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   FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3488/14   

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https://dejure.org/2017,8637
FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3488/14 (https://dejure.org/2017,8637)
FG Köln, Entscheidung vom 15.02.2017 - 2 K 3488/14 (https://dejure.org/2017,8637)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 2 K 3488/14 (https://dejure.org/2017,8637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vergütung von Vorsteuern bei einem in Frankreich ansässigen Unternehmer

  • rechtsportal.de

    UStDV § 60 S. 3
    Anforderungen an die Vergütung von Vorsteuern bei einem in Frankreich ansässigen Unternehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Anforderungen an die Vergütung von Vorsteuern bei einem in Frankreich ansässigen Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 794
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05

    Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3488/14
    Zur Bestimmung des Umfangs der materiellen Bestandskraft ist die im Verwaltungsakt verbindlich mit Wirkung nach außen getroffene Regelung über den bloßen Wortlaut hinaus gegebenenfalls entsprechend §§ 133, 157 BGB auszulegen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2006, VIII R 10/05, BStBl. II 2007, 96, BFHE 214, 18; Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 43 Rn. 56).

    Entscheidend ist, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen - nach seinem objektiven Verständnishorizont - den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2006 - VIII R 10/05, BStBl. II 2007, 96, BFHE 214, 18 m.w.N.; zum Ganzen: FG Köln, Urteil vom 08. März 2016, 2 K 1592/15, EFG 2016, 1205 m. Anm. Bozza-Bodden).

  • FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 1592/15

    Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3488/14
    Die Entscheidung des FG Köln vom 8.3.2016 (2 K 1592/15) habe für den vorliegenden Fall keine Bedeutung, da in der dort entschiedenen Sache zwei Anträge auf Vorsteuervergütung für denselben Zeitraum gestellt worden seien.

    Entscheidend ist, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen - nach seinem objektiven Verständnishorizont - den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2006 - VIII R 10/05, BStBl. II 2007, 96, BFHE 214, 18 m.w.N.; zum Ganzen: FG Köln, Urteil vom 08. März 2016, 2 K 1592/15, EFG 2016, 1205 m. Anm. Bozza-Bodden).

  • EuGH, 09.02.2017 - C-21/16

    Euro Tyre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3488/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH erfordert der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, dass eine Mehrwertsteuerbefreiung zu gewähren ist, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt hat (vgl. so zuletzt EuGH Urteil vom 9.2.2017, C-21/16, Euro Tyre BV, ECLI:EU:C:2017:106).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3488/14
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gehört zu den im Gemeinschaftsrecht allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen, so dass eine Verwaltungsbehörde nicht verpflichtet ist, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (vgl. EuGH Urteil vom 12.2.2008, C-/06, Willy Kempter KG, ECLI:EU:C:2008:78).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3488/14
    Der Umfang der materiellen Bestandskraft erstreckt sich auf die nach außen getroffene Regelung - den Ausspruch, Entscheidungssatz, Verfügungssatz oder das Thema eines Verwaltungsaktes (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 2011, III R 71/10, BStBl II 2013, 380, BFHE 235, 203; Söhn, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 Rz. 370).
  • BFH, 30.04.2019 - V B 43/17

    Bestandskräftige Ablehnung einer Vorsteuervergütung

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Februar 2017 2 K 3488/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 794 veröffentlichten Urteil führte das Finanzgericht (FG) aus, das BZSt habe zutreffend die hier streitige Rechnung nicht berücksichtigt, weil über die im Zusammenhang mit dieser Rechnung geltend gemachte Vorsteuer bereits mit Bescheid vom 13. Dezember 2013 bestandskräftig entschieden worden sei.

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