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   FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17   

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FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17 (https://dejure.org/2020,12917)
FG Köln, Entscheidung vom 22.01.2020 - 3 K 1224/17 (https://dejure.org/2020,12917)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 3 K 1224/17 (https://dejure.org/2020,12917)
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  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    Hierzu verwies der Beklagte auf das BFH-Urteil vom 21.2.2013 V R 27/11, wonach Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur bewirken, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer erlassen worden sind.

    Die Klägerin lasse ferner außer Betracht, dass der BFH an der Auffassung aus dem Urteil vom 21.2.2013 V R 27/11 auch in den späteren Verfahren XI R 6/14 und V R 40/14 festgehalten habe.

    Grund für die Änderung des Gesetzes war das BFH-Urteil vom 21.2.2013 V R 27/11 (BStBl II 2013, 529).

    [...] Für Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO und damit keiner Verjährungsfrist unterliegen, hat der BFH hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2013, V R 27/11, BStBl II S. 529, entschieden, dass sie nur dann eine Ablaufhemmung nach § 171 Absatz 10 AO bewirken, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer erlassen worden sind.

    Spätestens mit der Veröffentlichung des BFH-Urteil vom 21.2.2013 V R 27/11 am 31.7.2013 im BStBl II auf Seite 529 war für einen Vertrauensschutz in die uneingeschränkte Anwendung von § 171 Abs. 10 Satz 1 AO (in der Fassung des Gesetzes vom 20.12.1996, BGBl. I S. 2049) auf ressortfremde Grundlagenbescheide für - nach den allgemeinen Regeln - festsetzungsverjährte Besteuerungszeiträume kein Raum mehr.

    Mit dem BFH-Urteil vom 21.2.2013 (V R 27/11, BStBl II 2013, 529) war den Verwaltungsanweisungen aus H 194 EStH 1994 bis 2002 der Boden entzogen.

  • BFH, 20.04.2016 - XI R 6/14

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    Das Verfahren brachte er wegen der gegen das Urteil des BFH vom 21.2.2013 eingelegten Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1787/13) und weiteren Revisionsverfahren wegen Festsetzungsverjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden (V R 40/14 und XI R 6/14) zum Ruhen.

    Nachdem das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte (Beschluss vom 16.8.2015) und der BFH in den weiteren Revisionsverfahren bei seiner Rechtsauffassung geblieben war (BFH, Urteil vom 20.4.2016 XI R 6/14 und Beschluss vom 22.9.2016 V R 40/14), nahm der Beklagte die Bearbeitung des Einspruchsverfahrens wieder auf und gab der Klägerin Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Die Klägerin lasse ferner außer Betracht, dass der BFH an der Auffassung aus dem Urteil vom 21.2.2013 V R 27/11 auch in den späteren Verfahren XI R 6/14 und V R 40/14 festgehalten habe.

  • BFH, 22.09.2016 - V R 40/14

    Festsetzungsverjährung, Änderung, Steuerbescheid

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    Das Verfahren brachte er wegen der gegen das Urteil des BFH vom 21.2.2013 eingelegten Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1787/13) und weiteren Revisionsverfahren wegen Festsetzungsverjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden (V R 40/14 und XI R 6/14) zum Ruhen.

    Nachdem das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte (Beschluss vom 16.8.2015) und der BFH in den weiteren Revisionsverfahren bei seiner Rechtsauffassung geblieben war (BFH, Urteil vom 20.4.2016 XI R 6/14 und Beschluss vom 22.9.2016 V R 40/14), nahm der Beklagte die Bearbeitung des Einspruchsverfahrens wieder auf und gab der Klägerin Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Die Klägerin lasse ferner außer Betracht, dass der BFH an der Auffassung aus dem Urteil vom 21.2.2013 V R 27/11 auch in den späteren Verfahren XI R 6/14 und V R 40/14 festgehalten habe.

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    Es könnte sich allenfalls um eine sog. unechte Rückwirkung handeln, die auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen nicht grundsätzlich unzulässig ist, sondern lediglich den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen muss (vgl. z. B. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018 1 BvR 1236/11, BVerfGE 148, 217).
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 85/82

    Gesonderte und einheitliche Feststellung - Erforderlichkeit - Vorliegen von

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    In einem finanzgerichtlichen Verfahren sind Änderungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts zu berücksichtigen, wenn die Verwaltung diese Vorschriften bei der von ihr zutreffenden Entscheidung zu beachten hatte (vgl. BFH, Urteile vom 12.11.1985 IX R 85/82, BStBl II 1986, 239, vom 21.2.1991 V R 25/87, BStBl II 1991, 496 und vom 24.3.2011 IV R 13/09, BFH/NV 2011, 1826).
  • BFH, 24.03.2011 - IV R 13/09

    Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nachträglichem Richtigstellen der

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    In einem finanzgerichtlichen Verfahren sind Änderungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts zu berücksichtigen, wenn die Verwaltung diese Vorschriften bei der von ihr zutreffenden Entscheidung zu beachten hatte (vgl. BFH, Urteile vom 12.11.1985 IX R 85/82, BStBl II 1986, 239, vom 21.2.1991 V R 25/87, BStBl II 1991, 496 und vom 24.3.2011 IV R 13/09, BFH/NV 2011, 1826).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 25/87

    Antrag auf schlichte Änderung - Einspruch - Grobes Verschulden - Steuermindernde

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    In einem finanzgerichtlichen Verfahren sind Änderungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts zu berücksichtigen, wenn die Verwaltung diese Vorschriften bei der von ihr zutreffenden Entscheidung zu beachten hatte (vgl. BFH, Urteile vom 12.11.1985 IX R 85/82, BStBl II 1986, 239, vom 21.2.1991 V R 25/87, BStBl II 1991, 496 und vom 24.3.2011 IV R 13/09, BFH/NV 2011, 1826).
  • BFH, 13.12.1985 - III R 204/81

    Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    In der Sache beruht die Bindungswirkung im Sinne des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO auf der Tatsache, dass keine spezifisch einkommensteuerrechtlichen, mit § 33b EStG zusammenhängenden Fragen übrig bleiben, die noch der Prüfung der Finanzbehörden vorbehalten wären (vgl. BFH, Urteile vom 13.12.1985 III R 204/81, BStBl II 1986, 245, vom 22.2.1991 III R 35/87, BStBl II 1991, 717 und Beschluss vom 27.5.1998 III B 22/98, BFH/NV 1998, 1474).
  • BFH, 27.01.2016 - X R 53/14

    Ergehen eines Grundlagenbescheids nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist für

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    Diese sog. Ablaufhemmung tritt auch und gerade dann ein, wenn die Festsetzungsfrist wie im Streitfall nach den allgemeinen Regeln (§§ 170 Abs. 1, 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) längst abgelaufen ist (vgl. BFH, Urteile vom 12.8.1987 II R 202/84, BStBl II 1988, 318 und vom 27.1.2016 X R 53/14, BFH/NV 2016, 889).
  • BFH, 12.08.1987 - II R 202/84

    Feststellungsbescheid - Frist - Steuerfestsetzung - Bindungswirkung -

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1224/17
    Diese sog. Ablaufhemmung tritt auch und gerade dann ein, wenn die Festsetzungsfrist wie im Streitfall nach den allgemeinen Regeln (§§ 170 Abs. 1, 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) längst abgelaufen ist (vgl. BFH, Urteile vom 12.8.1987 II R 202/84, BStBl II 1988, 318 und vom 27.1.2016 X R 53/14, BFH/NV 2016, 889).
  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 35/95

    Steuererklärung; Abgabe

  • BVerfG, 16.08.2015 - 1 BvR 1787/13
  • BFH, 22.02.1991 - III R 35/87

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden - Inkrafttreten der AO 1977 - Wirkung für

  • BFH, 27.05.1998 - III B 22/98

    Anforderungen an den Inhalt der die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

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