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   EuGH, 15.06.1976 - 74/74   

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https://dejure.org/1976,3421
EuGH, 15.06.1976 - 74/74 (https://dejure.org/1976,3421)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1976 - 74/74 (https://dejure.org/1976,3421)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 74/74 (https://dejure.org/1976,3421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    CNTA / Kommission

    1 . EWG - AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - WÄHRUNGSMASSNAHMEN - AUSGLEICHSBETRAEGE - ABSCHAFFUNG - ENTSCHÄDIGUNG - SCHADEN DES BETROFFENEN - WIEDERGUTMACHUNG - VORAUSSETZUNGEN - WIEDERAUFBÜRDUNG UND VERWIRKLICHUNG EINES WECHSELKURSRISIKOS - FEHLEN DIESER VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    CNTA / Kommission

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 74/74
    Mit Zwischenurteil vom 14. Mai 1975 (Slg. 1975, 533) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Kommission der Klägerin die Einbußen zu ersetzen hat, die diese auf Grund der Verordnung Nr. 189/72 bei der Durchführung der Ausfuhrgeschäfte erlitten hat, für die in den Lizenzen vom 6. Januar 1972 Erstattungen festgesetzt worden waren.
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Sie erinnert daran, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) vorenthaltene Leistungen nicht als im Rahmen einer Schadensersatzklage ersatzfähiger Schaden anzusehen seien, sondern nur die durch die Vorenthaltung darüber hinaus verursachten Vermögensverluste.

    Die Klägerin führt weiter aus, der Sachverhalt des vorliegenden Verfahrens könne nur dann mit der Rechtssache 74/74 (CNTA) - in der es um den Wegfall von Währungsausgleichsbeträgen gegangen sei - verglichen werden, wenn die Gemeinschaftsorgane die Erstattung bei der Erzeugung plötzlich sowohl für Quellmehl als auch für Quellstärke gestrichen hätten.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 74/74 (CNTA) gehe hervor, daß die Gemeinschaft nicht für einen drohenden Schaden aufkommen müsse, der in der Folge nicht eingetreten sei.

  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

    Allen Begehren aller Klägerinnen lasse sich entgegenhalten, daß es am Kausalzusammenhang zwischen der Aufhebung der Erstattung und dem Schaden fehle, da diese keinen im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) schlüssigen Beweis für den Zusammenhang zwischen ihrem angeblichen Schaden und dem Handeln des Rates beigebracht hätten.
  • EuGH, 04.10.1979 - 261/78

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

    Sie erinnert daran, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) vorenthaltene Leistungen nicht als im Rahmen einer Schadensersatzklage ersatzfähiger Schaden anzusehen seien, sondern nur die durch die Vorenthaltung darüber hinaus verursachten Vermögensverluste.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 74/74 (CNTA) gehe hervor, daß die Gemeinschaft nicht für einen drohenden Schaden aufkommen müsse, der in der Folge nicht eingetreten sei.

  • EuGH, 04.10.1979 - 241/78

    DGV / Rat und Kommission

    Sie errinnert daran, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) vorenthaltene Leistungen nicht als im Rahmen einer Schadensersatzklage ersatzfähiger Schaden anzusehen seien, sondern nur die durch die Vorenthaltung darüber hinaus verursachten Vermögensverluste.

    Die Klägerinnen führen weiter aus, der Sachverhalt der vorliegenden Verfahren könne nur dann mit der Rechtssache 74/74 (CNTA) - in der es um den Wegfall von Währungsausgleichsbeträgen gegangen sei - verglichen werden, wenn die Gemeinschaftsorgane die Erstattung bei der Erzeugung plötzlich sowohl für Gritz als auch für Maisstärke gestrichen hätten.

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

    Dies komme insbesondere bei den Währungsausgleichsbeträgen vor, deren System die Möglichkeit mit sich bringe, die vorgesehenen Maßnahmen auf Tatsachen zu erstrekken, die sich während eines kurzen Zeitraums vor dem Inkrafttreten des die Maßnahme festlegenden Rechtsaktes zugetragen hätten (Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen 74/74, Slg. 1976, 797; 7/76, Slg. 1976, 1213; 111/63, Slg. 1965, 894; 98/78, Slg. 1979, 69).
  • EuG, 02.07.2003 - T-99/98

    Hameico Stuttgart u.a. / Rat und Kommission

    Die Kommission bezieht sich überdies auf die Pflicht der Klägerinnen, ihren Vortrag hinreichend zu substanziieren (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797, Randnrn.

    Im Urteil CNTA/Kommission (Randnr. 17) hat der Gerichtshof die Klage als unbegründet und nicht als unzulässig abgewiesen, weil die Klägerin den Beweis dafür schuldig geblieben war, dass sie eine Einbuße erlitten hatte, die von der Kommission zu ersetzen gewesen wäre.

  • EuGH, 28.03.1979 - 90/78

    Granaria / Rat und Kommission

    Sie fügt insbesondere hinzu, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) entschieden, daß der Betrag, der als Schadensersatz gefordert werde, niemals dem Betrag nicht gezahlter Erstattungen gleich sein könne.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady GmbH gegen Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die beklagten Organe haben sich ihrerseits mehrfach auf das Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 74/74 (CNTA, Slg. 1976, 797) berufen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1977 - 126/76

    Firma Gebrüder Dietz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Das Ergebnis dieses Urteils muß im Lichte des letztlichen Schicksals der Ansprüche in dieser Rechtssache (vgl. Slg. 1976, 797), im Lichte des Urteils in den Rechtssachen 95 bis 98/74, 15 und 100/75, ("Rechtssachen Coopératives Agricoles", Slg. 1975, 1615) und schließlich im Lichte des Urteils in der dritten Rechtssache Merkur (bereits zitiert) gesehen werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1982 - 292/81

    Société Jean Lion et Cie, Société Loiret & Haentjens SA und andere gegen Fonds

    Ich verweise dazu insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 74/74 (Slg. 1976, 797), .67 bis 85/75 (Slg. 1976, 395), 96/77 (Slg. 1978, 383) und 84/78 (Slg. 1979, 1801).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1977 - 27/77

    Compagnie Cargill gegen Office national interprofessionnel des céréales (ONIC). -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1979 - 90/78

    Granaria BV gegen Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Quellmehl

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