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   FG Münster, 05.11.2009 - 11 K 4246/08 Kg   

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https://dejure.org/2009,18332
FG Münster, 05.11.2009 - 11 K 4246/08 Kg (https://dejure.org/2009,18332)
FG Münster, Entscheidung vom 05.11.2009 - 11 K 4246/08 Kg (https://dejure.org/2009,18332)
FG Münster, Entscheidung vom 05. November 2009 - 11 K 4246/08 Kg (https://dejure.org/2009,18332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, AO § 119 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 1 S. 1
    Kindergeld, Nachzahlung, Verwaltungsakt, Kindergeldfestsetzung, Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durch antragsgemäße Kindergeldauszahlung nicht zugleich auch Ablehnung für die Vorzeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - Durch antragsgemäße Kindergeldauszahlung nicht zugleich auch Ablehnung für die Vorzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 489
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2009 - 2 K 1807/08

    Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO - zeitliche Ausdehnung eines

    Auszug aus FG Münster, 05.11.2009 - 11 K 4246/08
    Für den streitbefangenen Zeitraum liegt aber keine Willensäußerung der Beklagten vor, auch nicht in konkludenter Form (ebs. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 10. Juni 2009 2 K 1807/08 JurisDok.).

    Nach § 155 Abs. 4 AO sind die Vorschriften über die Steuerfestsetzung (§§ 155 bis 178 AO), also auch die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung (§§ 169 bis 171 AO), sinngemäß auf die Festsetzung einer Steuervergütung anzuwenden (ebs. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 10. Juni 2009 2 K 1807/08 JurisDok.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1998 - 4 K 1755/97
    Auszug aus FG Münster, 05.11.2009 - 11 K 4246/08
    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe gewährt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 1998 4 K 1755/97, JurisDok).
  • FG Hamburg, 30.11.2007 - 1 K 266/06

    Bestimmung des Streitwerts in einem Verfahren wegen Kindergeld für die

    Auszug aus FG Münster, 05.11.2009 - 11 K 4246/08
    Der zeitlich nicht beschränkte Kindergeldantrag beinhaltet also keine Beschränkung des Begehrens auf Festsetzung von Kindergeld nur für die Zukunft respektive ab Antragseingang (FG Hamburg 30.11.2007 1 K 266/06, EFG 2008, 315; dazu auch Hildesheim in Bordewin/Brandt, EStG, § 67 Rz. 22a).
  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung

    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe ausgezahlt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 24.04.1998 4 K 1755/97, juris; FG Münster vom 05.11.2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489; FG des Saarlandes vom 26.05.2010 2 K 1593/08, EFG 2011, 254).
  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

    Nach dem Gleichbehandlungsgebot unterliegen die Kindergeldansprüche nach Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 in gleicher Weise der, hier nicht entgegenstehenden, Festsetzungsverjährung (vgl. dazu FG Rheinland-Pfalz Urteil v. 21.01.2010 4 K 1507/09, EFG 2010, 612 ; FG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.06.2009 2 K 1807/08, EFG 2009, 1573 , DStRE 2009, 1437; FG Münster Urteil v. 05.11.2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489 ) wie das Kindergeld nach deutschem Einkommensteuerrecht.
  • FG München, 04.06.2019 - 12 K 1944/17

    Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

    Da das Kindergeld für XX seit 2005 laufend ausgezahlt wurde - und zwischenzeitlich auch kein weiterer Kindergeldbescheid ergangen ist - konnte verfahrensrechtlich gem. § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG in der bis 31. Dezember 2006 gültigen Fassung (BGBl I 2002, 4210, 4320) auch von einem schriftlichen Kindergeldbescheid abgesehen werden (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 K 1807/08, EFG 2009, 1573; FG Münster, Urteil vom 05. November 2009 - 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489, mit Anm. Siegers).
  • FG Niedersachsen, 29.04.2010 - 14 K 104/09

    Bestandskräftige Ablehnung eines Kindergeldanspruchs durch Auszahlung des

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert (s. gegenteilige Entscheidung des FG Münster, Urteil vom 5.11.2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489; Revision beim BFH anhängig unter dem Az. III R 2/10).
  • FG Saarland, 26.05.2010 - 2 K 1593/08

    Rückforderung von doppelt gezahltem Kindergeld

    Denn der objektivierte Erklärungsinhalt einer Auszahlung als Kindergeld ist die Erklärung der Behörde, dass das Kindergeld in jener Höhe gewährt wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 24. April 1998 4 K 1755/97, juris; FG Münster vom 5. November 2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489).
  • FG Münster, 12.06.2013 - 10 K 1551/11

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

    Sieht die Familienkasse, wie vorliegend, von einer schriftlichen Bescheiderteilung ab und zahlt sie das Kindergeld tatsächlich aus, ist in der ersten Auszahlung des Kindergeldes und der Bekanntgabe des Auszahlungsbetrages eine Festsetzung zu sehen, die i.S. des § 119 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) formlos in anderer Weise erfolgt (FG Münster v. 05.11.2009, Az. 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489 ff.).
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