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   EuGH, 23.02.1988 - 429/85   

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https://dejure.org/1988,2773
EuGH, 23.02.1988 - 429/85 (https://dejure.org/1988,2773)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.1988 - 429/85 (https://dejure.org/1988,2773)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 429/85 (https://dejure.org/1988,2773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Handlungen der Organe - Auslegung, die sich aus dem Wortlaut des Rechtsakts ergibt - Infragestellung durch eine in das Protokoll aufgenommene Erklärung des Rates - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Richtlinie nach ihrem Wortlaut; Verhältnis des Wortlautes einer Richtlinie zu dem Wortlaut des Protokolls der Sitzung des Rates, in der die Richtlinie gebilligt wurde; Methoden zur Auslegung einer Richtlinie; Umsetzung einer Richtlinie durch ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Handlungen der Organe - Auslegung, die sich aus dem Wortlaut des Rechtsakts ergibt - Infragestellung durch eine in das Protokoll aufgenommene Erklärung des Rates - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-363/01

    Flughafen Hannover-Langenhagen

    Jedenfalls darf eine Auslegung, die aus einer solchen Erklärung hergeleitet wird, nicht zu einer anderen Auslegung führen, als sich aus dem Wortlaut der fraglichen Bestimmung selbst ergibt (in diesem Sinne u. a. Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 429/85, Kommission/Italien, Slg. 1988, 843, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-9/20

    Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    10 Das vorlegende Gericht verweist insbesondere auf die Urteile vom 23. Februar 1988, Kommission/Italien (429/85, EU:C:1988:83, Rn. 9), vom 26. Februar 1991, Antonissen (C-292/89, EU:C:1991:80, Rn. 18), vom 29. Mai 1997, VAG Sverige (C-329/95, EU:C:1997:256, Rn. 23), und vom 3. Dezember 1998, Generics (UK) u. a. (C-368/96, EU:C:1998:583, Rn. 26).

    13 Rechtssache 429/85, EU:C:1988:83, Rn. 9. Vgl. auch Urteil vom 16. Oktober 2003, Flughafen Hannover-Langenhagen (C-363/01, EU:C:2003:548, Rn. 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-206/98

    Kommission / Belgien

    L 172, S. 1.24: - Die Erklärung lautet wie folgt: "Der Rat und die Kommission stellen fest, daß Artikel 12 Absatz 2 erster Gedankenstrich nichts an der Tatsache ändert, daß die Arbeitsunfallversicherung, wie sie in Belgien gehandhabt wird, unter den Ausschluß nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der ersten Koordinierungsrichtlinie fällt." 25: - Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 429/85 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 843) und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-329/95 (VAG Sverige, Slg. 1997, I-2675).

    31: - Abgesehen vom Urteil Thijssen, das von der Klägerin angeführt worden ist, verweise ich auf die Urteile vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74 (Reyners, Slg. 1974, 631, insbesondere Randnrn. 42 bis 44), vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 307/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 1725, insbesondere Randnrn. 12 und 13), vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637, insbesondere Randnrn. 7 bis 13), vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, insbesondere Randnr. 13) und vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-306/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-5863, insbesondere Randnrn.

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