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   EuGH, 17.12.1981 - 30/81   

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https://dejure.org/1981,1613
EuGH, 17.12.1981 - 30/81 (https://dejure.org/1981,1613)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1981 - 30/81 (https://dejure.org/1981,1613)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 30/81 (https://dejure.org/1981,1613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNSTATTHAFTIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNSTATTHAFTIGKEIT; ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169 )

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-VERTRAG ART. 169
    MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNSTATTHAFTIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 02.08.1993 - C-366/89

    Kommission / Italien

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 4. Dezember 1989 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag beantragt, festzustellen, daß die Italienische Republik zum einen gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag dadurch verstossen hat, daß sie ungeachtet des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 30/81 bis 34/81 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1981, 3379) weiterhin nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um der Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung (ABl. L 194, S. 23; im folgenden: Richtlinie), insbesondere deren Artikel 4, 6, 12 und 15, nachzukommen, und zum anderen ihre Verpflichtungen aus Artikel 34 EWG-Vertrag verletzt hat, indem sie die Ausfuhr von Altöl in andere Mitgliedstaaten in ihren Rechtsvorschriften über das Sammeln dieses Öls ausgeschlossen hat.

    1) Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen, daß sie ungeachtet des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 30/81 bis 34/81 (Kommission/Italienische Republik) weiterhin nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um der Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung, insbesondere deren Artikel 6, 12 und 15, nachzukommen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-196/13

    Kommission / Italien - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV -

    103 - Das erste Urteil Kommission/Italien (30/81 bis 34/81, EU:C:1981:317) betraf die fehlende Umsetzung verschiedener abfallrechtlicher Richtlinien und das letzte Urteil Kommission/Italien (C-297/08, EU:C:2010:115) erhebliche Mängel der Abfallbewirtschaftung in Kampanien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1993 - C-366/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    1 - Verbundene Rechtssachen 30/81 bis 34/81 (Kommission/ Italien, Slg. 1981, 3379).

    33. Ich schlage Ihnen deshalb vor, 1) festzustellen, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie ungeachtet des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 30/81 bis 34/81 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3379) nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um die Artikel 6, 12 und 15 der Richtlinie 75/439/EWG des Rates durchzuführen; 2) die Kosten des Rechtsstreits gemäß Artikel 69 § 2 der Verfahrens Ordnung der Italienische Republik aufzuerlegen.

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