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   EuGH, 17.03.2015 - C-533/13   

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https://dejure.org/2015,4302
EuGH, 17.03.2015 - C-533/13 (https://dejure.org/2015,4302)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2015 - C-533/13 (https://dejure.org/2015,4302)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2015 - C-533/13 (https://dejure.org/2015,4302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    AKT

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Art. 4 Abs. 1 - Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit - Rechtfertigungsgründe - Gründe des Allgemeininteresses - Verpflichtung zur Überprüfung - Bedeutung

  • Europäischer Gerichtshof

    AKT

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Art. 4 Abs. 1 - Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit - Rechtfertigungsgründe - Gründe des Allgemeininteresses - Verpflichtung zur Überprüfung - Bedeutung

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Sozialpolitik; Richtlinie 2008/104/EG; Leiharbeit; Art. 4 Abs. 1; Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit; Rechtfertigungsgründe; Gründe des Allgemeininteresses; Verpflichtung zur Überprüfung; Bedeutung

  • Betriebs-Berater

    Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Art. 4 Abs. 1 - Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit - Rechtfertigungsgründe - Gründe des Allgemeininteresses - Verpflichtung zur Überprüfung - Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Überprüfung und Anwendbarkeit mitgliedstaatlicher Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit aus Gründen des Allgemeininteresses; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Työtuomioistuin

  • datenbank.nwb.de

    Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit - Rechtfertigungsgründe - Gründe des Allgemeininteresses - Verpflichtung zur Überprüfung - Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitsrichtlinie und das Beschränkungsverbot

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zu Verboten und Einschränkungen von Leiharbeit ("AKT")

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit: EU-Richtlinie lässt zeitliche Befristung durch nationale Regelung zu?

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitsrichtlinie - EuGH schweigt zur dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitsrichtlinie: Zulässigkeit der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung weiter ungeklärt

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    "AKT": keine Aussage zur dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung

  • goerg.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Finnische Vorlage an den EuGH: Wackelt das Verbot dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG?

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    AKT

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Työtuomioistuin - Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. L 327, S. 9) - Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeitnehmern - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1233
  • ZIP 2015, 1250 (Ls.)
  • EuZW 2015, 385
  • NZA 2015, 423
  • BB 2015, 1150
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Je nach dem Ergebnis dieser Prüfung waren sie dann veranlasst, ihre nationalen Regelungen über Leiharbeit zu ändern (EuGH 17. März 2015 - C-533/13 - Rn. 28 f.) .

    Die Vorschrift verpflichtet die nationalen Gerichte nicht, Bestimmungen des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, wenn diese Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit enthalten, die nicht aus Gründen des Allgemeininteresses iSv. Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG gerechtfertigt sind (EuGH 17. März 2015 - C-533/13 - Rn. 22 ff., 28) .

    Soweit das Verfahren die Frage aufwirft, ob Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG einer Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG vorliegend entgegensteht, ist diese durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 17. März 2015 (- C-533/13 -) als geklärt anzusehen.

  • EuGH, 17.03.2022 - C-232/20

    Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG

    Daraus folgt, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2008/104 die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichten, eine bestimmte Regelung in diesem Bereich zu erlassen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. März 2015, AKT, C-533/13, EU:C:2015:173, Rn. 31).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14

    Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD -

    Zum anderen ist Art. 4 Abs. 1 der Leiharbeitsrichtlinie nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dahin auszulegen, dass die Bestimmung nur an die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedsstaates gerichtet ist und die nationalen Gerichte nicht verpflichtet, alle Bestimmungen des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, die Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit enthalten, die nicht aus Gründen des Allgemeininteresses iSv Art. 4 Abs. 1 der Leiharbeitsrichtlinie gerechtfertigt sind (EuGH 17. März 2015 - C-533/13 - AKT - NZA 2015, 423).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20

    Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Bedeutung von

    2008, L 327, S. 9. Vgl. frühere Urteile vom 11. April 2013, Della Rocca (C-290/12, EU:C:2013:235), vom 17. März 2015, AKT (C-533/13, EU:C:2015:173), vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883), vom 14. Oktober 2020, KG (Aufeinanderfolgende Überlassungen im Rahmen von Leiharbeit) (C-681/18, EU:C:2020:823), und vom 3. Juni 2021, TEAM POWER EUROPE (C-784/19, EU:C:2021:427), sowie meine Schlussanträge in der Sache Manpower Lit (C-948/19, EU:C:2021:624) (Verfahren noch anhängig).

    8 Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nr. 72).

    17 C-533/13, EU:C:2014:2392, Nr. 113.

    24 Vgl. hierzu insbesondere die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nrn. 113 bis 115).

  • EuGH, 14.10.2020 - C-681/18

    Mindestschutzgrenze für wiederholte Leiharbeitsverhältnisse

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass diese Bestimmung dahin zu verstehen ist, dass sie den Rahmen festlegt, in dem sich die Regelungstätigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf Verbote und Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit abspielen darf, und nicht den Erlass einer bestimmten Regelung in diesem Bereich, auch nicht zur Verhinderung von Missbräuchen, vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2015, AKT, C-533/13, EU:C:2015:173, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-681/18

    KG (Missions successives dans le cadre du travail intérimaire) - Sozialpolitik -

    Vgl. ebenso Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nr. 33).

    13 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nrn. 30 und 35).

    24 Vgl. Urteil vom 17. März 2015, AKT (C-533/13, EU:C:2015:173, Rn. 23 und 32).

    Vgl. ebenso Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache AKT (C-533/13, EU:C:2014:2392, Nr. 134), die Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104 betraf.

  • BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mangels Vereinbarkeit des

    Überdies weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass Art. 4 Abs. 1 der Leiharbeitsrichtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (NZA 2015, 423 Rn. 28, 31) dahingehend auszulegen ist, dass er nur an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gerichtet ist, indem er ihnen eine Überprüfungspflicht auferlegt, damit sie sicherstellen, dass etwaige Verbote und Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit gerechtfertigt sind, und nationale Gerichte nicht verpflichtet, Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit, die nicht aus Gründen des Allgemeininteresses im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie gerechtfertigt sind, unangewendet zu lassen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19

    Manpower Lit

    2008, L 327, S. 9. Vgl. zuvor Urteile vom 11. April 2013, Della Rocca (C-290/12, EU:C:2013:235), vom 17. März 2015, AKT (C-533/13, EU:C:2015:173), vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik (C-216/15, EU:C:2016:883), vom 14. Oktober 2020, KG (Aufeinanderfolgende Überlassungen im Rahmen von Leiharbeit) (C-681/18, EU:C:2020:823), und vom 3. Juni 2021, TEAM POWER (C-784/19, EU:C:2021:427).

    25 Vgl. allgemein Urteil vom 17. März 2015, AKT (C-533/13, EU:C:2015:173).

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