Rechtsprechung
EuGH, 27.06.2018 - C-459/17, C-460/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
SGI
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Recht auf Vorsteuerabzug - Materielle Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug - Tatsächliche Lieferung der Gegenstände
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Recht auf Vorsteuerabzug - Materielle Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug - Tatsächliche Lieferung der Gegenstände
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Recht auf Vorsteuerabzug - Materielle Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug - Tatsächliche Lieferung der Gegenstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
SGI
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Recht auf Vorsteuerabzug - Materielle Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug - Tatsächliche Lieferung der Gegenstände
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Rechnung
- Die Pflichtangaben im Einzelnen
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Vorsteuerabzug
- Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
- Entstehung und Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
SGI
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
Dienstleistung; Hinterziehung; Mehrwertsteuer; Nachweis; Rechnung; Rechnungsaussteller; Rechnungsempfänger; Vorsteuerabzug
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Recht auf Vorsteuerabzug - Materielle Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug - Tatsächliche Lieferung der Gegenstände
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 31.01.2013 - C-643/11
LVK - 56 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der …
Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-459/17
Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts trifft es zwar zu, dass der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 31. Januar 2013, Stroy trans (C-642/11, EU:C:2013:54) bzw. LVK (C-643/11, EU:C:2013:55), entschieden hat, dass dann, wenn in Anbetracht von Steuerhinterziehungen oder Unregelmäßigkeiten, die der Aussteller der Rechnung begangen hat oder die dem Umsatz, auf den das Recht auf Vorsteuerabzug gestützt wird, vorausgegangen sind, davon ausgegangen wird, dass dieser Umsatz tatsächlich nicht bewirkt wurde, das Recht auf Vorsteuerabzug dem Rechnungsempfänger nur versagt werden darf, wenn anhand objektiver Gesichtspunkte und ohne dass vom Rechnungsempfänger Nachprüfungen verlangt werden, die ihm nicht obliegen, nachgewiesen ist, dass der Rechnungsempfänger wusste oder wissen musste, dass dieser Umsatz in eine Hinterziehung von Mehrwertsteuer einbezogen war, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.Des Weiteren führen weder die von SGI und Valériane geltend gemachten Grundsätze der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung noch die sich aus den Urteilen vom 31. Januar 2013, Stroy trans (C-642/11, EU:C:2013:54) bzw. LVK (C-643/11, EU:C:2013:55), ergebende Rechtsprechung zu einem anderen Ergebnis.
Zunächst müssen nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sein, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (Urteil vom 31. Januar 2013, LVK, C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 51).
Sodann erfordert der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der eine Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes der Gleichbehandlung darstellt, dass die Wirtschaftsteilnehmer, die die gleichen Umsätze bewirken, im Mehrwertsteuerbereich nicht unterschiedlich behandelt werden, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Januar 2013, LVK, C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 55).
Schließlich ist festzustellen, dass die Urteile vom 31. Januar 2013, Stroy trans (C-642/11, EU:C:2013:54) bzw. LVK (C-643/11, EU:C:2013:55), zu Sachverhalten ergangen sind, die sich von denen der Ausgangsverfahren wesentlich unterschieden.
- EuGH, 31.01.2013 - C-642/11
Stroy trans - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz …
Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-459/17
Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts trifft es zwar zu, dass der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 31. Januar 2013, Stroy trans (C-642/11, EU:C:2013:54) bzw. LVK (C-643/11, EU:C:2013:55), entschieden hat, dass dann, wenn in Anbetracht von Steuerhinterziehungen oder Unregelmäßigkeiten, die der Aussteller der Rechnung begangen hat oder die dem Umsatz, auf den das Recht auf Vorsteuerabzug gestützt wird, vorausgegangen sind, davon ausgegangen wird, dass dieser Umsatz tatsächlich nicht bewirkt wurde, das Recht auf Vorsteuerabzug dem Rechnungsempfänger nur versagt werden darf, wenn anhand objektiver Gesichtspunkte und ohne dass vom Rechnungsempfänger Nachprüfungen verlangt werden, die ihm nicht obliegen, nachgewiesen ist, dass der Rechnungsempfänger wusste oder wissen musste, dass dieser Umsatz in eine Hinterziehung von Mehrwertsteuer einbezogen war, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.Des Weiteren führen weder die von SGI und Valériane geltend gemachten Grundsätze der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung noch die sich aus den Urteilen vom 31. Januar 2013, Stroy trans (C-642/11, EU:C:2013:54) bzw. LVK (C-643/11, EU:C:2013:55), ergebende Rechtsprechung zu einem anderen Ergebnis.
Schließlich ist festzustellen, dass die Urteile vom 31. Januar 2013, Stroy trans (C-642/11, EU:C:2013:54) bzw. LVK (C-643/11, EU:C:2013:55), zu Sachverhalten ergangen sind, die sich von denen der Ausgangsverfahren wesentlich unterschieden.
- EuGH, 04.07.2013 - C-572/11
Menidzherski biznes reshenia
Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-459/17
Daraus folgt, dass im Mehrwertsteuersystem der Vorsteuerabzug daran geknüpft ist, dass die Lieferung des betreffenden Gegenstands oder die betreffende Dienstleistung tatsächlich bewirkt wird (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 4. Juli 2013, Menidzherski biznes reshenia, C-572/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:456, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dazu hat der Gerichtshof bereits klargestellt, dass das Recht auf Vorsteuerabzug sich nicht auf eine Steuer erstreckt, die ausschließlich deswegen geschuldet wird, weil sie in einer Rechnung ausgewiesen ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 4. Juli 2013, Menidzherski biznes reshenia, C-572/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:456, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.03.2018 - C-327/16
Jacob
Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-459/17
Der Gerichtshof hat Vorabentscheidungsersuchen in Fällen für zulässig erklärt, in denen zwar der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht unmittelbar in den Geltungsbereich des Unionsrechts fiel, aber die Vorschriften des Unionsrechts durch das nationale Recht, das sich zur Regelung von nicht unter den Geltungsbereich des Unionsrechts fallenden Sachverhalten nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richtete, für anwendbar erklärt worden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2018, Jacob und Lassus, C-327/16 und C-421/16, EU:C:2018:210, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).In solchen Fällen besteht nämlich ein klares Interesse der Union daran, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu vermeiden (Urteil vom 22. März 2018, Jacob und Lassus, C-327/16 und C-421/16, EU:C:2018:210, Rn. 34).
- EuGH, 21.11.2013 - C-494/12
Dixons Retail - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Lieferung von …
Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-459/17
Die Steuerverwaltung ist dabei nicht verpflichtet, Untersuchungen anzustellen, um die Absicht des Steuerpflichtigen zu ermitteln oder die Absicht eines anderen an derselben Lieferkette beteiligten Wirtschaftsteilnehmers, der nicht der Steuerpflichtige ist, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, Dixons Retail, C-494/12, EU:C:2013:758, Rn. 19 und 21 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.09.1996 - C-230/94
Enkler / Finanzamt Homburg
Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-459/17
Wer einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, muss nachweisen, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt (Urteil vom 26. September 1996, Enkler, C-230/94, EU:C:1996:352, Rn. 24).
- BFH, 05.12.2018 - XI R 44/14
Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
cc) Aus dem EuGH-Urteil SGI vom 27. Juni 2018 C-459/17 und C-460/17 (EU:C:2018:501, UR 2018, 684) folgt nichts anderes. - BFH, 05.12.2018 - XI R 22/14
Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf …
Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, hat die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (EuGH-Urteil SGI vom 27. Juni 2018 C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst 2018, 1057, Rz 39; BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014 V R 23/13, BFHE 247, 480, BStBl II 2015, 313, Rz 18;… vom 20. Oktober 2016 V R 36/14, BFH/NV 2017, 327, Rz 20;… BFH-Beschluss vom 8. Juli 2015 XI B 5/15, BFH/NV 2015, 1444, Rz 10). - BFH, 10.07.2019 - XI R 28/18
Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug - handelsübliche Bezeichnung
Denn das Recht auf Vorsteuerabzug hängt davon ab, dass die entsprechenden Umsätze tatsächlich bewirkt wurden; kein Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn die Lieferung des Gegenstands nicht bewirkt wurde (vgl. EuGH-Urteil SGI vom 27.06.2018 - C-459/17, C-460/17, EU:C:2018:501, UR 2018, 684, Rz 36, 40 f.).
- BFH, 16.05.2019 - XI B 13/19
AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug …
Denn das Recht auf Vorsteuerabzug hängt davon ab, dass die entsprechenden Umsätze tatsächlich bewirkt wurden; kein Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn die Lieferung des Gegenstands nicht bewirkt wurde (vgl. EuGH-Urteil SGI und Valériane vom 27. Juni 2018 C-459/17, C-460/17, EU:C:2018:501, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2018, 679, Rz 41 und 36).Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, trägt die Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (vgl. EuGH-Urteil SGI und Valériane, EU:C:2018:501, HFR 2018, 679, Rz 39; BFH-Urteile vom 5. Dezember 2018 XI R 22/14, BFHE 263, 354, DStR 2019, 271, Rz 21;… vom 13. Dezember 2018 V R 65/16, BFH/NV 2019, 303, Rz 26).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-620/19
J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs - …
39 Vgl. z. B. Urteil vom 27. Juni 2018, SGI und Valériane (C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Rn. 28).61 Urteile vom 19. Oktober 2017, Solar Electric Martinique (…C-303/16, EU:C:2017:773, Rn. 29), bzw. vom 27. Juni 2018, SGI und Valériane (C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Rn. 28).
- BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14
Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für …
cc) Aus dem EuGH-Urteil SGI vom 27. Juni 2018 C-459/17 und C-460/17 (EU:C:2018:501, UR 2018, 684) folgt nichts anderes. - BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16
Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes …
cc) Aus dem EuGH-Urteil SGI vom 27. Juni 2018 C-459/17 und C-460/17 (EU:C:2018:501, UR 2018, 684) folgt nichts anderes. - Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-712/17
EN.SA. - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - fiktive Umsätze - …
6 Urteile vom 27. Juni 2018, SGI und Valériane (C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Rn. 35), vom 31. Januar 2013, LVK (…C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 34), vom 26. Mai 2005, António Jorge (…C-536/03, EU:C:2005:323, Rn. 24 und 25), vom 29. April 2004, Terra Baubedarf-Handel (…C-152/02, EU:C:2004:268, Rn. 31), und vom 8. Juni 2000, Breitsohl (…C-400/98, EU:C:2000:304, Rn. 36).7 So zuletzt ausdrücklich: Urteil vom 27. Juni 2018, SGI und Valériane (C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Rn. 36).
8 Urteile vom 27. Juni 2018, SGI und Valériane (C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Rn. 37), vom 31. Januar 2013, LVK (…C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 34), vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken (…C-35/05, EU:C:2007:167, Rn. 23), und vom 13. Dezember 1989, Genius (…C-342/87, EU:C:1989:635, Rn. 19).
- EuGH, 08.05.2019 - C-712/17
EN.SA. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Fiktive Umsätze - …
Daher kann kein Recht auf Vorsteuerabzug entstehen, wenn die Lieferung des Gegenstands oder die Dienstleistung tatsächlich nicht bewirkt wurde (Urteil vom 27. Juni 2018, SGI und Valériane, C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Rn. 36). - BFH, 16.05.2019 - XI B 14/19
Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Beschluss vom 16.05.2019 XI B 13/19 - AdV; …
Denn das Recht auf Vorsteuerabzug hängt davon ab, dass die entsprechenden Umsätze tatsächlich bewirkt wurden; kein Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn die Lieferung des Gegenstands nicht bewirkt wurde (vgl. EuGH-Urteil SGI und Valériane vom 27. Juni 2018 C-459/17, C-460/17, EU:C:2018:501, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2018, 679, Rz 41 und 36).Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, trägt die Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (vgl. EuGH-Urteil SGI und Valériane, EU:C:2018:501, HFR 2018, 679, Rz 39; BFH-Urteile vom 5. Dezember 2018 XI R 22/14, BFHE 263, 354, DStR 2019, 271, Rz 21;… vom 13. Dezember 2018 V R 65/16, BFH/NV 2019, 303, Rz 26).
- BFH, 10.07.2019 - XI R 27/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.07.2019 XI R 28/18 - …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15
Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 2009 bis 2011
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-380/17
K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Ausschluss vom Anwendungsbereich der …
- FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 2404/16
Recht zum Vorsteuerabzug einer Gerüstbeaufirma aus Eingangsrechnungen
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-257/17
Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das …
- FG Münster, 05.12.2019 - 5 K 2886/17
Umsatzsteuer - Zum Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei begehrtem …
- FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 V 7073/21
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2018 und …
- EuGH, 07.11.2018 - C-257/17
C und A
- EuGH, 25.05.2023 - C-114/22
Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (TVA - Acquisition fictive)
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 219/18
Kein Vorsteuerabzug bei einem Schneeballsystem (hier: bezüglich …
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
Umsatzsteuer - Anforderungen an den Übergang der Verfügungsmacht beim …
- FG Münster, 04.06.2020 - 5 K 694/17
Umsatzsteuer - Zur Frage, wann der Rechnungsempfänger hätte wissen müssen, dass …
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 219/18 zurück zur Übersicht Seite drucken
Anspruch auf Gewährung des Vorsteuerabzugs
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-363/21
Ferrovienord - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 549/2013 - …
- FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
Umsatzsteuer: Recht auf Vorsteuerabzug
- FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 7 K 7201/18
Kein Vorsteuerabzug einer unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer in …
- FG Hamburg, 21.05.2019 - 6 V 103/19
Aussetzung der Vollziehung: Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen - Anforderung …