Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 4 K 2226/08 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinschaftsrechtmäßigkeit einer nationalen Regelung zur Schenkungsteuer mit unterschiedlichen Freibeträgen für Schenkungen unter Gebietsfremden bzw. an einen oder von einem Gebietsansässigen; Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ...
- Judicialis
EGV Art. 39; ; EGV Art. 43; ; EGV Art. 56; ; EGV Art. 58; ; EGV Art. 234 Unterabs. 2; ; ErbStG § 16 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkungsteuer; Gemeinschaftsrechtmäßigkeit; Unterschiedliche Freibeträge; Unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige; Kapitalverkehrsfreiheit; Objektive Vergleichbarkeit; Bemessungsgrundlage; Freizügigkeit; Niederlassungsfreiheit - Gemeinschaftsrechtmäßigkeit einer ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gemeinschaftsrechtmäßigkeit einer nationalen Regelung zur Schenkungsteuer mit unterschiedlichen Freibeträgen für Schenkungen unter Gebietsfremden bzw. an einen oder von einem Gebietsansässigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schenkungsteuer-Freibeträge vor dem EuGH
- focus.de (Pressemeldung, 21.01.2009)
Schenkungsteuer EU-rechtswidrig?
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Europarechtliche Diskriminierung durch erbschaftsteuerliche Freibetragsregelung nach § 16 Abs. 2 ErbStG a.F.?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH-Vorlagebeschluss zur Schenkungsteuer
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 4 K 2226/08 Er
- EuGH, 22.04.2010 - C-510/08
Papierfundstellen
- EFG 2009, 205
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.09.2008 - C-11/07
Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 4 K 2226/08
Der EuGH hat bereits entschieden, dass Erbschaften, mit denen das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, auf eine oder mehrere Personen übergeht, unter den Begriff des Kapitalverkehrs im Sinne des Art. 56 Abs. 1 EG fallen (EuGH, Urteil vom 17. Januar 2008 Rs. C-256/06 Randnr. 25, 27;Urteil vom 11. September 2008 Rs. C-11/07 Randnr. 39, 41 sowie Urteil vom 11. September Rs. C-43/07 Randnr. 30, 32).Eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne des Art. 56 Abs. 1 EG liegt vor, wenn die Höhe einer Steuervergünstigung davon abhängig ist, dass der Erblasser in dem betreffenden Mitgliedstaat wohnhaft war (EuGH, Urteile vom 11. September 2008 Rs. C-11/07 Randnr. 46 sowie Rs. C-43/07 Randnr. 46).
Aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich, dass eine nationale Steuerregelung, die hinsichtlich der Gewährung einer Steuervergünstigung zwischen einem Erblasser, der zum Zeitpunkt seines Ablebens in diesem Mitgliedstaat wohnte, und einem Erblasser, der zu diesem Zeitpunkt in einem anderen Mitgliedstaat wohnte, unterscheidet, nur dann mit den Art. 56 und 58 EG vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung Situationen betrifft, die nicht objektiv vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (EuGH, Urteile vom 11. September 2008 Rs. C-11/07 Randnr. 59 und Rs. C-43/07 Randnr. 53).
- EuGH, 17.01.2008 - C-256/06
Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und …
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 4 K 2226/08
Der EuGH hat bereits entschieden, dass Erbschaften, mit denen das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, auf eine oder mehrere Personen übergeht, unter den Begriff des Kapitalverkehrs im Sinne des Art. 56 Abs. 1 EG fallen (EuGH, Urteil vom 17. Januar 2008 Rs. C-256/06 Randnr. 25, 27;Urteil vom 11. September 2008 Rs. C-11/07 Randnr. 39, 41 sowie Urteil vom 11. September Rs. C-43/07 Randnr. 30, 32). - EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
Barbier
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 4 K 2226/08
Denn die schenkungsteuerrechtlichen Auswirkungen gehören zu den Überlegungen, die ein Angehöriger eines Mitgliedstaats bei der Entscheidung, ob er von der im zustehenden Freizügigkeit Gebrauch machen soll oder nicht, anstellen darf (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 Rs. C-364/01, Slg. 2003, I-15013 Randnr. 75). - BFH, 21.09.2005 - II R 56/03
§ 16 Abs. 2 ErbStG nicht verfassungswidrig - offen bleibt die Frage nach der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 4 K 2226/08
Der Bundesfinanzhof hat zwarmit Urteil vom 21. September 2005 II R 56/03 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Band 210, Seite 522) entschieden, dass hinsichtlich der Gewährung der persönlichen Freibeträge zwischen beschränkt und unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtigen im Allgemeinen so erhebliche Unterschiede bestünden, dass der Gesetzgeber nach der deutschen Verfassung nicht zu einer Gleichbehandlung dieser Personengruppen verpflichtet gewesen sei.