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   EuGH, 17.07.2014 - C-338/13   

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https://dejure.org/2014,17070
EuGH, 17.07.2014 - C-338/13 (https://dejure.org/2014,17070)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - C-338/13 (https://dejure.org/2014,17070)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - C-338/13 (https://dejure.org/2014,17070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 4 Abs. 5 - Nationale Regelung, wonach der Zusammenführende und der Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Familienzusammenführung das 21. Lebensjahr ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Noorzia

    Vorabentscheidungsersuchen - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 4 Abs. 5 - Nationale Regelung, wonach der Zusammenführende und der Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Familienzusammenführung das 21. Lebensjahr ...

  • EU-Kommission

    Marjan Noorzia gegen Bundesministerin für Inneres.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgerichtshof - Österreich. Vorabentscheidungsersuchen - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 4 Abs. 5 - Nationale Regelung, wonach der Zusammenführende und der Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2003/86/EG Art. 4 Abs. 5
    Mindestalter, Beurteilungszeitpunkt, Zeitpunkt der Antragstellung, Ehegattennachzug, Zeitpunkt der Bescheidung, Familienzusammenführung, Familiennachzug, Alter, Familienzusammenführungsrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestalter für nachzugsberechtigte Ehegatten und eingetragene Partner; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Bei Drittstaatsangehörigen kann die Zusammenführung von Ehegatten davon abhängig gemacht werden, dass beide zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ehegattennachzug - Mindestalter von 21 Jahren ist rechtens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zusammenführung von Ehegatten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nationale Regelung über Bestimmung der nachzugsberechtigten Familienangehörigen verstößt nicht gegen EG-Richtlinie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Österreich darf bei Drittstaatsangehörigen Zusammenführung von Ehegatten von der Vollendung des 21. Lebensjahres abhängig machen - In nationaler Regelung vorgesehenes Mindestalter von 21 Jahren bei Antragstellung steht EU-Richtlinie nicht entgegen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Noorzia

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof - Auslegung von Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. L 251, S. 12) - Regelung eines Mitgliedstaats, der zufolge der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1303
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird,

    Es bleibt noch hinzuzufügen, dass die Situation im Ausgangsverfahren in diesem Punkt nicht mit der von der niederländischen Regierung angeführten Situation vergleichbar ist, die dem Urteil vom 17. Juli 2014, Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:2092), zugrunde lag.

    Im Gegensatz dazu ermöglicht es das Anknüpfen an den Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz als den Zeitpunkt, auf den es für die Beurteilung des Alters eines Flüchtlings bei der Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86 ankommt, die gleiche und vorhersehbare Behandlung aller Antragsteller zu gewährleisten, die sich zeitlich in der gleichen Situation befinden, indem sichergestellt wird, dass der Erfolg des Antrags auf Familienzusammenführung in erster Linie von Umständen abhängt, die in der Sphäre der Antragsteller liegen, nicht aber von Umständen, die in der Behördensphäre liegen, wie die Bearbeitungsdauer des Antrags auf internationalen Schutz oder des Antrags auf Familienzusammenführung (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2014, Noorzia, C-338/13, EU:C:2014:2092, Rn. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-550/16

    A und S

    5 Vgl. e contrario Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:288, Nrn. 34 bis 36).

    7 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:288, Nrn. 34 und 36).

    15 Vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2014, Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:2092, Rn. 17).

    20 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:288, Nrn. 25 und 61).

    Vgl. ebenfalls in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:288, Nr. 23).

    22 Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 43), und vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 74), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:288, Nr. 24).

  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 16.19

    EuGH soll Fragen zum Nachzug volljährig gewordener Kinder zu anerkannten

    Die Beklagte hat sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juli 2014 - C-338/13 [ECLI:EU:C:2014:2092], Noorzia - berufen.

    Er dürfte zudem unter dem Vorbehalt stehen, dass die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigt wird und die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit - gerade auch bezogen auf verschiedene Antragsteller in demselben Mitgliedstaat, die sich in derselben Situation befinden - eingehalten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C-338/13 - Rn. 14 ff., 17 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-230/21

    Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    15 Urteil vom 17. Juli 2014, Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:2092, Rn. 15).

    17 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Noorzia (C-115/13, EU:C:2014:2092, Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 3 M 89.19

    Nachzug eines bei Stellung des Visumantrags volljährigen Kindes zum als

    Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union darauf abstellt, dass der Erfolg des Antrags auf Familienzusammenführung nicht in erster Linie von Umständen abhängen solle, die in der Behördensphäre liegen, wie die Bearbeitungsdauer des Antrags auf internationalen Schutz oder des Antrags auf Familienzusammenführung (EuGH, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - juris Rn. 60, unter Hinweis auf Urteil vom 17. Juli 2014, C-338/13 - juris Rn. 17), kommt es auf diesen Gesichtspunkt schon deshalb nicht entscheidungserheblich an, weil die Klägerin ihren Visumantrag erst am 16. Dezember 2016, nach Eintritt der Volljährigkeit, gestellt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-257/17

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das

    52 Vgl. entsprechend Urteile vom 17. Juli 2014, Noorzia (C-338/13, EU:C:2014:2092, Rn. 17), und vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 60).
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