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   FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23   

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https://dejure.org/2023,19737
FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23 (https://dejure.org/2023,19737)
FG München, Entscheidung vom 26.06.2023 - 7 K 232/23 (https://dejure.org/2023,19737)
FG München, Entscheidung vom 26. Juni 2023 - 7 K 232/23 (https://dejure.org/2023,19737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    FGO § 52d S. 1, S. 2, § 56 Abs. 2; KStG § 27, § 28, § 38; ZPO § 222; AO § 328 Abs. 1 S. 1
    Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen

  • rewis.io

    Zwangsgeld, Ermessensentscheidung, Verwaltungsakt, Vollziehung, Glaubhaftmachung, Versicherung, Bescheid, Einspruch, Aufhebung, Betreuung, Ermessen, Festsetzung, Wiedereinsetzung, Form, eidesstattliche Versicherung, Aussetzung der Vollziehung, Wiedereinsetzung in den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unverzügliche Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung einer Klage in der Form des § 52d Satz 1 FGO ; Entschließungsermessen des Finanzamts bei der Festsetzung eines Zwangsgeldes

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Störung des elektronischen Anwaltspostfachs (beA) am letzten Tag der Klagefrist: Zweiwochenfrist für Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Nutzung des beA - Pflicht zur Begründung der Höhe eines festgesetzten Zwangsgeldes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23
    Es ist deshalb nicht geboten, bei der Handhabung des § 52d Satz 3 FGO allzu kleinlich zu verfahren, denn dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 31.7.2001, 1 BvR 1061/00, juris; Beschluss vom 2.9.2002, 1 BvR 476/01, BStBl. II 2002, 835).
  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23
    Es ist deshalb nicht geboten, bei der Handhabung des § 52d Satz 3 FGO allzu kleinlich zu verfahren, denn dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 31.7.2001, 1 BvR 1061/00, juris; Beschluss vom 2.9.2002, 1 BvR 476/01, BStBl. II 2002, 835).
  • BFH, 06.03.1996 - II R 102/93

    Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel;

    Auszug aus FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23
    Ob die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, kann daher nur auf der Grundlage der Verhältnisse beurteilt werden, die der Behörde im Zeitpunkt der letzten Ermessensausübung bekannt waren oder bekannt sein mussten (BFH-Urteil vom 06.03.1996 II R 102/93, BStBl. II 1996, 396, 398).
  • BFH, 13.02.1996 - VII R 43/95

    Verpflichtung eines vermeintlichen Liquidators einer nicht existenten

    Auszug aus FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23
    Das Finanzamt hat demnach hinsichtlich der Androhung ein Entschließungs- und Auswahlermessen dahingehend auszuüben, ob und mit welchem Zwangsmittel es gegen den Pflichtigen vorgeht (BFH-Urteil vom 13.2.1996 VII R 43/95, BFH/NV 1996, 530).
  • BFH, 23.01.2024 - IV B 46/23

    Pflicht zur Nutzung des beSt für Steuerberatungsgesellschaften ab dem 01.01.2023

    "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21.06.2023 - V ZB 15/22, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2023, 2883, Rz 19, m.w.N., zu § 130d Satz 3 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Finanzgericht --FG-- Nürnberg, Urteil vom 10.07.2023 - 6 K 129/23, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1396, Rz 86; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 52d FGO Rz 55; Schmieszek in Gosch, FGO § 52d Rz 11; anderer Ansicht FG München, Urteil vom 26.06.2023 - 7 K 232/23, EFG 2023, 1404, Rz 15, das die Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO anwendet).
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