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   EuGH, 14.07.2005 - C-73/02 P   

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https://dejure.org/2005,35257
EuGH, 14.07.2005 - C-73/02 P (https://dejure.org/2005,35257)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - C-73/02 P (https://dejure.org/2005,35257)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - C-73/02 P (https://dejure.org/2005,35257)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    ThyssenKrupp Acciai speciali Terni (anciennement Acciai speciali Terni) / Kommission

Verfahrensgang

 
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  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    1 Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die ThyssenKrupp Stainless GmbH (im Folgenden: TKS) und die ThyssenKrupp Acciai speciali Terni SpA (im Folgenden: AST) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-45/98 und T-47/98 (Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, Slg. 2001, II-3757, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihren Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 98/247/EGKS der Kommission vom 21. Januar 1998 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache IV/35.814 - Legierungszuschlag) (ABl. L 100, S. 55, im Folgenden: streitige Entscheidung) nur teilweise stattgegeben hatte.

    - die Rechtssachen T-45/98 und T-47/98 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden;.

    - in der Rechtssache T-45/98 die TKS und die Kommission zur Tragung ihrer eigenen Kosten verurteilt und.

    - in der Rechtssache T-47/98 die AST zur Tragung ihrer eigenen Kosten sowie von zwei Dritteln der Kosten der Kommission und die Kommission zur Tragung eines Drittels ihrer eigenen Kosten verurteilt.

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    64 Die AST fügt hinzu, die Festsetzung zweier getrennter Geldbußen, die eine gegen die TKS und die andere gegen sie selbst, könne nicht mit dem Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-354/94 (Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, Slg. 1998, II-2111) gerechtfertigt werden; zum einen habe der TKS beim Erwerb sämtlicher Anteile der AST deren Beteiligung am Kartell nämlich nicht verborgen geblieben sein können, da die TKS dem Kartell selbst beigetreten sei, und zum anderen sei die AST bei Beginn der Aktivitäten des Kartells nur eine unbedeutende Zeit unabhängig gewesen.

    Wie der Gerichtshof nämlich entschieden hat, reicht die Tatsache, dass einer Muttergesellschaft die Beteiligung der von ihr erworbenen Tochtergesellschaften an einem Kartell nicht verborgen geblieben sein kann, weil sie selbst an dem Kartell beteiligt war, nicht aus, um ihr die Verantwortung für die Zuwiderhandlungen aufzuerlegen, die die Tochtergesellschaften vor ihrem Erwerb begangen hatten (Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-286/98 P, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, Slg. 2000, I-9925, Randnr. 39).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    Wie der Gerichtshof nämlich entschieden hat, reicht die Tatsache, dass einer Muttergesellschaft die Beteiligung der von ihr erworbenen Tochtergesellschaften an einem Kartell nicht verborgen geblieben sein kann, weil sie selbst an dem Kartell beteiligt war, nicht aus, um ihr die Verantwortung für die Zuwiderhandlungen aufzuerlegen, die die Tochtergesellschaften vor ihrem Erwerb begangen hatten (Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-286/98 P, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, Slg. 2000, I-9925, Randnr. 39).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    Zur Untermauerung dieses Vorbringens beruft sich die Kommission auf die Randnummern 142 bis 146 des Urteils vom 16. März 2000 in den Rechtssachen C-395/96 P und C-396/96 P, (Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 2000, I-1365).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-176/99

    DER GERICHTSHOF WEIST SECHS DER ACHT VON STAHLUNTERNEHMEN UND IHRER

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    In eben diesem Sinne ist hinzuzufügen, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte angesichts ihrer Bedeutung eindeutig angeben muss, gegen welche juristische Person Geldbußen festgesetzt werden können, und an diese Person gerichtet werden muss (u. a. Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-176/99 P, ARBED/Kommission, Slg. 2003, I-10687, Randnr. 21).
  • EuG, 11.03.1999 - T-137/94

    ARBED / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    Die Kommission verweist auch auf das Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-137/94 (ARBED/Kommission, Slg. 1999, II-303).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    49 Nach dem Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 34 f.) ist die Kommission berechtigt, ein Unternehmen zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen, doch darf sie dem Unternehmen nicht die Verpflichtung auferlegen, Antworten zu erteilen, durch die es die Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    51 Wie sich aus dem Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P (Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157), insbesondere aus dessen Randnummern 56, 59 und 60, ergibt, kann die Kommission für die Bemessung der Geldbuße den Beitrag, den das betreffende Unternehmen geleistet hat, um den Nachweis der Zuwiderhandlung zu erleichtern, und insbesondere dessen Eingeständnis einer Beteiligung an der Zuwiderhandlung berücksichtigen.
  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-73/02
    41 Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht von einer Person geltend gemacht werden kann, die sich einer offensichtlichen Verletzung der geltenden Bestimmungen schuldig gemacht hat (Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 30).
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