 1992 - C-43/90 (https://dejure.org/1992,3309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 169; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 19; Verfahrensordnung, Artikel 38 § 1 Buchstaben c und d
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klageschrift - Darlegung der Rügen und Klagegründe - Blosse Bezugnahme auf das Aufforderungsschreiben und auf die mit Gründen versehene Stellungnahme - Unzulänglichkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Angaben in der Klageschrift; Schaffung einer vorläufigen nationalen Regelung zur Umsetzung einer Richtlinie

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 79/831/EWG Art. 5 Abs. 2; ; Richtlinie 79/831/EWG Art. 23 Abs. 1; ; VerfO Gerichtshof Art. 38 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klageschrift - Darlegung der Rügen und Klagegründe - Blosse Bezugnahme auf das Aufforderungsschreiben und auf die mit Gründen versehene Stellungnahme - Unzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 765
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 13.03.1992 - C-43/90
    8 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnrn.
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Auch die Klagegründe, die Shell in ihrer Erwiderung aufgezählt habe und die inden dazugehörigen Anlagen näher ausgeführt worden seien, müßten für unzulässigerklärt werden und seien im Verfahren nicht zu berücksichtigen (Urteile desGerichtshofes vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88,Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 29, vom 13. März 1992 in derRechtssache C-43/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-1909, Randnr. 8; Urteildes Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-37/91, ICI/Kommission, Slg.1995, II-1901, Randnr. 46, und Beschluß des Gerichts vom 28. April 1993 in derRechtssache T-85/92, Hoe/Kommission, Slg. 1993, II-523).

    Nach Ansicht von Hüls ist es nach Artikel 46 § 1 Buchstabe b derVerfahrensordnung unzulässig, wenn die Kommission als Entgegnung aufbestimmte Klagegründe in der Klageschrift auf den Sitzungsbericht in derRechtssache T-86/89, Hüls/Kommission, verweise (Urteile des Gerichtshofes vom8. Juli 1965 in den Rechtssachen 19/63 und 65/63, Prakash/Euratom, Slg. 1965, 718, 736, vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke/Kommission, Slg. 1971, 325, Randnr. 2, und Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-375/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    Insbesondere im Urteil Kommission/Deutschland(17) stellt der Gerichtshof klar, daß "eine Klageschrift diesen Anforderungen nicht [entspricht], wenn die Rügen der Kommission darin nicht genau bezeichnet sind, sondern eine Verurteilung nur $aus all den im Aufforderungsschreiben und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgeführten Gründen" begehrt wird".

    (17) - Urteil vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-43/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-1909, Randnr. 8).

    (20) - Vgl. u. a. Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 42).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

    Dieser Verpflichtung genügt die Kommission nicht, wenn sie ihre Rügen in der Klageschrift nur in Form einer bloßen Verweisung auf die Gründe anführt, die im Mahnschreiben und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme genannt sind (Urteil vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-43/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-1909, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

    Den Urteilen des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747) und vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-43/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-1909) lässt sich ebenfalls nichts entnehmen, was für ein rechtswidriges Vorgehen von Mannesmann spräche.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    26 bis 30) sowie Nr. 8 der Schlussanträge von Generalanwalt Tesauro in dieser Rechtssache; vgl. auch Urteil vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-43/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-1909, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1992 - C-52/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    (19) Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-347/88, Randnr. 8 am Ende (Kommission/Griechenland, Urteil vom 13. Dezember 1990, Slg. 1990, I-4747), Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 5. November 1991 in der Rechtssache C-43/90, Randnr. 4 (Kommission/Deutschland, Urteil vom 13. März 1992, Slg. 1992, I-1909, I-1924).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-223/96

    Kommission / Frankreich

    14 Was den verfahrenseinleitenden Schriftsatz angeht, ist darauf hinzuweisen, daß eine beim Gerichtshof eingereichte Klageschrift gemäß Artikel 19 der EG-Satzung des Gerichtshofes und Artikel 38 § 1 Buchstaben c und d der Verfahrensordnung u. a. den Streitgegenstand, die Anträge und eine kurze Darstellung der Klagegründe enthalten muß (Urteil vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-43/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-1909, Randnr. 7).
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