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   EuGH, 18.06.1991 - C-369/89   

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https://dejure.org/1991,1595
EuGH, 18.06.1991 - C-369/89 (https://dejure.org/1991,1595)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1991 - C-369/89 (https://dejure.org/1991,1595)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - C-369/89 (https://dejure.org/1991,1595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Piageme / Peeters

    EWG-Vertrag, Artikel 30; Richtlinie 79/112 des Rates, Artikel 14
    Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Richtlinie 79/112 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das Inverkehrbringen von Erzeugnissen zu untersagen, die nicht mit Informationen in einer dem Käufer leicht verständlichen Sprache versehen sind - ...

  • EU-Kommission

    Piageme / Peeters

  • Wolters Kluwer

    Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln; Innergemeinschaftlicher Handel mit Mineralwasser; Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 30; ; RL Nr. 79/112/EWG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Richtlinie 79/112 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das Inverkehrbringen von Erzeugnissen zu untersagen, die nicht mit Informationen in einer dem Käufer leicht verständlichen Sprache versehen sind - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 30 EWG-Vertrag und Artikel 14 der Richtlinie 79/112/EWG - Etikettierung und Aufmachung von für den Verbraucher bestimmten Lebensmitteln - Etikettierung in der Sprache des Sprachgebiets, in dem der Verkauf erfolgt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.11.1990 - C-231/89

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-369/89
    Wenn die von den nationalen Gerichten gestellten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 20).
  • EuGH, 21.11.1990 - C-373/89

    Integrity / Rouvroy

    Auszug aus EuGH, 18.06.1991 - C-369/89
    7 Zu dem erstgenannten Punkt ist darauf hinzuweisen, daß es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des Artikels 177 EWG-Vertrag nicht Sache des Gerichtshofes ist, über die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden; er ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung dieses Rechts zu geben, die es diesem ermöglichen, bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens die Frage der Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. z. B. das Urteil vom 21. November 1990 in der Rechtssache C-373/89, Integrity, Slg. 1990, I-4243, Randnr. 9).
  • OLG Dresden, 06.07.1999 - 14 U 3647/98

    Etikettierung von Mineralwasserflaschen in italienischer Sprache als

    Nach der Rechtsprechung des EuGH darf für die Etikettierung nicht der ausschließliche Gebrauch einer bestimmten Sprache vorgeschrieben werden (EuGH, Urt. v. 18.06.1991 - Rs C-369/89 - Piageme I, EuZW 1992, 701, 702, Rdn. 13, 16).

    Die Einfügung dieser Bestimmung geht auf die zitierte Entscheidung des EuGH (Urt. vom 18.06.1991, a.a.O., Piageme I) zurück (Zipfel/Rathke, a.a.O., Band IV, C 104, § 3 LMKV Rdn. 3b, 45, Vorbem. Rdn. 5c).

  • EuGH, 12.10.1995 - C-85/94

    Piageme / Peeters

    11 In seinem Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-369/89 (Piageme u. a., Slg. 1991, I-2971) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 30 EWG-Vertrag und Artikel 14 der Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die ausschließliche Verwendung einer bestimmten Sprache bei der Etikettierung von Lebensmitteln vorschreibt, ohne die Möglichkeit vorzusehen, eine andere für den Käufer leicht verständliche Sprache zu verwenden oder die Unterrichtung des Käufers durch andere Maßnahmen zu gewährleisten.

    17 Der Gerichtshof hat im Urteil Piageme u. a. (a. a. O.) festgestellt (Randnr. 16), daß es über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht, wenn eine weiter gehende Verpflichtung als die zur Verwendung einer leicht verständlichen Sprache, etwa zum ausschließlichen Gebrauch der Sprache des Sprachgebiets, aufgestellt wird und wenn nicht die Möglichkeit vorgesehen wird, die Unterrichtung des Verbrauchers durch andere Maßnahmen zu gewährleisten.

  • EuGH, 15.06.1995 - C-422/93

    Zabala Erasun u.a. / Instituto Nacional de Empleo

    14 Es ist nämlich allein Sache der nationalen Gerichte, die mit dem Rechtsstreit befasst sind und die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Rechtserheblichkeit der Fragen, die sie dem Gerichtshof stellen, zu beurteilen (vgl. z. B. Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-369/89, Piageme u. a., Slg. 1991, I-2971, Randnr. 10).
  • EuGH, 14.07.1998 - C-385/96

    Goerres

    In seinem Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-369/89 (Piageme u. a., Slg. 1991, I-2971) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 30 EWG-Vertrag und Artikel 14 der Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die ausschließliche Verwendung einer bestimmten Sprache bei der Etikettierung von Lebensmitteln vorschreibt, ohne die Möglichkeit vorzusehen, eine andere für den Käufer leicht verständliche Sprache zu verwenden oder die Unterrichtung des Käufers durch andere Maßnahmen zu gewährleisten.

    Der Gerichtshof hat ferner in seinem Urteil vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-85/94 (Piageme u. a., Slg. 1995, I-2955; im folgenden: Urteil Piageme II) für Recht erkannt, daß es gegen Artikel 14 der Richtlinie verstößt, wenn ein Mitgliedstaat im Hinblick auf das Erfordernis einer dem Käufer leicht verständlichen Sprache die Verwendung der in dem Gebiet, in dem das Erzeugnis zum Verkauf angeboten wird, vorherrschenden Sprache vorschreibt, selbst wenn daneben die Verwendung einer anderen Sprache nicht ausgeschlossen wird.

  • EuGH, 04.10.1991 - 349/87

    Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg

    Er ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es in die Lage versetzen, in dem bei ihm anhängigen Verfahren über die Frage der Vereinbarkeit zu entscheiden (vgl. z. B. Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-369/89, ASBL Piageme, in der amtlichen Sammlung noch nicht veröffentlicht, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1994 - C-29/94

    Strafverfahren gegen Jean-Louis Aubertin, Bernard Collignon, Guy Creusot,

    (6) ° Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-285/92 (Twee Provinciën, Slg. 1993, I-6045, Randnr. 10) und Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-369/89 (Piageme, Slg. 1991, I-2971, Randnr. 7).

    (7) ° Rechtssachen C-285/92 und C-369/89, a. a. O.

  • KG, 21.05.2010 - 5 U 103/08

    Irreführung durch die Bezeichnung von Papier als "recycled"

    Insoweit steht die hier vorgenommene Wertung auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH vom 18. Juni 1991, C-369/89 - Piageme u.a. ./. BVBA Peeters.
  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

    Im Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-369/89 (Piageme, Slg. 1991, I-2971) hat er zunächst entschieden, dass Artikel 30 EG-Vertrag und Artikel 14 der Richtlinie 79/112 einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die ausschließliche Verwendung einer bestimmten Sprache für die Etikettierung von Lebensmitteln vorschreibt, ohne die Möglichkeit vorzusehen, eine andere für den Käufer leicht verständliche Sprache zu verwenden oder die Unterrichtung des Käufers durch andere Maßnahmen zu gewährleisten.
  • EuGH, 27.10.1993 - C-338/91

    Steenhorst-Neerings / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Detailhandel,

    25 Nach ständiger Rechtsprechung ist es nicht Sache des Gerichtshofes, über die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden; er ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung dieses Rechts zu geben, die es diesem ermöglichen, bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens die Frage der Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-369/89, Piageme, Slg. 1991, I-2971, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-466/03

    Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern

    Als Beispiele dieser Rechtsprechung führt er an: Urteile vom 3. März 1994, Eurico Italia u. a. (C-332/92, C-333/92, C-335/92, Slg. 1994, I-711), vom 26. Oktober 1995, Furlanis (C-143/94, Slg. 1995, I-3633), vom 16. Juli 1998, ICI (C-264/96, Slg. 1998, I-4695) und vom 18. Juni 1991, Piageme u. a (C-369/89, Slg. 1991, I-2971).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-221/00

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-23/98

    Heerma

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-366/98

    Geffroy

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1995 - C-134/94

    Esso Española SA gegen Comunidad Autónoma de Canarias. - Mineralölerzeugnisse -

  • EuGH, 17.11.1993 - C-285/92

    Strafverfahren gegen "Twee Provinciën"

  • EuGH, 02.08.1993 - C-31/92

    Larsy / INASTI

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2001 - C-380/01

    Gustav Schneider gegen Bundesminister für Justiz. - Richtlinie 76/207/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-380/01

    Schneider

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1999 - C-44/98

    BASF

  • EuGH, 27.10.1993 - C-337/91

    Van Gemert-Derks / Bestuur van de Nieuwe Industriële Bedrijfsvereniging

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-85/94

    Groupement des producteurs, importateurs et agents généraux d'eaux minérales

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-186/90

    Giacomo Durighello gegen Istituto nazionale della previdenza sociale. - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1993 - C-31/92

    Marius Larsy gegen Institut national d'assurances sociales pour travailleurs

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93

    Meyhui NV gegen Schott Zwiesel Glaswerke AG.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-201/91

    Bernard Grisvard und Georges Kreitz gegen Association pour l'emploi dans

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