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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - 2 K 319/04   

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https://dejure.org/2007,20049
FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - 2 K 319/04 (https://dejure.org/2007,20049)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.04.2007 - 2 K 319/04 (https://dejure.org/2007,20049)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. April 2007 - 2 K 319/04 (https://dejure.org/2007,20049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Steuerrechtliche Anerkennung von Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen - Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Anerkennung von Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen; Beschränkung von Informationsrechten der Unterbeteiligten gegenüber Hauptbeteiligten; Begriff des Anteilseigners i.S.d. Einkommensteuergesetzes (EStG); Vermittlung der wirtschaftlichen Inhaberschaft ...

  • Judicialis

    BGB §§ 705 ff.; ; HGB §§ 230 ff.; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbeteiligung Familienangehöriger an GmbH-Anteilen; Beteiligtenfähigkeit und gemeinsamer Zweck der Unterbeteiligungsgesellschaft; Zurechnung der Anteile und Erträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von GmbH-Anteilen an den Hauptbeteiligten bei Unterbeteiligung Familienangehöriger - Klagebefugnis der Unterbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - 2 K 319/04
    2.2.1 Speziell im Hinblick auf die Zurechnung von GmbH-Anteilen bei Einräumung von Unterbeteiligungen an diesen GmbH-Anteilen hat der BFH Grundsätze entwickelt, denen der erkennende Senat folgt (vgl. insbesondere die BFH-Urteile vom 18.05.2005 - VIII R 34/01, BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857, und08.11.2005 - VIII R 11/02, BFH/NV 2006, 392).

    Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird dem an einer GmbH-Beteiligung Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er alle wesentlichen Rechte, die mit dieser GmbH-Beteiligung verbunden sind, also sowohl die Vermögensrechte als auch die Verwaltungsrechte, in Höhe der Unterbeteiligungsquote ausüben und im Konfliktfall mit dem Hauptbeteiligten effektiv durchsetzen kann (hierzu und zum Folgenden vgl. BFH, Urteil vom 18.05.2005 a.a.O.).

  • BFH, 08.11.2005 - VIII R 11/02

    Bindungswirkungen von Regelungen eines Feststellungsbescheides - wirtschaftliche

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - 2 K 319/04
    2.2.1 Speziell im Hinblick auf die Zurechnung von GmbH-Anteilen bei Einräumung von Unterbeteiligungen an diesen GmbH-Anteilen hat der BFH Grundsätze entwickelt, denen der erkennende Senat folgt (vgl. insbesondere die BFH-Urteile vom 18.05.2005 - VIII R 34/01, BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857, und08.11.2005 - VIII R 11/02, BFH/NV 2006, 392).
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