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   EuGH, 15.09.2022 - C-669/20   

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https://dejure.org/2022,24260
EuGH, 15.09.2022 - C-669/20 (https://dejure.org/2022,24260)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2022 - C-669/20 (https://dejure.org/2022,24260)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2022 - C-669/20 (https://dejure.org/2022,24260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Veridos

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/81/EG - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Art. 38 und 49 - Verpflichtung zur Prüfung, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorliegt - In einer nationalen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/81/EG - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Art. 38 und 49 - Verpflichtung zur Prüfung, ob ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorliegt - In einer nationalen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Angebot ungewöhnlich niedrig?

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflichten bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Ungewöhnlich niedrig" - Nicht nur der Preis ist heiß!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Angebot ungewöhnlich niedrig? (VPR 2022, 119)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Angebot ungewöhnlich niedrig? (IBR 2022, 638)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 124
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    So hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten und insbesondere der öffentlichen Auftraggeber ist, festzulegen, wie die Ungewöhnlichkeitsschwelle für ein ungewöhnlich "niedriges" Angebot zu errechnen ist (vgl. u. a. Urteile vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 67, und vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 49), oder einen Wert dafür festzusetzen, unter der Voraussetzung, dass eine objektive und nicht diskriminierende Methode angewandt wird.

    Er hat auch entschieden, dass es dem öffentlichen Auftraggeber obliegt, "die zweifelhaften Angebote zu ermitteln" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 55).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-568/13

    Data Medical Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    So hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten und insbesondere der öffentlichen Auftraggeber ist, festzulegen, wie die Ungewöhnlichkeitsschwelle für ein ungewöhnlich "niedriges" Angebot zu errechnen ist (vgl. u. a. Urteile vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, EU:C:2001:640, Rn. 67, und vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 49), oder einen Wert dafür festzusetzen, unter der Voraussetzung, dass eine objektive und nicht diskriminierende Methode angewandt wird.

    Daher kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Prüfung, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, zur Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs sämtliche im Hinblick auf diese Leistung maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 29 und 30, und vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 50).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-642/20

    Caruter

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    Was insoweit zunächst den Umstand betrifft, dass die von der vorliegenden Rechtssache aufgeworfenen Fragen potenziell eine große Zahl bulgarischer Staatsangehöriger und Rechtsverhältnisse betreffen, so ist darauf hinzuweisen, dass das in dieser Bestimmung vorgesehene beschleunigte Verfahren ein Verfahrensinstrument ist, mit dem auf eine außerordentliche Dringlichkeitssituation reagiert werden soll (Urteil vom 28. April 2022, Caruter, C-642/20, EU:C:2022:308, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was schließlich das Vorliegen kurzer Verfahrensfristen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass sich das Erfordernis der raschen Erledigung eines beim Gerichtshof anhängigen Rechtsstreits weder allein aus dem Umstand ergeben kann, dass das vorlegende Gericht verpflichtet ist, eine zügige Beilegung des Rechtsstreits sicherzustellen, noch allein daraus, dass die Verzögerung oder Aussetzung von Arbeiten, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags sind, für die Betroffenen schädliche Auswirkungen haben kann (Urteil vom 28. April 2022, Caruter, C-642/20, EU:C:2022:308, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass das bloße - wenn auch legitime - Interesse der Rechtsuchenden daran, den Umfang der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte möglichst schnell zu klären, nicht geeignet ist, das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands im Sinne von Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung zu belegen (Urteil vom 28. April 2022, Phoenix Contact, C-44/21, EU:C:2022:309, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    Daher kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Prüfung, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, zur Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs sämtliche im Hinblick auf diese Leistung maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 29 und 30, und vom 18. Dezember 2014, Data Medical Service, C-568/13, EU:C:2014:2466, Rn. 50).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    Jedoch nur, wenn von vornherein zweifelhaft ist, ob ein Angebot verlässlich ist, gelten für den öffentlichen Auftraggeber die in diesen Artikeln vorgesehenen Verpflichtungen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2017, AgriConsulting Europe/Kommission, C-198/16 P, EU:C:2017:784, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-14/21

    Sea Watch

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    Sodann verweist das vorlegende Gericht zwar auf den wichtigen und sensiblen Charakter des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden öffentlichen Auftrags über die Ausstellung und Verlängerung bulgarischer Ausweisdokumente sowie der Antworten, die der Gerichtshof auf die ihm in dem betreffenden Bereich des Unionsrechts gestellten Fragen geben könnte, doch können diese verschiedenen Gesichtspunkte für sich allein es nicht rechtfertigen, die vorliegende Rechtssache dem beschleunigten Verfahren zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Februar 2021, Sea Watch, C-14/21 und C-15/21, EU:C:2021:149, Rn. 24).
  • EuGH, 03.03.2022 - C-590/20

    Presidenza del Consiglio dei Ministri u.a. (Médecins spécialistes en formation) -

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    Die beträchtliche Zahl von Personen oder Rechtsverhältnissen, die möglicherweise von der Entscheidung betroffen sind, die ein vorlegendes Gericht zu treffen hat, nachdem es den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht hat, kann aber als solche keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen, der die Anwendung eines beschleunigten Verfahrens rechtfertigen könnte (Urteil vom 3. März 2022, Presidenza del Consiglio dei Ministri u. a. [Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt], C-590/20, EU:C:2022:150, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH - C-15/21 (anhängig)

    Sea Watch

    Auszug aus EuGH, 15.09.2022 - C-669/20
    Sodann verweist das vorlegende Gericht zwar auf den wichtigen und sensiblen Charakter des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden öffentlichen Auftrags über die Ausstellung und Verlängerung bulgarischer Ausweisdokumente sowie der Antworten, die der Gerichtshof auf die ihm in dem betreffenden Bereich des Unionsrechts gestellten Fragen geben könnte, doch können diese verschiedenen Gesichtspunkte für sich allein es nicht rechtfertigen, die vorliegende Rechtssache dem beschleunigten Verfahren zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. Februar 2021, Sea Watch, C-14/21 und C-15/21, EU:C:2021:149, Rn. 24).
  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3 01-23

    Nachprüfungsantrag wegen der Vergabe eines Auftrags zur "Beschaffung von bis zu

    Eine solche Überprüfung muss aber nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16) und des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 15.09.2022 - Rs. C-669/20) effektiv möglich sein.

    An diesen Grundsätzen ändert auch das zu Regelungen des bulgarischen Vergaberechts ergangene Urteil des EuGH vom 15.09.2022 - Rs. C-669/20 nichts Wesentliches.

    Angesichts dessen, dass der Abstand der Gesamtpreise erheblich unter den Aufgreifschwellen liegt, bedarf es im vorliegenden Fall keiner Entscheidung darüber, ob aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 15.09.2022 - Rs. C-669/20 in Fällen, bei denen die Preisunterschiede näher an den Aufgreifschwellen liegen und bei denen Auffälligkeit der Einzelpreise vorliegen, eine förmliche Preisprüfung unter Anhörung des jeweiligen Bieters geboten sein kann (so auch schon BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16).

  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-11

    Wer ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren?

    Eine solche Überprüfung muss aber nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16) und des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 15.09.2022 - Rs. C-669/20) effektiv möglich sein.

    An diesen Grundsätzen ändert auch das zu Regelungen des bulgarischen Vergaberechts ergangene Urteil des EuGH vom 15.09.2022 - Rs. C-669/20 nichts Wesentliches.

    Angesichts dessen, dass der Abstand der Gesamtpreise erheblich unter den Aufgreifschwellen liegt, bedarf es im vorliegenden Fall keiner Entscheidung darüber, ob aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 15.09.2022 - Rs. C-669/20 in Fällen, bei denen die Preisunterschiede näher an den Aufgreifschwellen liegen und bei denen Auffälligkeit der Einzelpreise vorliegen, eine förmliche Preisprüfung unter Anhörung des jeweiligen Bieters geboten sein kann (so auch schon BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16).

  • VK Bund, 18.11.2022 - VK 1-87/22

    Mündliche Preisaufklärung ist umfassend zu dokumentieren!

    Inwieweit eine geringere Abweichung von einer qualifizierten Kostenschätzung der Antragsgegnerin vorliegt, muss hier nicht weiter geprüft werden, da zwei Angebote vorliegen (vgl. grundsätzlich EuGH, Urteil vom 15. September 2022, C-669/20).
  • EuGH, 24.11.2022 - C-302/21

    Banco Cetelem

    Was insoweit den Umstand betrifft, dass die von der vorliegenden Rechtssache aufgeworfenen Fragen potenziell eine große Zahl von Staatsangehörigen und Rechtsverhältnissen betreffen, ist darauf hinzuweisen, dass das in dieser Bestimmung vorgesehene beschleunigte Verfahren ein Verfahrensinstrument ist, mit dem auf eine außerordentliche Dringlichkeitssituation reagiert werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2022, Veridos, C-669/20, EU:C:2022:684, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VK Bund, 18.08.2022 - VK 1-87/22

    Vergabe von Dienstleistungen im Winterdienst und Grasmäharbeiten

    nicht weiter geprüft werden, da zwei Angebote vorliegen (vgl. grundsätzlich EuGH, Urteil vom 15. September 2022, C-669/20).
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