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   FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19   

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https://dejure.org/2019,24409
FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19 (https://dejure.org/2019,24409)
FG München, Entscheidung vom 23.07.2019 - 1 V 1211/19 (https://dejure.org/2019,24409)
FG München, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 1 V 1211/19 (https://dejure.org/2019,24409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 16 Abs. 1, § 34 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3
    Ausschlusses der Steuerbegünstigung im Falle der Hinzugewinnung neuer Mandanten

  • rewis.io

    Ausschlusses der Steuerbegünstigung im Falle der Hinzugewinnung neuer Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung - Ausschluss der Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG im Falle der Hinzugewinnung neuer Mandanten/Patienten innerhalb der "gewissen" Zeit nach der Betriebsaufgabe im bisherigen örtlichen Wirkungskreis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Hinsichtlich der mit dem geänderten Bescheid für 2011 über Zinsen zur Einkommensteuer vom ... festgesetzten Zinsen sei AdV bereits auf Grund der sich aus der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 3. September 2018 VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279) ergebenden verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Höhe der Nachzahlungszinsen gerechtfertigt.

    Darüber hinaus bestehen bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung gegen die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2012 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel (vgl. BFH-Beschluss vom 3. September 2018 VIII B 15/18, BFH/NV 2018, 1279, m.w.N.; BMF-Verfügung vom 14. Dezember 2018 IV A 3-S 0465/18/10005-01, 2018/1019336, BStBl I 2018, 1393).

  • BFH, 21.08.2018 - VIII R 2/15

    Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Daran kann es allein durch die tatsächliche Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit fehlen, auch wenn diese ursprünglich nicht geplant war (vgl. BFH-Urteil vom 21. August 2018 VIII R 2/15, BFHE 262, 380, BStBl II 2019, 64, m.w.N.).

    Selbst wenn der Antragsteller während seiner Tätigkeit für die Partnergesellschaft ... jedenfalls einen Teil seiner bisherigen Mandanten weiter steuerlich beraten und betreut hat (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 21. August 2018 VIII R 2/15, BFHE 262, 380, BStBl II 2019, 64, betreffend eine Betreuung des Mandantenstammes im Namen und für Rechnung des Erwerbers mit der Folge einer "unter Berücksichtigung dieser Besonderheit" nicht genügenden Zeitspanne von 22 Monaten), erscheint jedenfalls die vorliegende Zeitspanne von 30 Monaten hinreichend, um zu einer "definitiven" Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen der Kanzlei K, insbesondere des Mandantenstamms, zu führen.

  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Verfahrenshandlungen sind auch dann auslegungsfähig, wenn sie von rechtskundigen Personen abgegeben werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359).

    Hierbei wird das Schreiben des Antragstellers vom 27. März 2019 aufgrund der enthaltenen Bezifferung des Antrages auf AdV i.H.v. ... EUR zu seinen Gunsten als Einspruch auch gegen den geänderten Bescheid für 2011 über Zinsen zur Einkommensteuer vom ... sowie entsprechender Antrag auf AdV ausgelegt; Verfahrenshandlungen sind nach den für Willenserklärungen allgemein geltenden Grundsätzen in entsprechender Anwendung des § 133 Bürgerliches Gesetzbuch auslegungsfähig, auch wenn sie von rechtskundigen Personen abgegeben werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359).

  • BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83

    Einkommensteuer - Tarifbegünstigung - Vermögensübertragung

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Dem wird in der Literatur teilweise zugestimmt (vgl. etwa Brandt in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 18 EStG, Rz. 324, unter Verweis auf BFH-Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335) unter Verweis darauf, dass das Gebot der Beendigung der Tätigkeit nicht nur die Wahrnehmung der bisher betreuten Mandate, sondern die Tätigkeit im örtlichen Wirkungsbereich generell, wenn auch zeitlich beschränkt ausschließe, weil die Veräußerung dem Erwerber auch das bisher vom Praxisinhaber genutzte Wirkungsfeld als wesentliche Grundlage der freiberuflichen Tätigkeit zur Gewinnung neuer Mandate verschaffen solle.

    Auch der in diesem Zusammenhang vom Finanzamt angeführten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335) ist entgegen dem Finanzamt nicht ausdrücklich zu entnehmen, dass bereits jedwede Annahme neuer Mandate auch unterhalb der genannten Geringfügigkeitsgrenze von 10% einer Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG entgegensteht; der genannten Entscheidung des BFH lag vielmehr ein Sachverhalt der Fortführung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit in einem Umfang zugrunde, der es ausschloss, dies als bloße Nebentätigkeit wegen Geringfügigkeit zu vernachlässigen.

  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    (1) Zwar besteht zwischen diesen neuen Mandaten und dem vom Antragsteller mit dem Übergabevertrag 2011 veräußerten Mandantenstamm offensichtlich ein im Rahmen der vorliegenden Prüfung zu berücksichtigender Zusammenhang, weil die maßgeblichen immaterielle Wirtschaftsgüter der Kanzlei K auch - wie dargestellt - das Wirkungsfeld umfassen, aus dem den Erwerbern K und N die Möglichkeit der Gewinnung neuer Mandanten erwächst, etwa aufgrund entsprechender Empfehlungen seitens von Altmandanten; die endgültige oder "echte" Übertragung insbesondere sämtlicher zu einer freiberuflichen Praxis gehörenden immateriellen Wirtschaftsgüter als Voraussetzung einer Steuerbegünstigung nach § 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 und § 34 EStG erfordert u.a. die zeitweilige Einstellung einer freiberuflichen Tätigkeit am bisherigen örtlichen Wirkungskreises, um "eine weitere Nutzung der persönlichen Beziehungen zu den bisherigen Mandanten" auf eigene Rechnung des bisherigen Praxisinhabers dieser wesentlichen wirtschaftlichen Grundlage auszuschließen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 I R 109/93, BFHE 175, 249, BStBl II 1994, 925).
  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Der Antrag auf AdV ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BFHE 187, 47, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Der Antrag auf AdV ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BFHE 187, 47, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 20.01.2009 - VIII B 58/08

    NZB, Praxisübertragung, teilweise Fortführung bisheriger freiberuflicher

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Hinsichtlich der Geringfügigkeitsgrenze i.H.v. 10% der in den letzten drei Jahren vor Praxisveräußerung erzielten Praxiseinnahmen bestehe gemäß dem BFH-Beschluss vom 20. Januar 2009 VIII B 58/08 (BFH/NV 2009, 756) und entgegen der Auffassung des Finanzamts keine Beschränkung auf die Umsatzerlöse mit den ursprünglichen Mandaten.
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 36/95

    Die tarifbegünstigte Veräußerung des gesamten Anteils an einer

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Denn die Überleitung des Mandanten-/Patientenstammes ist nicht gesichert, wenn der Veräußerer mit seiner bisherigen Tätigkeit in räumlicher Nähe zu dem veräußerten Unternehmen freiberuflich tätig bleibt und damit mit dem Erwerber zumindest bezüglich der bisherigen Kunden in Konkurrenz tritt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 36/95, BFHE 182, 533, BStBl II 1997, 498).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 23.07.2019 - 1 V 1211/19
    Der Antrag auf AdV ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998 II B 25/98, BFHE 187, 47, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 44/83

    Aufwendungen für "berufsintegrierendes" Erststudium an Fachhochschule mit

  • BFH, 06.08.2001 - XI B 5/00

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

  • BFH, 07.09.1995 - III R 111/89

    Anwendung der Auslegungsgrundsätze auf eine Revisionsbegründung

  • BFH, 11.02.2020 - VIII B 131/19

    Zur tarifbegünstigten Veräußerung einer freiberuflichen Praxis

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Finanzgerichts München vom 23.07.2019 - 1 V 1211/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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